667 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 848/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG) geändert werden

Die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 27. Mai 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gerade in den letzten Jahren sind wir mit immer schmutzigeren Wahlkämpfen konfrontiert. Dabei wird auch nicht davor zurückgeschreckt, bewusst ganze Wählergruppen zu demobilisieren. Statt eines fairen Wettkampfes der Ideen, der mehr Menschen zur Urne lockt, droht uns eine zunehmende Politikverdrossenheit.

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung macht die zur Auszahlung gelangende Parteienförderung deshalb von der Wahlbeteiligung abhängig. Konkret: reduziert sich die Wahlbeteiligung, reduziert sich auch die an Parteien ausgezahlte Förderung. Auf diese Weise wird der Politik ein Anreiz gesetzt, die Menschen für ihr demokratisches Stimmrecht zu begeistern, anstatt sie mit leeren Phrasen und schmutzigen Tricks zu demobilisieren.

Die dementsprechend geänderte Berechnung der Parteienförderung ist auch kein absolutes Novum. Für politische Parteien, die nicht im Nationalrat vertreten sind, kommt sie bereits jetzt zur Anwendung. Die Verantwortung, der zunehmenden Politikverdrossenheit entgegenzuwirken, sollte jedoch auch und vor allem von jenen Parteien getragen werden, welche in der politischen Gesetzgebung eine Rolle spielen.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 11. Juni 2019 in Verhandlung genommen.

Der Verfassungsausschuss beschloss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, N, dagegen: J) zur Vorberatung des gegenständlichen Initiativantrages, sowie der Anträge 56/A und Zu 56/A, 457/A, 464/A, 828/A, 833/A, 834/A, 835/A, 846/A, 847/A, 849/A sowie 858/A einen Unterausschuss im Verhältnis 5:4:4:1:1 einzusetzen.

Bei der Konstituierung des Unterausschusses am 11. Juni 2019 wurde Abgeordneter Dr. Peter Wittmann zum Obmann, die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan und Dr. Nikolaus Scherak, MA zu Obmannstellvertretern gewählt. Die Funktion der SchriftführerIn übernahmen die Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Mag. Andrea Kuntzl und Mag. Philipp Schrangl. Darüber hinaus wurde einstimmig (nicht anwesend: J) beschlossen, die Vertraulichkeit für alle Sitzungen des Unterausschusses aufzuheben.

Der Unterausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 1. Juli 2019 mit dem gegenständlichen Antrag. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Nikolaus Scherak, MA und der Ausschussobmann Dr. Peter Wittmann.

Hinsichtlich des vorliegenden Verhandlungsgegenstandes wurde kein Einvernehmen erzielt.

Der Verfassungsausschuss nahm den Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2019 in Verhandlung. Der Obmann des Unterausschusses Abgeordneter Dr. Peter Wittmann erstattete dem Ausschuss seinen mündlichen Bericht.

An der daran anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alfred J. Noll, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Thomas Drozda, Mag. Selma Yildirim, Dr. Josef Moser, Mag. Klaus Fürlinger, Dr. Markus Tschank und Dr. Johannes Jarolim.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: N, J, dagegen: V, S, F).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Walter Bacher gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 07 01

                                  Walter Bacher                                                               Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann