668 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 849/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 27. Mai 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Lückenhaftigkeit des Parteiengesetzes ist schon länger bekannt und steht nicht zuletzt deshalb erneut in der Kritik. Die bisherigen Regelungen entziehen die Parteienfinanzen weitgehend einer wirksamen Kontrolle und begünstigen Umgehungskonstruktionen durch nahestehende Organisationen wie etwa Vereine. Eine wirksame Kontrolle durch den Rechnungshof ist mangels Prüfrecht im Sinne eines originären Belegeinsichtsrechts nicht sichergestellt. Es zeigt sich, dass eine transparente Parteienfinanzierung nur durch eine weitgehende Kontrollmöglichkeit erreicht werden kann. Die Unterstellung sowohl der Parteienfinanzen als auch der Finanzen aller einer politischen Partei nahestehenden Organisationen und/oder Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit (wie etwa Vereinen) unter die Kontrolle des Rechnungshofs ist die einzige Möglichkeit, intransparente, wettbewerbsverzerrende und unter Umständen auch gesetzwidrige Machenschaften im Zusammenhang mit der Parteienfinanzierung zu unterbinden und abzustellen. Die Verschleierung von Spenden und Parteigeldern durch Auslagerung an nahestehende Organisationen wie etwa Vereine oder Privatstiftungen ist nur dadurch zu verhindern, dass auch diese Einrichtungen in die Kontrolle des Rechnungshofes einbezogen werden. Bisher ist es beinahe auszuschließen, dass derartige intransparente und gesetzwidrige Machenschaften ans Licht kommen. Außerdem soll durch die Erhöhung der Geldbuße im Falle massiver Überschreitungen der Wahlkampfkostenbegrenzung ein wirksameres Instrument zur Bekämpfung von Mittelverschwendung und Wettbewerbsverzerrung geschaffen werden. Zudem sollen Zahlungen von Berufs- und Wirtschaftsverbänden sowie anderen Interessenvertretungen an Parteien und nahestehende Organisationen öffentlich nachvollziehbar werden. Das bisher bestehende Geheimhaltungsprivileg muss daher aufgehoben werden, sodass auch Zuwendungen insbes. der Kammern unter die Meldepflicht fallen.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 11. Juni 2019 in Verhandlung genommen.

Der Verfassungsausschuss beschloss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, N, dagegen: J) zur Vorberatung des gegenständlichen Initiativantrages, sowie der Anträge 56/A und Zu 56/A, 457/A, 464/A, 828/A, 833/A, 834/A, 835/A, 846/A, 847/A, 848/A sowie 858/A einen Unterausschuss im Verhältnis 5:4:4:1:1 einzusetzen.

Bei der Konstituierung des Unterausschusses am 11. Juni 2019 wurde Abgeordneter Dr. Peter Wittmann zum Obmann, die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan und Dr. Nikolaus Scherak, MA zu Obmannstellvertretern gewählt. Die Funktion der SchriftführerIn übernahmen die Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Mag. Andrea Kuntzl und Mag. Philipp Schrangl. Darüber hinaus wurde einstimmig (nicht anwesend: J) beschlossen, die Vertraulichkeit für alle Sitzungen des Unterausschusses aufzuheben.

Der Unterausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 1. Juli 2019 mit dem gegenständlichen Antrag. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Nikolaus Scherak, MA und der Ausschussobmann Dr. Peter Wittmann.

Hinsichtlich des vorliegenden Verhandlungsgegenstandes wurde kein Einvernehmen erzielt.

Der Verfassungsausschuss nahm den Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2019 in Verhandlung. Der Obmann des Unterausschusses Abgeordneter Dr. Peter Wittmann erstattete dem Ausschuss seinen mündlichen Bericht.

An der daran anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alfred J. Noll, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Thomas Drozda, Mag. Selma Yildirim, Dr. Josef Moser, Mag. Klaus Fürlinger, Dr. Markus Tschank und Dr. Johannes Jarolim.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: N, J, dagegen: V, S, F).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Walter Bacher gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 07 01

                                  Walter Bacher                                                               Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann