669 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 829/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 27. Mai 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Senkung der Wahlkampfkostenobergrenze

Derzeit ist im Parteiengesetz eine Wahlkampfkostenobergrenze von knapp 7,4 Millionen Euro vorgeschrieben. Eine Senkung der Wahlkampfkostenobergrenze soll die Parteien zum schonenden Einsatz ihrer Ressourcen anhalten und zusätzlich den Kräfteunterschied zwischen finanziell schwächeren und stärkeren Parteien ausgleichen. Parteien sollen künftig maximal 1 Euro pro Wahlberechtigen ausgeben. Die Kostenobergrenze für Kandidat_innen soll von 15.800 Euro auf 10.000 Euro heruntergesetzt werden. Damit die Beschränkung der Wahlwerbeausgaben nicht nur für bundesweite Wahlen, sondern auch für Landtags- und Gemeinderatswahlen gilt, ist die Ausgestaltung als Verfassungsbestimmung notwendig.“

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alfred J. Noll, Mag. Thomas Drozda, Mag. Selma Yildirim, Dr. Josef Moser, Mag. Klaus Fürlinger, Dr. Markus Tschank sowie Dr. Johannes Jarolim.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: N, dagegen: V, S, F, J).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Walter Bacher gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 07 01

                                  Walter Bacher                                                               Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann