674 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 914/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 13. Juni 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Durch die vorgeschlagene Novelle, die sich an den einschlägigen Bestimmungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 orientiert, soll sichergestellt werden, dass ein Wahlkampf in einer fairen Weise und nach sachlichen Gesichtspunkten geführt werden. Aufgrund eines fairen Wettbewerbs der Ideen soll das Elektorat – unbeeinflusst von Falschmeldungen und unfairen Wahlkampfpraktiken – die Wahlentscheidung treffen können.

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der letzten Jahre erscheint es notwendig, ausdrückliche Regelungen zu schaffen, die einerseits abschreckenden Charakter haben sollen und andererseits einem Geschädigten einen unmittelbaren Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz bzw. auf Erlassung einer raschen einstweiligen Verfügung einräumt. Der Antrag richtet sich besonders gegen die Verbreitung von in den Medien und im Internet, besonders in sozialen Medien, in manipulativer Absicht verbreitete Falschmeldungen, die das Ergebnis von Wahlen stark verzerren können, und damit eine freie und unbeeinflusste Wahlentscheidung, die für das demokratische Zusammenleben essentiell sind, gefährden.

Abs. 2 erfasst alle möglichen Formen der Kommunikation; alle Falschmeldungen sind unabhängig von dem Urheber oder von Verbreitungsart erfasst.

Von Abs. 3 sind alle Handlungen erfasst, die darüber täuschen sollen, welche Forderungen, Ziele, Werte und Handlungen ein Wahlwerber oder eine Partei oder wahlwerbende Partei vertritt, indem der Auftritt oder das Erscheinungsbild imitiert wird.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alfred J. Noll, Mag. Thomas Drozda, Mag. Selma Yildirim, Dr. Josef Moser, Mag. Klaus Fürlinger, Dr. Markus Tschank und Dr. Johannes Jarolim.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: V, dagegen: S, F, N, J).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Walter Bacher gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 07 01

                                  Walter Bacher                                                               Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann