678 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 862/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 12. Juni 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Um zu verhindern, dass kurz vor einer Nationalratswahl leichtfertig Entscheidungen getroffen werden, die nicht den mittelfristigen Haushaltsplanungen des Gesamtstaates entsprechen, sollen ab Ausschreibung der Wahl (vgl. § 2 Abs. 2 NRWO) keine Gesetzesbeschlüsse mehr gefasst werden dürfen, die zu einer Beeinträchtigung der Budgetziele Österreich führen bzw. keine Bedeckung im geltenden BFRG finden.

Die der Europäischen Union übermittelte mittelfristige Haushaltsplanung (Stabilitätsprogramm) hat insbesondere die Ziele ausgeglichene öffentliche Finanzen, Senkung der staatlichen Gesamtverschuldung, wirtschaftliche Stabilität sowie globale Wettbewerbsfähigkeit zum Inhalt und ist auf europäischer Ebene durch folgende Rechtsakte näher determiniert:

Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion BGBl. III Nr. 17/2013 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 35/2014

Stabilitäts- und Wachstumspakt (Art. 126 AEUV samt Protokoll Nr. 12) samt aller damit verbundenen Rechtsakte der Europäischen Union („Six-Pack“; Two-Pack“; „Europäisches Semester“).

Ein gegen diese verfassungsrechtliche Anordnung gefasster Gesetzesbeschluss führt zur Verfassungswidrigkeit der betroffenen Gesetze. In diesem Zusammenhang ist auf § 28 Geschäftsordnungsgesetz 1975 hinzuweisen. Ausgenommen davon sollen Gesetzesbeschlüsse sein, deren Beschlussfassung zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr notwendig ist. Unter „Gefahr im Verzug“ ist in diesem Zusammenhang eine Sachlage zu verstehen, bei der ein erheblicher Schaden eintreten würde, wenn nicht unmittelbar gehandelt würde (insbesondere Katastrophenfall, Bedrohung von außen, Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit).“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Johannes Jarolim und Dr. Alfred J. Noll.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: V, dagegen: S, F, N, J).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Walter Bacher gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 07 01

                                  Walter Bacher                                                               Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann