685 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Antrag 928/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes geändert werden

Die Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 02. Juli 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Angesichts der Entwicklung der öffentlichen Schulden im letzten Jahrzehnt braucht es die Einführung einer Schuldenbremse im Verfassungsrang. Nur eine in der Verfassung verankerte Schuldenbremse kann dafür sorgen, dass Österreich in konjunkturell hervorragenden Jahren einen Überschuss schafft und mit diesem Polster dann notwendige Investitionen in schlechten Jahren finanziert.

Zwar zielt der EU-Stabilitäts- und Wachstumspakt auf ein ausgeglichenes Budget ab, jedoch ohne Mechanismen zur automatischen Anpassung der Steuern oder Ausgaben. Und erst nach einem zeitaufwändigen und stark politisch geprägten Prozess zwischen Mitgliedsstaat und EU-Institutionen können Sanktionen in Form von Strafgeldern verhängt werden.

Als Vorbild können wir auf bewährte Beispiele (zB. Schweiz) zurückgreifen. Konkret werden im Fall der Schuldenbremse die zulässigen Ausgaben auf die Höhe der um einen Konjunkturfaktor bereinigten Einnahmen begrenzt. Über den kompletten Konjunkturzyklus ist der Haushalt somit ausgeglichen. Nicht auszuschließen ist, dass Schätzfehler passieren.

Eine Schuldenbremse nach dem Schweizer Vorbild ist daher notwendig, um eine vernünftige Budgetpolitik aufzuziehen. Dafür muss die Schuldenbremse mit einem entsprechenden gesetzlichen Hebel ausgestaltet werden – hierfür soll mit diesem Gesetz die Grundlage geschaffen werden.“

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 12. September 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Erwin Angerer die Abgeordneten Ing. Klaus Lindinger, BSc, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Mag. Bruno Rossmann, Dr. Christoph Matznetter, Karlheinz Kopf, Alois Stöger, diplômé, Andreas Ottenschläger und Kai Jan Krainer.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, N, dagegen: S, J) beschlossen.

Ein im Zuge der Debatte von der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (für den Antrag: N, dagegen: V, S, F, J).


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2019 09 12

                                  Erwin Angerer                                                                   Peter Haubner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann