690 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht und Antrag

des Budgetausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über ein Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Initiativanträgee 984/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020), hat der Budgetausschuss am 12. September 2019 auf Antrag der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, dagegen: N, J) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Änderung zum Stiftungseingangssteuergesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Mit dieser Bestimmung soll die im Rahmen der Sozialversicherungs-Organisationsreform geschaffene Möglichkeit, das Vermögen von Betriebskrankenkassen an Privatstiftungen zu übertragen, von der Stiftungseingangssteuer befreit werden.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kai Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, MMag DDr. Hubert Fuchs, Gabriele Heinisch-Hosek, Alois Stöger, diplômé, Karlheinz Kopf, Andreas Ottenschläger und Dr. Christoph Matznetter sowie der Bundesminister für Finanzen Dipl.-Kfm. Eduard Müller, MBA und der Ausschussobmann Abgeordneter Peter Haubner das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2019 09 12

                        Ing. Klaus Lindinger, BSc                                                         Peter Haubner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann