693 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Linz (Zl. 19 St 67/19y) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz

 

Die Staatsanwaltschaft Linz ersucht mit Schreiben vom 19. Juni 2019, Zl. 19 St 67/19y, eingelangt am 27. Juni 2019, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 297 2. Fall StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 19. September 2019 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, N, dagegen: S, J) beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen den verfahrensgegenständlichen Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wird zugestimmt.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Linz, Zl. 19 St 67/19y, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 297 StGB wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz besteht. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wird zugestimmt.

Wien, 2019 09 19

                           Rebecca Kirchbaumer                                             Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann