694 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Linz (Zl. 21 St 94/19h) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Efgani Dönmez, PMM

 

Die Staatsanwaltschaft Linz ersucht mit Schreiben vom 17. Juli 2019, Zl. 21 St 94/19h, eingelangt am 30. Juli 2019, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Efgani Dönmez, PMM wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 107 StGB.

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 19. September 2019 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen den verfahrensgegenständlichen Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Efgani Dönmez, PMM besteht.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Walter Bacher gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Linz, Zl. 21 St 94/19h, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Efgani Dönmez, PMM wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Efgani Dönmez, PMM besteht.

Wien, 2019 09 19

                                  Walter Bacher                                                    Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann