694 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Linz (Zl. 21 St 94/19h) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Efgani Dönmez, PMM
Die Staatsanwaltschaft Linz ersucht mit Schreiben vom 17. Juli 2019, Zl. 21 St 94/19h, eingelangt am 30. Juli 2019, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Efgani Dönmez, PMM wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 107 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 19. September 2019 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen den verfahrensgegenständlichen Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Efgani Dönmez, PMM besteht.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Walter Bacher gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Linz, Zl. 21 St 94/19h, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Efgani Dönmez, PMM wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Efgani Dönmez, PMM besteht.
Wien, 2019 09 19
Walter Bacher Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger
Berichterstatter Obmann