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19.03.2018

 

 

        

 

 

 

Österreichisches Stabilitätsprogramm

    Fortschreibung für die Jahre 2017 bis 2022

 

und

 

Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2018 (Update)


 

Inhaltsverzeichnis

 

1.     Einleitung................................................................................................ 6

2.     Entwicklung der österreichischen Wirtschaft................................. 7

2.1.     Wirtschaftliche Entwicklung (2017 bis 2022)................................................. 7

2.2.     Entwicklungen am Finanzsektor................................................................. 13

2.2.1.    Langfristige Zinsen.................................................................................... 13

2.2.2.    Aktienmarkt............................................................................................ 14

2.2.3.    Bankensektor.......................................................................................... 15

2.2.4.    Versicherungswirtschaft............................................................................. 16

2.2.5.    Investmentfonds, Pensionskassen und betriebliche Vorsorgekassen..................... 16

2.2.6.    Bewertung durch Ratingagenturen................................................................ 17

3.     Wirtschafts- und budgetpolitische Strategie................................. 18

3.1.     Wirtschafts- und budgetpolitische Herausforderungen, Ziele und Strategie...... 18

3.2.     Budgetvollzug 2017................................................................................. 21

3.3.     Budget 2018 und 2019............................................................................. 23

3.4.     Entwicklung der öffentlichen Haushalte 2020 bis 2022................................. 25

3.5.     Vergleich makroökonomischer und budgetärer Prognosen............................ 27

3.6.     Restrukturierung des Bankensektors........................................................... 28

3.7.     Migration und Integration......................................................................... 31

3.8.     Terrorismusbekämpfung........................................................................... 31

4.     Sensitivitätsszenarien........................................................................ 33

5.     Qualität der öffentlichen Finanzen.................................................. 36

5.1.     Verwaltungsreform.................................................................................. 36

5.1.1.    IKT-Management und Digitalisierung............................................................. 36

5.1.2.    Reform- und Deregulierungsprozesse............................................................ 37

5.1.3.    Kompetenzentflechtung............................................................................. 38

5.1.4.    Entbürokratisierung................................................................................... 38

5.2.     Effektivitäts- und Effizienzanalysen............................................................. 39

5.2.1.    Spending-Reviews..................................................................................... 39

5.2.2.    Benchmarking.......................................................................................... 40

5.3.     Finanzausgleich....................................................................................... 40

5.4.     Harmonisierung des Haushaltsrechts.......................................................... 41

6.     Nachhaltigkeit in den öffentlichen Finanzen.................................. 42

7.     Institutionelle Faktoren.................................................................... 44

7.1.     Umfassende Fiskalregeln........................................................................... 44

7.2.     Mittelfristige Haushaltsplanung.................................................................. 45

7.3.     Stellung des Stabilitätsprogramms............................................................. 45

8.     Tabellarischer Anhang........................................................................ 46

9.     Literatur- und Quellenverzeichnis.................................................... 57


 

Abbildungsverzeichnis

 

Abbildung 1: Wachstum des realen BIP (Österreich und die Eurozone)........................................................................ 8

Abbildung 2: Wachstum des realen und nominellen BIP.................................................................................................. 9

Abbildung 3: Zusammensetzung des realen Wachstums................................................................................................ 10

Abbildung 4: Aktiv erwerbstätige Personen und Arbeitslose (in Personen).............................................................. 11

Abbildung 5: Entwicklung der kurz- und langfristigen Zinssätze.................................................................................... 12

Abbildung 6: Langfristige Zinsen und Spread.................................................................................................................... 14

Abbildung 7: Finanzmarktperformance.............................................................................................................................. 15

Abbildung 8: Budgetsaldo und Bruttoverschuldung........................................................................................................ 26

Abbildung 9: Vergleich mit der Fortschreibung des Stabilitätsprogramms vom April 2017................................... 27

Abbildung 10: BIP-Szenarien auf Basis historischer BIP-Wachstumsraten bis 2022................................................... 33

 


 

Tabellenverzeichnis

 

Tabelle 1: Grundannahmen.................................................................................................................................................. 46

Tabelle 2: Makroökonomische Entwicklung....................................................................................................................... 46

Tabelle 3: Preise und Deflatoren......................................................................................................................................... 47

Tabelle 4: Arbeitsmarkt......................................................................................................................................................... 47

Tabelle 5: Sektorkonten........................................................................................................................................................ 47

Tabelle 6: Budgetäre Ziele.................................................................................................................................................... 48

Tabelle 7: Entwicklung der öffentlichen Schulden............................................................................................................ 48

Tabelle 8: Eventualverbindlichkeiten.................................................................................................................................. 49

Tabelle 9: Budgetäre Entwicklungen................................................................................................................................... 49

Tabelle 10: Budgetäre Entwicklungen („no-policy change“-Annahme)........................................................................ 50

Tabelle 11: Von der Ausgabenregel ausgenommene Ausgaben................................................................................... 50

Tabelle 12: Vierteljährlicher Haushaltsvollzug nach ESVG (in Mio. €)........................................................................... 51

Tabelle 13: Abweichungen von der SP-Fortschreibung vom April 2017...................................................................... 51

Tabelle 14: Funktionelle Gliederung der öffentlichen Ausgaben.................................................................................. 51

Tabelle 15: Wirtschaftswachstum und öffentliche Haushalte in drei Szenarien........................................................ 52

Tabelle 16: Öffentliche Zinsausgaben in 3 Zinsszenarien................................................................................................ 52

Tabelle 17: Langfristprojektionen....................................................................................................................................... 53

Tabelle 18: Flüchtlinge – Auswirkungen auf den Haushaltssaldo – Aufschlüsselung nach Funktionskategorien.. 53

Tabelle 19: Flüchtlinge – Auswirkungen auf den Haushaltssaldo – Aufschlüsselung nach VGR-Kategorien........... 54

Tabelle 20: Flüchtlinge – Länderspezifische Informationen – Kosten........................................................................... 54

Tabelle 21: Terrorismusbekämpfung – Auswirkungen auf den Haushaltssaldo.......................................................... 54

Tabelle 22: Terrorismusbekämpfung – Auswirkungen auf den Haushaltssaldo – Aufschlüsselung nach VGR-Kategorien         55

Tabelle 23: Länderspezifische Empfehlungen................................................................................................................... 55

Tabelle 24: Ziele der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung.......................................................................... 55

Tabelle 25: Vergleich makroökonomischer und budgetärer Prognosen..................................................................... 56

 


 

1.   Einleitung

Aufgrund der Nationalratswahlen am 15. Oktober 2017 wurde die Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2018 am 16. Oktober 2017 vom Bundesministerium für Finanzen (BMF), auf Basis der Annahme einer unveränderten Politik („no-policy change“) erstellt. Dies sollte die Koordination der Wirtschafts- und Währungspolitik in der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) erleichtern.

Mit diesem Dokument legt die neue Bundesregierung nun – zusammen mit dem Österreichischen Stabilitätsprogramm (Fortschreibung für die Jahre 2017 bis 2022)[1] – einen geänderten Haushaltsplanentwurf[2] für das Jahr 2018 vor.

Gleichzeitig stellt dieses Dokument den nationalen, mittelfristigen Haushaltsplan dar, der laut Artikel 4 der „Twopack“-Verordnung 473/2013 zu übermitteln ist.

Die vorliegende Fortschreibung basiert auf dem Bundesfinanzrahmengesetz 2018 bis 2021 und 2019 bis 2022 (BFRG) und den Eckwerten des österreichischen Stabilitätspakts (ÖStP), den Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) der Statistik Austria (STAT) bis 2017, der mittelfristigen Konjunkturprognose des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) vom März 2018 sowie Berechnungen und Einschätzungen des BMF.

2.   Entwicklung der österreichischen Wirtschaft

 

2.1. Wirtschaftliche Entwicklung (2017 bis 2022)

Im Jahr 2017 beschleunigte sich das reale Wachstum der österreichischen Wirtschaft auf 2,9%. Die stärksten Wachstumsbeiträge kamen vom privaten Konsum, den Exporten und den Bruttoanlageinvestitionen. Die Steuerreform 2015/16 hatte, aufgrund des daraus resultierenden Einkommensanstiegs, noch immer positive Auswirkungen auf den privaten Konsum.

Die Anzahl aktiv Erwerbstätiger weitete sich im Jahr 2017 um etwa 76.400 Personen (1,9%) aus. Gleichzeitig erhöhte sich aber auch das Angebot an Erwerbspersonen um 59.000 Personen. Dafür sind mehrere Faktoren ausschlaggebend: Der Anstieg der Erwerbsquote älterer Arbeitskräfte und die kontinuierliche Zunahme der Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöhten das Arbeitskräfteangebot, zugleich war auch ein anhaltender Zustrom ausländischer Arbeitskräfte zu beobachten.

Im Ergebnis sank die Arbeitslosenquote gemäß EUROSTAT-Definition im Jahr 2017 um 0,5 Prozentpunkte auf 5,5%.

Die Inflationsrate lag in Österreich 2017 bei 2,1%. Das ist die höchste Inflation seit 2012 (2,4%). Hauptverantwortlich sind die Preisanstiege bei den Treibstoffen, Mieten sowie Bewirtungsdienstleistungen.

Die Wachstumsraten des realen BIP Österreichs waren 2008 bis 2013 zumindest gleichhoch wie die der Eurozone. Bis 2016 lag das Wachstum dann unter dem Schnitt der Eurozone, stieg aber kontinuierlich an, es wird sich bis 2019 über dem Eurozonen-Durchschnitt entwickeln.

Abbildung 1: Wachstum des realen BIP (Österreich und die Eurozone)

Linke Skala: Veränderung des realen BIP gegenüber dem Vorjahr in %
Quellen: BMF, EK, EUROSTAT

 

Das WIFO hat am 16. März 2018 eine kurz- und eine mittelfristige Wachstumsprognose erstellt, das Stabilitätsprogramm beruht auf diesen. Das WIFO hat dabei die Maßnahmen der Bundesregierung, welche in Kapitel 3. beschrieben werden, bei der Prognose überwiegend noch nicht berücksichtigt.

Laut WIFO sind die kurzfristigen Wirtschaftsaussichten günstig. Die Vorlaufindikatoren in Österreich erreichen Werte wie in den letzten Konjunkturspitzen. Positiv wirkt die lebhafte internationale Konjunktur, die auch zu einer stärkeren Produktionsauslastung und damit höheren Investitionen führt, auch die Konsumausgaben der privaten Haushalte stützen die gute konjunkturelle Entwicklung. Für das Jahr 2018 wird ein reales BIP-Wachstum von 3,2% und für 2019 von 2,2% erwartet.

Abbildung 2: Wachstum des realen und nominellen BIP

Linke Skala: Veränderung des realen/nominellen BIP gegenüber dem Vorjahr in %
Quellen: BMF, STAT, WIFO

 

Für die mittelfristige Sicht bis zum Jahr 2022 sieht das WIFO bei einem durchschnittlichen Potenzialwachstum von 2,2% die BIP-Wachstumsrate bei 2,1% pro Jahr. Die treibenden Faktoren sind die Konsumausgaben der privaten Haushalte, die 2017 bis 2022 real um durchschnittlich 1,5% pro Jahr wachsen sollen, sowie die privaten Bruttoanlageinvestitionen, die mit durchschnittlich 2,3% pro Jahr wachsen werden. Der private Konsum wächst damit deutlich stärker als 2012 bis 2017 (0,7% pro Jahr).

Abbildung 3: Zusammensetzung des realen Wachstums

Linke Skala: Wachstumsbeiträge der Nachfragekomponenten zum realen BIP in Prozentpunkten
2018 bis 2022 (Prognose)
Quellen: BMF, STAT, WIFO

 

Aufgrund der Belebung der Konjunktur dürften die gesamtwirtschaftlichen Kapazitäten stärker ausgenutzt werden, die sogenannte Outputlücke vergrößert sich und beginnt gemäß EU-Methode ab 2020 wieder kleiner zu werden. Die Inflation soll bis 2022 stabil bei 1,9% jährlich liegen.

Es werden ein dynamisches Beschäftigungswachstum und ein Rückgang der Arbeitslosigkeit erwartet. Die Arbeitslosigkeit ist vor allem bei Inländerinnen und Inländer stark rückläufig, während bei Ausländerinnen und Ausländern noch keine dynamische Entwicklung feststellbar ist. Im Ergebnis fällt die Arbeitslosigkeit 2018 auf 5,2% und weiter auf 5,0% im Jahr 2019. Diese Entwicklung wird auch von der Arbeitsmarktpolitik gestützt.

Ein Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik liegt auf der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, weshalb im Rahmen der Ausbildungspflicht bis 18 und der Ausbildungsgarantie bis 25 unter anderem zur Bereitstellung von Ausbildungsplätzen mehr Mittel zur Verfügung stehen. Um Personen mit niedrigem Einkommen zu entlasten und damit auch den Konsum und die österreichische Wirtschaft zu stärken, wird der Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei niedrigen Einkommen bis zu. 1.948 € reduziert, wodurch jährlich rund 900.000 Beitragszahlerinnen und Beitragszahler um rund 140 Mio. € entlastet werden.

Ab 2020 steigt trotz weiter steigender Beschäftigung, die Anzahl der arbeitslosen Personen und damit auch die Arbeitslosenrate wieder an. Ein Teil davon kann auf die Öffnung des Arbeitsmarktes für Kroatinnen und Kroaten zurückgeführt werden.

Abbildung 4: Aktiv erwerbstätige Personen und Arbeitslose (in Personen)

Linke Skala: Aktiv erwerbstätige Personen
Rechte Skala: Arbeitslose Personen
Quellen: AMS, BMASGK, BMF, WIFO

 

Die kurz- und langfristigen Zinsen sind in Österreich seit 2008 gesunken. Dies ist den Maß-nahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) und der guten Bonität der Republik Österreich geschuldet. Die langfristigen österreichischen Zinsen (10jährige Rendite der Staatsanleihen) steigen seit 2016 wieder, sie lagen im Jahresdurchschnitt 2017 bei 0,59%. Vor dem Hintergrund der bereits durchgeführten Erhöhung der Leitzinsen durch die amerikanische Notenbank, der Erwartung einer Zinsnormalisierung durch die EZB und einem höheren Wirtschaftswachstum gehen die Wirtschaftsforscher von einem Anstieg der Zinsen auf heuer 0,8% und nächstes Jahr auf 1,1% aus. Die kurzfristigen Zinsen werden erst mit der zweiten Jahreshälfte 2018 wieder zu steigen beginnen, der Anstieg ist flacher als bei den langfristigen.

Abbildung 5: Entwicklung der kurz- und langfristigen Zinssätze

Linke Skala: Jahresdurchschnitt (in %)
Quellen: BMF, WIFO

 

Die EK hat am 9. November 2017 ihre Herbstprognose veröffentlicht und das Institut für Höhere Studien (IHS) am 16. März 2018. Die EK sieht das reale BIP Wachstum 2018 und 2019 bei 2,4% und 2,3%, wobei diese Werte im Februar 2018 nach oben revidiert wurden. Das IHS sieht das reale BIP-Wachstum 2018 bei 2,8% und 2019 bei 1,9%. Die beiden genannten Prognosen sind bezüglich des realen BIP-Wachstums in der kurzen Frist etwas pessimistischer als das WIFO. Die OECD hat am 13. März 2018 eine Interimsprognose für die globale Entwicklung veröffentlicht. Sie ist etwas optimistischer als das WIFO, hat aber keine spezifische Österreich-Prognose erstellt.

 

2.2. Entwicklungen am Finanzsektor

Die globale Konjunkturlage hat sich 2016 und 2017 besser als erwartet entwickelt, da mögliche Konjunkturrisiken nach unten nicht eingetreten sind. Zu diesen Risiken zählten rasche US-Leitzinserhöhungen, Unklarheiten über die Wirtschafts- und Finanzlage in China sowie mögliche Deflationsgefahren in der Eurozone. Die graduellen US-Leitzinserhöhungen hatten bisher geringe Auswirkungen auf die Weltkonjunktur, die Wirtschafts- und Finanzlage in China zeigt sich weiter stabil und Deflationsgefahren in der Eurozone wurden abgewendet.

Für 2018 und 2019 gibt es aufgrund einer anhaltend soliden globalen Konjunktur sowie der US-Steuerreform ebenfalls positive Erwartungen. Geldpolitische Maßnahmen dürften auch 2018 eine wichtige Rolle bei der Finanzmarktentwicklung spielen, wobei generell aber mit weiterhin graduellen und vorsichtigen Schritten der wichtigsten Notenbanken zu rechnen ist.

 

2.2.1. Langfristige Zinsen

Die langfristigen österreichischen Zinsen (10jährige Rendite Staatsanleihen) zeigten von September 2017 bis Dezember 2017 eine relativ stabile Entwicklung und schwankten zwischen 0,50% und 0,70%. Ab Jahresanfang 2018 setzte dann eine leichte Aufwärtsbewegung bei der 10jährigen Rendite für Staatsanleihen ein (bis auf etwa 0,90% Ende Februar 2018), nachdem sich die Konjunktur in Österreich und der Eurozone besser als erwartet entwickelte. Neben Inflations- und Konjunkturerwartungen haben auch Spekulationen über ein mögliches Ende des EZB-Anleihekaufprogramms im Herbst 2018 die Langfristzinsen beeinflusst. Der Spread der 10jährigen österreichischen Rendite zur 10jährigen deutschen Rendite bei Staatsanleihen zeigte eine relativ stabile Bewegung und schwankte seit dem Herbst 2017 zwischen 10-20 Basispunkten (laufzeitbereinigt lag der Spread bei etwa 20 Basispunkten).

Abbildung 6: Langfristige Zinsen und Spread

Linke Skala: Langfristige Zinsen in %
Rechte Skala: Spread in Basispunkten
Quellen: BMF, Macrobond (Stand: 28. Februar 2018)

 

2.2.2. Aktienmarkt

Der österreichische Aktienmarkt (ATX) zeigte seit dem Sommer 2016 eine deutliche Aufwärtsbewegung und der Anstieg verlief dynamischer als jener des EuroStoxx50Index. Im Jänner 2018 erreichte der ATX den höchsten Stand seit Juli 2008. Eine besser als erwartete Entwicklung der österreichischen Konjunktur- und Unternehmensdaten sowie die anhaltend positive Konjunkturentwicklung in Ost-, Mittel- und Zentraleuropa waren für die signifikante Verbesserung des Aktienmarktumfeldes verantwortlich. Im Februar 2018 gab es ausgehend von den USA eine moderate Korrektur nach unten auf den internationalen Aktienmärkten.

Abbildung 7: Finanzmarktperformance

Linke Skala: Index
Quellen: BMF, Macrobond (Stand: 28. Februar 2018)

 

2.2.3. Bankensektor

Die konsolidierte Bilanzsumme der österreichischen Banken ist bis 30. September 2017 im Zwölfmonatsvergleich um 9,9% zurückgegangen und betrug rund 963,3 Mrd. €. Der Rückgang war bedingt durch die Bemühungen der Banken, ihre Kapitalquoten zu verbessern.

Das Wachstum der Ausleihungen an private Haushalte und Unternehmen in Österreich war stabil und positiv. Das Neukreditgeschäft bei privaten Haushalten ist hauptsächlich von Wohnbaukrediten getragen. Der Rückgang bei Fremdwährungskrediten hält an.

Das Kreditexposure in Zentral-, Ost- und Südosteuropa (CESEE) ist regional stark diversifiziert. Der Rückzug aus weniger attraktiven Ländern ist im Wesentlichen abgeschlossen. Nachdem die UniCredit Bank Austria ihr gesamtes Auslandsgeschäft auf die UniCredit S.p.A. übertragen hat, liegt das CESEE-Exposure bei rund 235 Mrd. €.

Die Kreditqualität verbesserte sich sowohl in Österreich als auch in CESEE. In CESEE ist sie allerdings deutlich schlechter.

Die Profitabilität des österreichischen Bankensektors verbesserte sich in den ersten drei Quartalen infolge rückläufiger Kreditrisikovorsorgen trotz Rückgängen beim Nettozinsertrag infolge des Niedrigzinsumfelds.

Die konsolidierte Eigenmittelausstattung der österreichischen Banken hat sich weiter verbessert und lag im 2. Halbjahr erstmals über dem Durchschnitt der Peergruppe. Die konsolidierte Gesamtkapitalquote beträgt 18,1%. Der in den letzten Jahren eingeschlagene Weg der Stärkung der Kapitalausstattung wird fortgesetzt.

 

2.2.4. Versicherungswirtschaft

Die Versicherungswirtschaft verzeichnete bis 31. Dezember 2017 eine Stagnation der vereinnahmten Prämien bei rund 16,98 Mrd. € (+0,4%). Treiber der Entwicklung war die negative Entwicklung der Sparte Lebensversicherung (-5,1%). Im Gegensatz dazu verzeichneten die Sparten Schaden/Unfall sowie die Krankenversicherung Prämienzuwächse von 3,3% bzw. 3,8%.

Das versicherungstechnische Ergebnis lag bei 580,0 Mio. € (+3,8%). Das Finanzergebnis betrug 2,81 Mrd. € (-7,7%). Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit fiel um 12% auf rund 1,24 Mrd. €.

 

2.2.5. Investmentfonds, Pensionskassen und betriebliche Vorsorgekassen

Das Anlagevolumen österreichischer Investmentfonds erhöhte sich gegenüber dem 31. Dezember 2016 von rund 175,0 Mrd. € auf etwa 184,0 Mrd. € zum 30. September 2017. Bei den Pensionskassen betrug die durchschnittliche Performance bis zum 31. Dezember 2017 6,1%. Das Gesamtvermögen der Pensionskassen stieg im Jahresabstand um 7,1% auf 22,3 Mrd. €. Die Zahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten erhöhte sich per 31. Dezember 2017 im Jahresvergleich um etwa 2,3% auf rund 924.000 Personen. Beim verwalteten Vermögen der Betrieblichen Vorsorgekassen ergab sich im Jahresvergleich infolge der gesetzlich induzierten Zuflüsse per 31. Dezember 2017 ein Plus von 12,7% auf rund 10,6 Mrd. €. Die Performance lag bei 2,2%.

 

2.2.6. Bewertung durch Ratingagenturen

Die Ratingagentur Moody´s hat im Oktober 2017 das Rating für Österreich bei „Aa1“ (zweitbeste Stufe), Ausblick stabil, belassen. Positiv sind die diversifizierte Wirtschaft, die niedrigen Finanzierungskosten und die starken Institutionen. Negativ sind das niedrige Potenzialwachstum, die hohe Staatsverschuldung und die Haftungen für den Bankensektor.

Die Ratingagentur Fitch hat im Jänner 2018 das Rating Österreichs bei „AA+“ (zweitbeste Stufe) bei stabilem Ausblick bestätigt. Sie sieht die diversifizierte Wirtschaft, die starken politischen und sozialen Institutionen, die niedrige private Verschuldung, die hohe Sparquote der privaten Haushalte, die vorteilhafte Staatsschuldenstruktur und die Verbesserungen im Bankensektor positiv.

Im September 2017 hat die  Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P) ihre Kreditbewertung von Österreich bei „AA+“ (zweitbeste Stufe) belassen, der Ausblick bleibt stabil. Die Wirtschaft ist diversifiziert und prosperierend, die Außenhandels- und Leistungsbilanz verbessern sich, die kurzfristigen Auslandsschulden gehen zurück, die Mitgliedschaft in der Eurozone ist positiv für die Bonität.


 

3.   Wirtschafts- und budgetpolitische Strategie

 

3.1. Wirtschafts- und budgetpolitische Herausforderungen, Ziele und Strategie

Das Wirtschaftsklima in Österreich ist derzeit auf einem Höhepunkt, zuletzt war es im Sommer 2007 so hoch. Das Konsumentenvertrauen ist so hoch wie zuletzt im Herbst 2007. Diese guten Stimmungen führen zu einem Anstieg des Konsums und der Investitionen.

Durch die wirtschaftliche Erholung eröffnet sich die Chance, ein neues Kapitel in der österreichischen Budget- und Wirtschaftspolitik einzuschlagen: Statt mit vorübergehend besseren Einnahmen kurzfristige und wenig nachhaltige Ausgaben zu finanzieren, verpflichtet sich die österreichische Bundesregierung zu einer nachhaltig abgesicherten, stabilitäts- und wachstumsorientierten, soliden Haushalts- und Budgetpolitik auf allen Ebenen des Staates. Durch die Beendigung prozyklischer Maßnahmen, wie z.B. der „Aktion 20.000“ konnten Ausgaben im Umfang von zwei Mrd. € eingespart werden. Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, zum ersten Mal seit 1954 einen Budgetüberschuss zu erreichen. Das bedeutet, dass die Ausgaben geringer sind als die Einnahmen, das wird durch einen Ausgabendämpfungspfad festgelegt. Die Staatsausgaben werden geringer steigen als das nominelle BIP.

Ziel ist es,

·         den ersten Überschuss seit 1954 zu erreichen und diesen in den kommenden fünf Jahren zu halten,

·         den durch den nachlassenden Druck durch die Bankenkrise entstehenden Spielraum für Entlastungsmaßnahmen zu nutzen,

·         dass die Staatsausgaben weniger ansteigen als die Inflation und der Ausgabendämpfungspfad umgesetzt wird,

·         allen diesbezüglichen nationalen und internationalen Verpflichtungen, insbesondere dem Stabilitäts- und Wachstumspakt der EU (Staatsverschuldung unter 60% des BIP, Defizit unter 3% des BIP) nachzukommen, die Schulden mittelfristig auf 60% vom BIP zu senken und mit den Budgets 2018/2019 den Weg dorthin zu ebnen,

·         das mittelfristige Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts sowohl 2018 als auch 2019 einzuhalten,

·         durch das Auslaufen von prozyklischen Maßnahmen Spielraum für die Reduktion der Steuer- und Abgabenquote auf 40% zu schaffen.

Das Ziel der nachhaltigen Budgetpolitik ist kein Selbstzweck. Es soll Spielräume schaffen,

·         um für zukünftige Herausforderungen gerüstet zu sein und so Spielräume für Entlastungen zu schaffen um die Steuer- und Abgabenquote auf 40% des BIP reduzieren zu können,

·         um, wenn notwendig, jederzeit reagieren zu können, ohne wichtige Politikbereiche finanziell beschneiden zu müssen,

·         und vor allem auch, um die politischen Schwerpunkte und Zukunftsthemen der neuen Bundesregierung, die Erhaltung der hohen sozialen Sicherheit und der allgemeinen Sicherheit, umzusetzen.

Die Bundesregierung hat mit der Vorlage der Bundesvoranschläge für 2018 und 2019 folgende Maßnahmen ergriffen, um diese budgetpolitischen Ziele zu erreichen:

·         Strenger Budgetvollzug: Die einzelnen Fachressorts und das Finanzministerium werden gemeinsam durch maßvollen Budgetvollzug sicherstellen, dass die den Budgets 2018/2019 zugrundeliegende Planung eingehalten wird, um mit diesem gemeinsamen Bekenntnis zu dem gesteckten Ziel des ausgeglichenen Haushalts beizutragen. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung des Zielwerts beim strukturellen Defizit iHv. 0,5% des BIP gem. Stabilitäts- und Wachstumspakt für den Gesamtstaat.

·         Kostenanalyse in der Verwaltung: Das BMF hat in einem Vergleich aller budgetierten Auszahlungs- und Einzahlungspositionen mit dem tatsächlichen Erfolg der Jahre 2014 bis 2016 festgestellt, dass es bei zahlreichen Positionen zu nicht ausgenutzten Überbudgetierungen kam. Durch die Reduktion dieser Überbudgetierungen können ohne Leistungskürzungen bis zu einer Mrd. € gespart werden.

·         Treffsichere Förderungen: Durch die konsequente Abschaffung von Doppel- und Mehrfachförderungen und Prüfung der Förderungen auf ihre Treffsicherheit sollen bis zu 190,0 Mio. € bzw. 5% des Fördervolumens eingespart werden.

·         Ausgegliederte Einheiten: Im Bund gibt es knapp 100 Beteiligungen (gemäß der Definition des Beteiligungsberichts). Vielfach sind Personal und Sachkosten deutlich höher als im Bund. Durch verbesserten Personal- und Sachkosteneinsatz soll bei den ausgegliederten Einheiten bis zu 140,0 Mio. € eingespart werden. Als mittel- und langfristiges Ziel sollen die Mehrausgaben um bis zu 2% gekürzt werden.

·         BIG Mieten: Der Bund zählt zu den größten Mietern des Landes. Daher werden flächendeckend Mietkosten hinterfragt, die Quadratmeterpreise gesenkt und so Einsparungen für die Ministerien erzielt. Das Potential liegt hier bei insgesamt 50,0 Mio. €.

·         Die Familienbeihilfen für Kinder im EU- und EWR-Ausland sowie in der Schweiz, deren Eltern in Österreich arbeiten, sollen an die Lebenserhaltungskosten der Herkunftsländer der Empfänger angepasst werden. Diese Anpassung der Familienbeihilfe (samt Kinderabsetzbetrag) wird Minderauszahlungen von 114 Mio. € im Jahr bringen.

·         Personalkosten: In den vergangenen Jahren haben sich die Personalkosten im Bund deutlich erhöht. Vor diesem Hintergrund ist es das erklärte Ziel, die Personalkosten langfristig zu reduzieren. Die Reduktion der Personalkosten wird durch einen entsprechenden Aufgabenkritikprozess begleitet, dessen Ziel eine Reduktion der Komplexität und Verflochtenheit der öffentlichen Aufgaben ist.

·         Redimensionierung von Offensivmaßnahmen: Aufgrund der guten konjunkturellen Lage und der spürbaren Auswirkungen am Arbeitsmarkt sind Offensivmaßnahmen – wie unter anderem der Beschäftigungsbonus und die Beschäftigungsaktion 20.000 – nicht mehr erforderlich und werden daher nicht mehr fortgesetzt.

·         Spending Reviews: Die Bundesregierung wird Spending Reviews als Standardwerkzeug in den Budgetprozess integrieren. Spending Reviews sind strukturierte, verbindliche Prüfprozesse, die dazu dienen, das Wie und Warum der Aufgabenerfüllung in der öffentlichen Verwaltung zu hinterfragen und so die Effizienz und Effektivität bei der Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen zu erhöhen.

Durch diese Maßnahmen, die in Summe 2,5 Mrd. € an Konsolidierung bringen, wird der Budgetpfad möglich, den die Bundesregierung mit dem Bundesvoranschlägen 2018 und 2019 vorgelegt hat und der neben einer weiteren Reduktion der Schuldenquote in Richtung 60% alle anderen Verpflichtungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) der EU einhält.

3.2. Budgetvollzug 2017

Nettofinanzierungssaldo: Die Lage der öffentlichen Haushalte hat sich 2017 gegenüber 2016 deutlich verbessert. Für 2017 liegen zwar noch keine amtlichen Berechnungen des gesamtstaatlichen Maastricht-Defizits vor, gemäß vorläufigen Berechnungen beträgt das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit 2017 -0,7% des BIP, nach -1,6% im Jahr 2016, und ist damit niedriger ausgefallen als im Herbst 2017 noch erwartet wurde (-0,9% des BIP).

Struktureller Saldo: Das strukturelle Defizit vor Berücksichtigung der zusätzlichen Kosten für Flüchtlinge und Sicherheit beträgt nach vorläufigen Berechnungen -0,5% des BIP (2016: -0,9% des BIP); unter Berücksichtigung der Zusatzkosten für Flüchtlinge und Terrorismusbekämpfung (iHv. 0,4% des BIP) beträgt es -0,1% des BIP (2016: -0,6%).

Schuldenstand: Die Verschuldungsquote ist nach vorläufigen Ergebnissen von 83,6% des BIP im Jahr 2016 auf 78,1% des BIP zurückgegangen. Die Staatsverschuldung sank damit 2017 gegenüber 2016 nicht nur in Relation zum BIP, sondern auch absolut: Sie betrug 2016 295,2 Mrd. €, Ende 2017 lag sie nach vorläufigen Rechnungen bei 288,2 Mrd. €. Für diesen deutlichen Rückgang gibt es mehrere Gründe: Zum einen gab es im Jahr 2016 eine Vorfinanzierung für die Abwicklung der HETA iHv. 3,6 Mrd. € oder 1% des BIP, die vorübergehend zu einem Anstieg der Schuldenquote im Jahr 2016 geführt hat. Dieser Anstieg wurde 2017 wieder neutralisiert. Zum andern hat die HETA im Juli 2017 4,4 Mrd. € ihrer Guthaben an den Staat bzw. an den Kärntner Ausgleichzahlungsfonds (KAF) überwiesen, die zum Schuldenabbau verwendet wurden. Darüber hinaus wurden die Schulden bei den anderen Abwicklungsbanken (Immigon; KA-Finanz) weiter abgebaut.

Einnahmen: Aufgrund der guten Konjunktur und Arbeitsmarktlage expandierten die Steuer- und Beitragseinnahmen merklich. Die öffentlichen Abgaben des Bundes sind 2017 gegenüber dem Vorjahr um 4,5% gestiegen. Die Einnahmen aus Einkommen- und Ertragsteuern haben um 4,4% zugelegt. Die Einnahmen aus den Kapitalertragsteuern sind 2017 gegenüber 2016 um 16,9% gestiegen. Auch die Körperschaftsteuer entwickelte sich mit +6,4% dynamisch. Die Stabilitätsabgabe ist im Jahr 2017 aufgrund der Reform 2016 deutlich höher ausgefallen als im Jahr 2016. Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer legten infolge der Ausweitung der Inlandsnachfrage und der 2016 eingeführten Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung (Belegpflicht und Registrierkassenpflicht) kräftig zu (+4,8%). Gedämpft wurden die Steuereinnahmen durch die Tarifsteuerreform 2016, die 2017 bei den Einnahmen aus der Einkommensteuer und der Lohnsteuer nur zu einem verhaltenen Anstieg führten (+1,2% bzw. +2,9%).

Aufgrund der guten Beschäftigungsentwicklung fielen die Arbeitslosenversicherungsbeiträge besser aus als ursprünglich erwartet. Die Beitragseinnahmen wurden durch die schrittweise Reduktion der Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (2017 um 0,4%-Punkte) gedämpft.

Ausgaben: Die Konjunkturbelebung führte auf der Ausgabenseite insbesondere beim Bundeszuschuss zur gesetzlichen Pensionsversicherung und bei den Arbeitslosengeldern zu einer Unterschreitung des Voranschlags. Der Bundeshaushalt profitierte auch 2017 von den außergewöhnlich niedrigen Zinsen der letzten Jahre. Die durchschnittliche Effektivverzinsung der gesamten Bundesschulden sank gegenüber 2016 von 2,68% auf 2,47. Die Durchschnittsrendite für im Jahr 2017 am Kapitalmarkt neu aufgenommene Anleihen betrug 0,44%.

Länder und Gemeinden: Die öffentlichen Haushalte der Länder und Gemeinden dürften 2017 wieder ausgeglichen sein, nachdem diese im Jahr 2016 einen Nettofinanzierungssaldo von -1,5 Mrd. € (-0,4% des BIP) verzeichneten. Dazu hat zum einen der im Herbst 2016 beschlossene Finanzausgleich beigetragen, welcher 2017 zu einer Aufstockung der Bundesmittel um 0,4 Mrd. € führte. Zum andern war das Ergebnis 2016 durch die vom Land Kärnten für die Heta Abwicklung geleistete Einmalzahlung iHv. 1,2 Mrd. € gekennzeichnet.

Sozialversicherungen: Die Einnahmen aus Sozialbeiträgen sind 2017 kräftig gestiegen. Ausschlaggebend hierfür war vor allem die aus dem anhaltenden Beschäftigungsaufbau und den Lohnsteigerungen resultierende Zunahme der Lohnsumme. In Folge ist der Bundeszuschuss zur Pensionsversicherung 2017 deutlich niedriger ausgefallen als bei der Budgetierung erwartet. Auch die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung entwickelte sich positiv; sie hat auch 2017 mit einem Überschuss abgeschlossen.

 

3.3. Budget 2018 und 2019

Auf Grund der vorgezogenen Neuwahlen im Herbst 2017 wurde die Erstellung des Budgets 2018 in das Frühjahr 2018 verschoben. Gleichzeitig mit dem Budget 2018 werden auch das Budget 2019 und der mittelfristige Finanzrahmen für die Jahre bis 2022 beschlossen.

Nettofinanzierungssaldo: Die Finanzlage der öffentlichen Haushalte wird sich 2018 und 2019 weiter deutlich verbessern. Das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit wird von -0,7% im Jahr 2017 auf -0,4% im Jahr 2018 zurückgehen und 2019 mit 0,0% ausgeglichen sein. Damit wurde ein entscheidender Schritt zur tragfähigen Gestaltung und langfristigen Gesundung der Staatsfinanzen vollzogen.

Struktureller Saldo: Das um Konjunktureffekte bereinigte strukturelle Defizit unter Berücksichtigung der Mehrkosten für Flüchtlinge und Sicherheit wird in den Jahren 2018 und 2019 Jahren -0,5% betragen. Der strukturelle Saldo fällt damit in beiden Jahren schlechter aus als der Maastricht-Saldo. Grund dieser Entwicklung ist, dass sich die österreichische Wirtschaftslage deutlich verbesserte und die Produktionslücke (Output-Gap) in den Jahren 2018 und 2019 positiv vorhergesagt wird; also dass in beiden Jahren mehr Güter und Dienstleistungen hergestellt werden, als das unter normaler Auslastung der Produktionsfaktoren der Fall wäre. Die diesbezüglichen Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts der EU werden somit eingehalten.

Schuldenstand: Die Schuldenquote wird von 78,1% des BIP im Jahr 2017 auf 74,5% im Jahr 2018 und 70,9% im Jahr 2019 zurückgehen, was auch durch den Portfolio-Abbau der staatlichen Abbaugesellschaften unterstützt wird.

Ausgaben: Die von der Bundesregierung beschlossenen Einsparmaßnahmen führen zu einer restriktiven Ausgabenpolitik. Der Schwerpunkt der Einsparmaßnahmen liegt dabei bei den Verwaltungskosten, welche um 1 Mrd. € jährlich reduziert werden. Durch den Abbau von Förderungen werden jährlich 0,2 Mrd. € eingespart. Im Bereich der Beteiligungen werden die Personalaufwendungen reduziert. Angesichts der guten Konjunkturlage ist es vertretbar und zweckmäßig, Offensivmaßnahmen, die im vergangenen Jahr beschlossen wurden, nicht mehr fortzusetzen. So wird der Mitte 2017 eingeführte Beschäftigungsbonus (Lohnnebenkosten-Senkung für neue Jobs) nicht mehr fortgesetzt. Die Beschäftigungsaktion 20.000 für ältere Langzeitarbeitslose wird ausgesetzt. Die budgetären Effekte dieser Maßnahmen machen 2018 insgesamt 2,5 Mrd. € aus.

Darüber hinaus führt die günstige Konjunkturentwicklung vor allem auf der Ausgabenseite zu einer Entlastung des Bundeshaushaltes, insbesondere bei den Leistungen der Arbeitslosenversicherung, in der aktiven Arbeitsmarktpolitik und beim Zuschuss zur gesetzlichen Pensionsversicherung. Die Anzahl der Arbeitslosen geht von 340,0 Tausend im Jahr 2017 auf 297,0 Tausend im Jahr 2019 zurück und der anhaltende Beschäftigungsanstieg zusammen mit den kräftigen Lohnsteigerungen führen zu einem geringeren Zuschussbedarf zur gesetzlichen Pensionsversicherung.

Budgetentlastungen fallen bei den Zinsausgaben an, da die Staatsverschuldung wegen des Rückgangs des Defizits und der weiteren Abwicklung der Bad-Bank-Portfolios sinkt und der Staat weiterhin vom außerordentlich niedrigen Zinsniveau profitiert. Der Rückgang der Zinsausgaben verlangsamt sich, da die Renditen von Schuldtiteln mit langen Laufzeiten in der Tendenz etwas zunehmen. Schließlich gehen die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen weiter zurück.

Gleichzeitig investiert der Bund in wichtige Zukunftsfelder, Forschung und Infrastruktur, Breitbandausbau sowie die äußere und innere Sicherheit.

Einnahmen: Auf der Einnahmenseite spiegeln die Bundeshaushalte 2018 und 2019 zahlreiche sozialpolitische Maßnahmen dieser Legislaturperiode wider. Beispielsweise: Die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages für Geringverdiener ab Mitte 2018 und der Familienbonus Plus ab 2019, der als ein Absetzbetrag iHv. 1.500 € pro Kind und Jahr gestaltet wird, d.h. die Steuerlast wird um bis zu 1.500 € reduziert. Bei den Steuerprognosen für 2018 und 2019 wurden diese Maßnahmen bereits berücksichtigt. Die Senkung der Arbeitslosenversicherungsmaßnahmen führt zu Mindereinnahmen von jährlich 140 Mio. €. Der Familienbonus Plus führt im Jahr 2019 zu Mindereinnahmen bei der Lohnsteuer iHv. 0,7 Mrd. €.

Zusätzlich wirken 2018 steuerliche Entlastungen, die bereits in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen wurden. So wurde der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleich per 1. Jänner 2018 um weitere 0,2%-Punkte gesenkt. Einmalzahlungen iHv. 0,7 Mrd. € 2017 führen 2018 zu einem Rückgang des Aufkommens auf 0,2 Mrd. € 2018 und 2019.

Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen: Die Haushalte der Länder und Gemeinden werden in beiden Jahren ausgeglichen sein. Die Sozialversicherungsträger insgesamt profitieren weiterhin von einer positiven Einnahmenentwicklung, sodass sich sowohl 2018 als auch 2019 ein Überschuss ergibt. 2018 und 2019 wird nach wie vor die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeweitet.

 

3.4. Entwicklung der öffentlichen Haushalte 2020 bis 2022

Die aktuelle Projektion zur mittelfristigen Entwicklung der öffentlichen Haushalte für die Jahre 2020 bis 2022 auf Basis des Bundesbudgets 2019 zeigt ein sehr positives Bild: Das Ziel eines ausgeglichenen Staatshaushaltes wird erreicht. In der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Maastricht) werden die öffentlichen Haushalte aller staatlichen Ebenen ausgeglichen oder werden sogar einen Überschuss aufweisen. Ab 2019 plant der Bund keine neuen Schulden mehr aufzunehmen. Strukturell wird der Staatshaushalt im Jahr 2020 nahezu ausgeglichen sein und wird in den Folgejahren erstmals einen Überschuss aufweisen. Dies zeigt, dass der Abbau des Staatsdefizits vor allem auf strukturellen Konsolidierungsmaßnahmen basiert. Die erforderliche Trendumkehr ist erreicht, die positive Entwicklung der öffentlichen Haushalte sowie der fortgesetzte Portfolioabbau bei den Abwicklungsanstalten des Bundes (Banken) werden weiterhin zu einem kontinuierlichen Rückgang der Schuldenquote führen.

Für die verbleibende Legislaturperiode werden die Anstrengungen der Entbürokratisierung und der Reform der öffentlichen Verwaltung fortgesetzt. Dies soll weitere Spielräume für den Start einer Positivspirale öffnen und damit den Standort Österreich nachhaltig stärken. Durch eine Entlastung und Vereinfachung (im Rahmen der Steuerstrukturreform sowie für Unternehmen und den Faktor Arbeit) in Richtung 40%-Ziel für die Abgabenquote entstehen Leistungsanreize und mehr Kaufkraft, die wiederum Wirtschaftswachstum und Beschäftigung ankurbeln.

Das Regierungsprogramm enthält eine Reihe von weiteren Maßnahmen (in allen Schwerpunktbereichen) auch auf der Ausgabenseite. Alle Vorhaben stehen unter der Prämisse, dass die EU-Budgetvorgaben in dieser Legislaturperiode eingehalten werden. Der in Tabelle 6 ausgewiesene Budgetpfad spiegelt für die Jahre ab 2020 die Annahme wider, dass die Spielräume für Abgabensenkungen genutzt werden.

Abbildung 8: Budgetsaldo und Bruttoverschuldung

Linke Skala: Budgetsaldo in % des BIP
Rechte Skala: Bruttoverschuldung in % des BIP
Quellen: BMF, STAT, WIFO

Abbildung 9: Vergleich mit der Fortschreibung des Stabilitätsprogramms vom April 2017

Linke Skala: Budgetsaldo in % des BIP
Rechte Skala: Bruttoverschuldung in % des BIP
Quellen: BMF, STAT, WIFO

 

3.5. Vergleich makroökonomischer und budgetärer Prognosen

Zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2011/85/EU des Rates über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten hat der Bundesminister für Finanzen in der jährlichen Fortschreibung des österreichischen Stabilitätsprogramms Vergleiche der makroökonomischen und budgetären Prognose mit jenen anderer unabhängiger Einrichtungen sowie mit den aktuellen Prognosen der Europäischen Kommission darzustellen.

Die Tabelle 25 im tabellarischen Anhang stellt diesen Vergleich dar.

Auch bei etwas unterschiedlicher Konjunktureinschätzung sehen alle erfassten Einrichtungen eine Budgetverbesserung zwischen 2017 und 2019, welche sich auch in der positiven Entwicklung der Schuldenquote widerspiegelt.

3.6. Restrukturierung des Bankensektors

Auf Basis des Finanzmarktstabilitätsgesetzes (FinStaG) wurden den österreichischen Banken in den Jahren 2008 bis 2017 kapital- und liquiditätsstärkende Mittel in Höhe von insgesamt 33 Mrd. € zur Verfügung gestellt, darunter auch von der Republik gezeichnetes Partizipationskapital. Unter Berücksichtigung der bisher erfolgten Rückzahlungen errechnet sich eine Netto-Ausschöpfung von 18,4 Mrd. €. Der Höchstrahmen zur Implementierung finanzmarktstärkender Maßnahmen auf Basis des FinStaG wurde im Jahr 2016 um 1,5 Mrd. € auf 23,5 Mrd. € erhöht, um die Finanzierung des Rückkaufs landesbehafteter Schuldtitel der Heta Asset Resolution AG (HETA) durch den KAF zu ermöglichen.

Von den FinStaG-Mitteln entfallen 7,4 Mrd. € auf die Zeichnung von Aktienkapital, auf Gesellschafterzuschüsse sowie Kapitalschnitte. Bei der immigon portfolio abbau ag (immigon) als Rechtsnachfolgerin der Österreichischen Volksbanken AG war per 30. Juni 2017 noch staatliches Partizipationskapital in Höhe von rund 10 Mio. € ausstehend. Weitere 1,23 Mrd. € wurden für die Zahlung der Republik Österreich an den Freistaat Bayern im Rahmen des Generalvergleichs zur Bereinigung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der HETA verwendet. Die vom Bund nach dem FinStaG übernommenen Haftungen beliefen sich Ende 2017 auf 3,8 Mrd. €. Inanspruchnahmen von Haftungen erfolgten in Höhe von 1,5 Mrd. €. Darüber hinaus gewährte der Bund Darlehen aus FinStaG-Mitteln in Höhe von 4,7 Mrd. €.

Die Einnahmen aus Haftungsentgelten im Zusammenhang mit dem Bankensektor betrugen 2017 etwa 51 Mio. €. Nachdem die Verbindlichkeiten der HETA aus Haftungsentgelten von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde geschnitten und die verbleibenden Verbindlichkeiten bis Ende 2023 gestundet wurden (siehe unten), beschränkten sich die Einnahmen im Jahr 2017 auf die Hypo Group Alpe Adria (das ehemalige Südosteuropa-Netzwerk der Hypo International) und die KA Finanz AG.

Am 10. April 2016 hat die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) per Bescheid Abwicklungsmaßnahmen bei der HETA mit sofortiger Wirkung angeordnet. Unter anderem wurden der Posten des harten Kernkapitals und der Nennwert nachrangiger Verbindlichkeiten der HETA einschließlich der bis zum 28. Februar 2015 angelaufenen Zinsen auf null herabgesetzt, während für sonstige, nicht nachrangige Verbindlichkeiten eine Herabsetzung auf 46,02% erfolgte. Darüber hinaus wurden alle Verpflichtungen aus Zinszahlungen ab dem 1. März 2015 gestrichen und die Fälligkeit aller berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bis Ende 2023 gestundet. Zwar soll der HETA-Abbau bis 2020 abgeschlossen sein, der rechtskräftige Abschluss sämtlicher Rechtsstreitigkeiten wird jedoch nach Ansicht der FMA bis Ende 2023 dauern.

Mit einem weiteren Bescheid am 2. Mai 2017 hat die FMA die Herabsetzung der nicht nachrangigen berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten auf 35,60% reduziert; die Ausschüttungsquote steigt damit auf mindestens 64,4%.

Der Bund als Eigentümer der HETA ist durch den Mandatsbescheid der FMA in mehrfacher Hinsicht betroffen: durch die Herabsetzung des Grund- und Partizipationskapitals auf null, die Herabsetzung der zum 1. März 2015 bestehenden Verbindlichkeiten der HETA aus Haftungsentgelten gegenüber dem Bund auf 64,4% sowie durch die Zahlungsverpflichtung aus der Garantie des Bundes für die Nachranganleihe 2012-2022 der HETA im Nominale von 1 Mrd. € samt Zinszahlungen.

Nach intensiven Verhandlungen mit großen Gläubigergruppen und einem im Mai 2016 zwischen der Republik Österreich und Gläubigern der HETA abgeschlossenen Memorandum of Understanding (MoU) stellte der KAF am 6. September 2016 ein Rückkaufangebot landesbehafteter Schuldtitel, das eine Annahmequote von 98,7% erreichte. Zur Finanzierung des Rückkaufs trug Kärnten einen Betrag von 1,2 Mrd. € bei. Weitere 6,4 Mrd. € wurden durch eine Kreditoperation nach § 81 BHG 2013 via der ABBAG-Abbaumanagementgesellschaft des Bundes aufgebracht. Die restliche Finanzierung von 1,28 Mrd. € stellte der Bund aus Mitteln auf Grundlage des FinStaG zur Verfügung.

Am 30. Juni 2017 wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung der HETA ein Beschluss über eine vor Fälligkeit stattfindende Verteilung eines Teils des Vermögens zur Befriedigung der Gläubiger gefasst. Auf dieser Grundlage wurden in der zweiten Julihälfte 2017 rund 5,8 Mrd. EUR, das sind 69% der mit Vorstellungsbescheid vom 2. Mai 2017 auf 64,40% festgelegten Quote, an die Gläubiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten ausbezahlt. Diese vorzeitige Teiltilgung der Verbindlichkeiten wurde durch hohe Barmittelbestände ermöglicht, die aus erfolgreich verlaufenen Asset-Verkäufen in 2016 und im ersten Quartal 2017 generiert wurden.

Die KA Finanz hat im Einvernehmen mit dem BMF bei der Finanzmarktaufsicht am 9. Juni 2017 den Antrag auf Zurücklegung der Bankkonzession und Weiterführung als Abbaugesellschaft gemäß § 162 BaSAG gestellt; diesem Antrag wurde am 6. September 2017 stattgegeben. Hintergrund der Umwandlung in eine Abbaugesellschaft und Zurücklegung der Konzession waren die sich verschärfenden regulatorischen Rahmenbedingungen und die damit verbundenen Anforderungen (z.B. Net Stable Funding Ratio, Liquidity Coverage Ratio), die für eine Abbaubank nur zu deutlich erhöhten Kosten einzuhalten wären. Zur Verschärfung der Lage trug schließlich die von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) im Herbst 2016 durchgeführte Überprüfung der Risikotragfähigkeit der KA Finanz bei, die zu dem Ergebnis kam, dass in einem Liquidationsszenario die hohen stillen Lasten das Eigenkapital übersteigen würden. Es lag damit im besonderen Interesse der Republik Österreich, die Refinanzierungsstruktur der KA Finanz bestmöglich an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Zusätzlich zur Gewährung von Bundesdarlehen gemäß § 81 BHG via die ABBAG wurde die bislang bestehende Garantie für das Commercial Paper Programm in Höhe von 3,5 Mrd. € in drei Schritten durch Darlehen gemäß § 2 FinStaG ersetzt. Noch nicht fällige Privatplatzierungen und Anleihen der KA Finanz sind von der Umstellung der Refinanzierung nicht betroffen; diese werden weiterhin bedient und bei Fälligkeit zum vollen Nominale getilgt.

Die immigon wird ebenfalls als Abbaugesellschaft gemäß § 162 BaSAG geführt. Der Abbau der Aktiva schritt 2017 weiterhin rasch voran. Die immigon wird im Jahresverlauf 2018 die notwendigen Schritte zur Einleitung der Unternehmensliquidation setzen.

Die Umstrukturierung des Volksbankenverbundes schritt im Jahresverlauf 2017 wie erwartet voran. Die ursprünglich mehr als vierzig Primärinstitute des Sektors wurden durch Fusionen bis Oktober 2017 auf acht regionale Banken reduziert. Die unentgeltliche Übernahme eines Anteils von 25% plus einer Aktie durch den Bund an der Volksbank Wien im Jänner 2016 dient der Absicherung des Genussrechtes des Bundes in Höhe von 300 Mio. €, das als Kompensation für den Schnitt des Partizipationskapitals der ÖVAG im Jahr 2015 eingeräumt wurde. Bis dato wurden durch den Volksbankenverbund rund 67 Mio. € zur Bedienung des Genussrechts an den Bund überwiesen. Nach vollständiger Bedienung des Genussrechts (spätestens im Frühjahr 2024) erfolgt die Rückübertragung der Anteile an den Volksbankenverbund.

3.7. Migration und Integration

Im Jahr 2015 wurden in Österreich über 88.000 Anträge auf internationalen Schutz registriert. Österreich hat im Herbst 2015 beantragt, dass die EK diese Sonderkosten bei der Beurteilung der Budgetentwicklung berücksichtigt. Die EK hat im Jahr 2015 zugesagt, im Rahmen des SWP gewisse, nachgewiesene Kosten im Nachhinein zu berücksichtigen, wobei nur der Zuwachs gegenüber dem Jahr 2014 berücksichtigt werden soll, und die Ausnahmeregelung befristet für die Jahre 2015 und 2016 angewendet würde. Für das Jahr 2015 hat die EK 0,09% des BIP und für das Jahr 2016 weitere 0,34% des BIP berücksichtigt. Die EK wird auch den Wert für 2017 anrechnen. Nachwirkungen der Ausnahmeregelung gibt es daher bis einschließlich 2019.

Die EU und Österreich haben auf den Zustrom an Flüchtlingen reagiert. Seit Mai 2016 liegt die Zahl an neuen Asylwerbern wieder unter dem Vergleichswert von 2015. Im Jahr 2017 wurden 20.137 Fälle zum Verfahren zugelassen. 1.751 Anträge stammten von unbegleiteten Minderjährigen. Die Bundesregierung hat das Personal zur Bewältigung der Asylverfahren erheblich aufgestockt. Die Kosten der Grundversorgung stiegen 2017 weiter an, da während der Berufungsverfahren gegen Asylentscheidungen Kosten in der Grundversorgung anfallen. Im Februar 2018 befanden sich etwa 59.000 Personen in der Grundversorgung. Der Spitzenwert betrug knapp 87.000 Personen im März 2016.

Die Tabelle 18, Tabelle 19 und Tabelle 20 im tabellarischen Anhang zeigen die entsprechenden Daten für die Asylaufwendungen.

 

3.8. Terrorismusbekämpfung

Seit dem Jahr 2015 haben sich Zahl und Brutalität terroristischer Anschläge in Europa drastisch erhöht. Die EK hat daher im Frühjahr 2016 beschlossen, analog zu den Flüchtlingskosten zeitlich befristet Sonderkosten der Jahre 2016 und 2017 bei der Beurteilung der Budgetentwicklung zu berücksichtigen. Österreich ist zwar unmittelbar von offenen terroristischen Attacken bisher wenig betroffen, doch ist es notwendig, entsprechende Vorkehrungen und Abwehrmaßnahmen zu treffen. Insbesondere der Schutz von öffentlichen Einrichtungen, die bessere Ausstattung und Ausweitung des Sicherheitspersonals sowie verstärkte Aufwendungen gegen Cyber-Crime sind geboten.

Die Tabelle 21 und Tabelle 22 im tabellarischen Anhang zeigen die entsprechenden Daten für die Mehraufwendungen in den Bereichen Inneres und Landesverteidigung in den Jahren 2016 und 2017 (Vorläufiger Erfolg) gegenüber 2015.


 

4.   Sensitivitätsszenarien

Die RL 2011/85/EU verlangt, bei der Durchführung von Sensitivitätsanalysen in den makroökonomischen Prognosen und Haushaltsprognosen die Entwicklung der wichtigsten finanzpolitischen Variablen unter Zugrundelegung unterschiedlicher angenommener Wachstumsraten und Zinssätze zu untersuchen. Die Bandbreite der bei makroökonomischen Prognosen und Haushaltsprognosen zugrunde gelegten alternativen Annahmen haben sich an der Zuverlässigkeit früherer Prognosen zu orientieren und nach Möglichkeit die speziellen Risikoszenarien zu berücksichtigen.

Anzumerken ist, dass das Basisszenario des WIFO für die Jahre bis 2019 und die Winterprognose der Europäischen Kommission vom 7. Februar 2018 sehr ähnlich sind. Die Europäische Kommission sieht die Prognoserisiken als ausgewogen an. Als kleine offene Volkswirtschaft ist die Entwicklung der österreichischen Wirtschaft eng mit der internationalen Entwicklung gekoppelt. Das Wachstumspotenzial hängt aber überwiegend von den nationalen Rahmenbedingungen ab. In der Folge werden zwei extreme Budgetszenarien auf Basis von no-policy change (allerdings mit gleichen Anteilen der öffentlichen Investitionen sowie der Subventionen am BIP) dargestellt. Die Wahrscheinlichkeit dieser oder noch extremerer Wachstumspfade kann auf Basis der Erfahrungen der letzten 20 Jahre mit weniger als je 5% angegeben werden.

Abbildung 10: BIP-Szenarien auf Basis historischer BIP-Wachstumsraten bis 2022

Linke Skala: BIP in Mrd. €
Quellen: BMF (eigene Berechnungen auf Basis der BIP-Wachstumswerte 1997-2017), STAT, WIFO

Im optimistischen Szenario 1 (BIP am oberen Rand des oberen hellgrauen Bereichs in der  Abbildung) bleibt die Weltwirtschaft frei von ökonomischen Spannungen, während sich bestehende politische Spannungen abbauen. Die G20-Staaten setzen ihre Wachstumsstrategie um, die Westbalkanländer verfolgen eine klare EU-Beitrittsvorbereitungsstrategie, Österreich gewinnt Marktanteile am globalen Handel und Tourismus, die Investitionstätigkeit der Unternehmen verstärkt sich. Die Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge funktioniert und die zusätzliche Arbeitsnachfrage kann überwiegend durch registrierte Arbeitslose befriedigt werden. Dementsprechend entwickelt sich die Inflationsrate analog dem Basisszenario. Die öffentliche Schuldenquote würde bereits 2021 deutlich unter 60% des BIP fallen und für die öffentlichen Haushalte ergäbe sich ein erheblicher Spielraum für weitere Steuersenkungen.

Im pessimistischen Szenario 2 (BIP am unteren Rand des unteren hellgrauen Bereichs in der Abbildung) gibt es 2018 überregionale Naturkatastrophen bzw. militärische Konflikte, ökonomische Spannungen entladen sich in der Weltwirtschaft und Europa, die eine mittlere Bankenkrise auslösen, während sich politische Spannungen aufbauen, die den Welthandel vermindern und Rohstoffpreise nach oben treiben. Politische Turbulenzen, ein ungeordneter BREXIT, und Korrekturen auf den Vermögensmärkten vermindern das Vertrauen der Haushalte und die Unternehmen halten sich mit Investitionen zurück. Die Inflationsrate liegt trotz schwacher Nachfrage über jener des Basisszenarios und entsprechend passen sich die Marktzinssätze an. Im Jahr 2018 gäbe es eine kurze Rezession und danach reale BIP-Wachstumsraten um +1%. Die öffentliche Schuldenquote würde nur sehr langsam sinken und die öffentlichen Defizite würden unter -2% verharren.

Die Tabelle 15 im tabellarischen Anhang zeigt zahlenmäßige Details zu den 3 Szenarien.

Zusätzlich werden die gesonderten Auswirkungen von Zinsänderungen auf die Zinsausgaben der öffentlichen Haushalte dargestellt. Das Basisszenario basiert auf den im Markt vorhandenen Terminzinsen (forward rates) per Ende Februar 2018. Abreifende Anleihen werden durch neue Anleihen mit 10-jähriger Laufzeit ersetzt. Die Zinssätze für die 10jährige Laufzeit von Staatsschuldverschreibungen steigen von 0,86% im Jahr 2018 graduell auf 1,70% im Jahr 2022. Das Basisszenario der EZB vom 22. November 2017 beginnt 2018 bei 0,54% und nimmt einen graduellen Anstieg auf 1,77% im Jahr 2022 an. Das Negativszenario basiert auf einem Stressszenario des Baseler Ausschusses und nimmt einen sofortigen Zinsschock von 200 Basispunkten im Vergleich zum Basisszenario für die Jahre 2018 bis 2022 an.

Die Tabelle 16 im tabellarischen Anhang zeigt, dass im Basisszenario die öffentlichen Zinsausgaben zwischen 2017 und 2022 um 0,62% des BIP sinken. Im Basisszenario der EZB wären die Zinsausgaben 2022 um weitere 0,05% des BIP niedriger, im Basler Stressszenario würde der Rückgang nur 0,27% des BIP betragen.

5.   Qualität der öffentlichen Finanzen

 

5.1. Verwaltungsreform

Die Bundesregierung bekennt sich im Regierungsprogramm 2017 bis 2022 klar zum Wirtschaftsstandort Österreich. Neben hohen Steuern und Abgaben verursachen Gesetzesflut, sachlich nicht gerechtfertigtes Gold Plating von EU-Bestimmungen und Überregulierung der heimischen Wirtschaft erhebliche Kosten, die unsere Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. Dadurch ist Österreich in den vergangenen Jahren in diversen Rankings merklich zurückgefallen.

Zahlreiche Institutionen – IWF, Weltbank, Europäische Kommission – haben Österreich in diesem Kontext aufgefordert, umfassende Reformen zu veranlassen.

Es ist daher Zeit, die nötigen Strukturreformen und insbesondere eine umfassende Verwaltungsreform durchzuführen. In vielen Bereichen der Verwaltung sind Reformschritte zu setzen, um die Nachhaltigkeit und Finanzierung der Aufgabenerfüllung gewährleisten zu können. Ziel ist, durch Effizienzsteigerungen weitgehende Qualitätsverbesserungen in der Verwaltung und sowie mehr Bürgernähe zu erzielen und die durch den wirksameren Einsatz öffentlicher Mittel möglichen Kostenreduktionen an die Bevölkerung weiterzugeben.

Neben den erforderlichen Strukturreformen, die im Rahmen eines umfassenden Reformprozesses in Gang gesetzt wurden, hat es sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die in der Verwaltung vorhandenen Effizienzpotentiale durch Ausschöpfen der in ihr selbst liegenden Innovations- und Synergiepotenziale zu heben.

Grundlage der Arbeit sollen insbesondere jene zahlreichen Reform- und Deregulierungsvorschläge sein, welche der Rechnungshof und die Aufgaben- und Deregulierungskommission (ADK) bereits erstattet haben.

 

5.1.1. IKT-Management und Digitalisierung

Die Digitalisierung betrifft alle Bürgerinnen und Bürger. Die Benutzerfreundlichkeit von digitalen Applikationen ist wesentliche Voraussetzung für funktionierende Prozessabläufe. Daher soll eine einheitliche zentrale Online-Plattform oesterreich.gv.at als Angebot für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden, um einfach auf die gängigsten, bereits bestehenden Verwaltungsapplikationen wie etwa auf das Bürgerserviceportal (help.gv.at), das Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) oder das Rechtsinformationssystem (ris.bka.gv.at) zentral, einheitlich zugreifen zu können. Um in Europa wieder ganz an die Spitze zu kommen, ist es notwendig die Verwaltung von „electronic“-Government zu „mobile“-Government weiterzuentwickeln. Weiters bedarf es einer flächendeckend einheitlichen Modernisierung der im Einsatz befindlichen IT-Systeme des Bundes. Digitale Potentiale sollen bestmöglich genutzt und  die vielen Rechenzentren und Server-Räume schrittweise in wenige große Rechenzentren zusammengefasst werden. Sämtliche Digitalisierungsmaßnahmen des Bundes sollen zentral gesteuert und definiert werden.

Im Bereich IKT-Management und Digitalisierung sind zahlreiche Digitalisierungsmaßnahmen des Bundes in Planung. Dazu zählen unter anderem neben den bereits erwähnten Maßnahmen die Digitalisierung der wichtigsten Behördenwege, die Umsetzung des „once only“ Prinzips (Standardisierung und Reduzierung der Informationsverpflichtung für Unternehmen), die Vereinheitlichung der Instrumente des E-Government.

 

5.1.2. Reform- und Deregulierungsprozesse

Aufgabenkritik und sachgerechte Aufgabenverteilung sollen zu Aufgabenbereinigungen führen, die Ressourcen für Kernaufgaben freispielen. Ziel ist die Ressourcenoptimierung unter Nutzung bestehender Produkt- und Leistungskataloge.

Um die Behördenstruktur zu verbessern, werden Maßnahmen gesetzt wie die Straffung der Behördenorganisation, die Zusammenlegung von Rechtsträgern, die Evaluierung von Ausgliederungen.

Querschnittsaufgaben sollen in der Form von Shared Services gebündelt werden wie z.B. das Fuhrpark- oder Gebäudemanagement, eine einheitliche Corporate Identity des Bundes, Bürgerservice, Personalentwicklung etc.

Im Förderwesen wird eine eindeutige Kompetenzabgrenzung zwischen Gebietskörperschaften und eine Gesamt–Förderungsdatenbank angestrebt. Die Transparenz und die Abstimmungsprozesse zwischen den fördernden Rechtsträgern sollen verbessert werden. Geplant sind weiters gemeinsame Förderungs-Abwicklungsstellen.

 

5.1.3. Kompetenzentflechtung

Hier geht es um Kompetenzfragen, also welche Körperschaft für welche Materien zuständig ist, und wie es sich mit der Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung verhält.

Ein wesentlicher Schritt zur Kompetenzentflechtung ist die Überprüfung und Neuordnung der Kompetenztatbestände zwischen den Gebietskörperschaften. Dabei sollen insbesondere Mischkompetenzen, bei denen der Bund die Grundsätze regelt und die Länder die Ausführungsgesetze erlassen, klar aufgeteilt werden.

Weiters soll eine Entflechtung von wechselseitigen Zustimmungsrechten von Bund und Ländern vorgenommen werden, der Bestand von Vereinbarungen gemäß Art 15a B-VG evaluiert und deren Voraussetzungen angepasst werden.

Ziel ist eine umfassende Modernisierung der Kompetenzverteilung, welche das Auseinanderfallen der Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung in Zukunft ausräumt.

 

5.1.4. Entbürokratisierung

Bei der Entbürokratisierung gilt es, im Bereich der Rechtsnormen zu hinterfragen, was inhaltlich geregelt werden sollte, und ob es überschießende Vorschriften gibt. Die daraus abgeleitete Rechtsbereinigung soll das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für die Gesetzeslage verbessern, Vertrauen in die Gesetzgebungsprozesse stärken und überschießende Bürokratie abschaffen.

Im Jänner 2018 startete das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz eine Deregulierungsoffensive, in deren Rahmen die Übererfüllung von EU-Recht im Bereich des Bundes erhoben, evaluiert und adaptiert wird. Gleichzeitig sind weitere Bereinigungen und Erleichterungen vorgesehen, welche insbesondere den Bereich des Verwaltungsstrafrechts (z.B. Überarbeitung Kumulationsprinzip), des Datenschutzrechts sowie des Vergaberechts betreffen.

 

5.2. Effektivitäts- und Effizienzanalysen

 

5.2.1. Spending-Reviews

Die Bundesregierung hat als budgetpolitische Maßnahme den Ausbau von Spending-Reviews und ihre Integration in den Budgetprozess beschlossen.

Spending-Reviews sind strukturierte, verbindliche Prüfprozesse, um im gesamten öffentlichen Sektor Effizienz und Effektivität zu steigern, Ausgabenprioritäten neu zu ordnen und die Nachhaltigkeit der Haushaltsführung zu sichern.

Viele Länder haben Spending-Reviews bereits eingeführt. Die internationalen Erfahrungen zeigen, dass durch einen Spending-Review-Prozess klare Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten geschaffen, sowie die Wichtigkeit strategischer Entscheidungen auf Basis fundierter Informationen hervorgehoben werden. Dadurch rückt ein effizienter und effektiver Mitteleinsatz stärker in den Fokus der Haushalts- und Wirtschaftspolitik.

Die ersten zwei Spending-Review-Berichte „Katastrophenfonds“ und „Familienlastenausgleichsfonds“ wurden abgeschlossen und den zuständigen Ministern vorgelegt. Als nächster Schritt sollen die beschlossenen Empfehlungen umgesetzt werden. Aktuell werden Spending-Reviews zu den Themen „ÖBB Rahmenplan“ und „Allgemeine Pflichtschulen“, „Informationsaustausch wesentlicher Finanzierungsflüsse im Justizbereich (UG 13)“ und „Internationale Finanzinstitutionen“  durchgeführt. Im November 2016 vereinbarten auch die Finanzausgleichs-Partner, Spending-Reviews als laufenden Prozess einzuführen. Als erste zu behandelnde Themen wurden die „Siedlungswasserwirtschaft“ und die „Schulgesundheit“ ausgewählt. Beabsichtigt ist, bis Herbst 2018 Abschlussberichte für alle laufenden Projekte vorzulegen. Für die Jahre 2018 bis 2022 ist geplant, jährlich einen Spending-Review-Zyklus mit neuen Projekten zu starten.

Im Zuge der Erstellung des Bundesfinanzrahmens und des Bundesfinanzgesetzes soll der Spending-Review-Prozess in der Budgetplanung und -entscheidung regulär als wiederkehrendes Instrument etabliert werden. Davon umfasst sind Entscheidungen über Spending-Review-Vorgaben, zu prüfende Themen, umzusetzende Maßnahmen anhand der erarbeiteten Empfehlungen sowie die Berichterstattung dazu.

 

5.2.2. Benchmarking

Neben Spending-Reviews wurde im Paktum zum FAG 2017 auch vereinbart, ein umfassendes Benchmarking-Modell für Effizienzvergleiche der Gebietskörperschaften einzuführen. Im Jahr 2018 wird als erster Schritt ein allgemeines Benchmarking-Modell zwischen Bund und Ländern erarbeitet und anhand des Pilotprojekts „Sicherheitsverwaltung“ angewandt und erprobt. Das Modell soll ab dem Jahr 2019 zur Verfügung stehen.

 

5.3. Finanzausgleich

Die intensiven Gespräche zum Finanzausgleichsgesetz 2017 (Periode 2017-2021) wurden Ende 2016 mit einer Einigung der Finanzausgleichspartner und der Unterzeichnung des Paktums zum FAG ab 2017 durch die Vertreter des Bundes, der Länder und der Gemeinden erfolgreich abgeschlossen.

Das FAG 2017 bringt den „Einstieg zum Umstieg“ hin zu mehr Aufgabenorientierung, Transparenz und Vereinfachungen sowie einer Stärkung der Abgabenautonomie der Länder.

Mit Benchmarking und Spending-Reviews wurden neue Instrumente für Verwaltungsreformen vereinbart. Zudem wurde beschlossen, unter Berücksichtigung der Arbeiten des Österreich-Konvents eine Bundessstaatsreform vorzubereiten.

Weitere Schritte wurden auch bei der Vorbereitung und Umsetzung der Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften im Rahmen der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV) vereinbart; für den Bereich Klimaschutz wurde der Abschluss einer Art. 15a B-VG-Vereinbarung Bund (BMFLUW) - Länder über Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor paktiert.

Ziel der Bundesregierung ist die verstärkte Zusammenführung von Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung sowie eine Reduktion der Transferströme unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen im Finanzausgleich.

Die Bundesregierung bekennt sich zum geltenden Finanzausgleich, sieht aber mit Blick auf neue Herausforderungen zugleich die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung.

 

5.4. Harmonisierung des Haushaltsrechts

Mit der Haushaltsrechtsreform 2013 wurden eine wirksame Steuerung und ein transparentes Rechnungswesen implementiert, zunächst auf Ebene des Bundes. Mit der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 2015 werden diese Rechnungslegungsstandards auch für Länder und Gemeinden verpflichtend.

Die Reform der Rechnungslegung befindet sich nun in der Implementierungsphase. Wie beim Bund bereits eingeführt, wird nun auf Landesebene und auf Ebene der Gemeinden bis 2020 ein modernes Haushaltswesen mit einem Drei-Komponenten System eingeführt:

·         Ergebnishaushalt

·         Finanzierungshaushalt

·         Vermögenshaushalt (nur Rechnungsabschluss)

Dadurch wird die Transparenz und Vergleichbarkeit der Finanzlage der Gebietskörperschaften entscheidend verbessert.

 


 

6.   Nachhaltigkeit in den öffentlichen Finanzen

Auf EU-Ebene werden alle drei Jahre im Rahmen des „Ageing Reports“ (AR) Langfristprojektionen altersabhängiger Ausgaben (Pensionen, Gesundheit, Pflege, Bildung und Arbeitslosenhilfen) erstellt. Im Mai 2018 soll der aktuelle AR veröffentlicht werden.

Die Projektionen (2016 bis 2070) basieren auf Demographieprojektionen von EUROSTAT (in Zusammenarbeit mit den nationalen Statistikbehörden) und auf harmonisierten makroökonomischen Annahmen für jeden EU-Mitgliedsstaat sowie Norwegen.[3] Während die Projektionen für Gesundheit, Pflege, Bildung und Arbeitslosenhilfen von der EK erstellt werden (in Abstimmung mit nationalen Experten), werden die Projektionen zu den Pensionsausgaben von den Mitgliedsstaaten selbst vorgenommen. Das BMF hat die Pensionsprojektionen in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) sowie Statistik Österreich erstellt.

Die Demographieprojektionen von EUROSTAT ergeben für Österreich einen Zuwachs der Gesamtbevölkerung von etwa 8,7 Mio. (2016) auf rund 10,2 Mio. bis 2070. Aufgrund der Baby-Boom-Generation, die in der Projektionsperiode das Pensionsalter erreichen wird und durch die steigende Lebenserwartung zeigt sich eine beinahe Verdopplung des Altersabhängigkeitsquotienten (Anzahl der Personen, die älter als 65 Jahre sind, in Bezug auf die Personen im Alter zwischen 15-64 Jahren) von 27,6% (2016) auf 54,4% (2070).

Der erwartete Anstieg der Erwerbsquoten in den Beschäftigungsprojektionen ist auf die steigende Erwerbstätigkeit von Frauen und Älteren zurückzuführen. Die gesamte Erwerbsquote (für die Alterskohorte 15-64) steigt um 3,1 Prozentpunkte von 71,6% (2016) auf 74,7% bis 2070 an.

Die Pensionsausgaben werden laut den Projektionsergebnissen bis 2070 um 0,5 Prozentpunkte auf 14,3% des BIP ansteigen. Die größte Ausgabendynamik ist zukünftig jedoch in den Bereichen Pflege und Gesundheit zu erwarten. Hier wird ein Anstieg der Ausgaben um 1,9 Prozentpunkte auf 3,8% des BIP bzw. um 1,3 Prozentpunkte auf 8,3% des BIP prognostiziert. Die Ausgaben für Bildung dürften mit 4,9% des BIP weitgehend stabil bleiben. Bei den Kosten für Arbeitslosenhilfen wird sogar von einem leichten Rückgang auf 0,7% des BIP (-0,2 Prozentpunkte) ausgegangen.

Dies bedeutet einen Anstieg der gesamten altersabhängigen Ausgaben bis 2070 um 3,6 Prozentpunkte auf 32,1% des BIP (siehe Tabelle 17).


 

7.   Institutionelle Faktoren

7.1. Umfassende Fiskalregeln

Ein wesentlicher Eckpfeiler der Absicherung des Konsolidierungskurses ist das 2012 vereinbarte System mehrfacher Fiskalregeln für alle Ebenen des Staates (BGBl. I Nr. 30/2013). Dieses Regelwerk verpflichtet den Bund, die Länder und die Gemeinden nach einer Übergangsfrist seit 2017 zu strukturell ausgeglichenen Haushalten. Die Vereinbarung umfasst folgende Schwerpunkte:

·         Eine Regel über einen strukturell ausgeglichenen gesamtstaatlichen Haushalt („Schuldenbremse“) ab dem Jahr 2017, der mit einem strukturellen gesamtstaatlichen Defizit von höchstens 0,45% des BIP definiert wird

·         Eine Regel über das jeweils zulässige Ausgabenwachstum (Ausgabenbremse)

·         Eine Regel über die Rückführung des jeweiligen öffentlichen Schuldenstandes nach ESVG (Schuldenquotenanpassung)

·         Eine Regel über Haftungsobergrenzen, deren Umsetzung im Rahmen der Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz 2017 vereinheitlicht wurde. Haftungsübernahmen des Bundes und der Länder sind ab 2019 bei 175% und der Gemeinden bei 75% der Steuereinnahmen begrenzt

·         Regeln zur Koordination der Haushaltsführung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, zur mittelfristigen Haushaltsplanung, zur gegenseitigen Information und zur Transparenz

Die Fiskalregeln werden durch angemessene Sanktionsbestimmungen abgesichert.

Das grundsätzliche Handeln der Bundesregierung in der kommenden Gesetzgebungsperiode wird getragen vom Prinzip der Nachhaltigkeit auf allen Gebietskörperschaftsebenen mit dem Ziel, dass Ökologie, Ökonomie und Soziales im Sinn der Agenda 2030 der Vereinten Nationen gesamthaft betrachtet und in einen finanzierbaren und somit nachhaltigen Rahmen gestellt werden.

Die Bundesregierung setzt sich dazu im Regierungsprogramm 2017-2022 unter anderem  das Ziel, durch eine verfassungsgesetzlich geregelte Schuldenbremse das gesamtstaatliche Bekenntnis zur Reduktion der Staatsschuldenquote nachhaltig und transparent voranzutreiben.

Mit der Überwachung der Einhaltung der fiskalischen EU-Vorgaben wurde in Österreich der unabhängige Fiskalrat gesetzlich betraut. Er beobachtet die Budgetziele nach den europäischen Vorgaben, gibt Empfehlungen und zeigt - falls notwendig - Anpassungspfade auf. In den Rat entsenden der Bund, die Sozialpartner, die Finanzausgleichspartner, die Oesterreichische Nationalbank und der Budgetdienst des Nationalrates weisungsfreie und entsprechend qualifizierte Personen. Dem Fiskalrat kommt in der Haushaltsüberwachung eine wesentliche Rolle bei der Stärkung der Haushaltsdisziplin im Bund, in den Ländern und Gemeinden zu.

 

7.2. Mittelfristige Haushaltsplanung

Das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz sehen eine mehrjährige und verbindliche Budgetplanung des Bundes über das BFRG und den Strategiebericht vor. Das BFRG legt Ausgabenobergrenzen für die folgenden vier Jahre für fünf „Rubriken“, die den wichtigsten Auszahlungen des Bundes entsprechen, verbindlich fest. Der Strategiebericht enthält politische Absichtserklärungen und Erläuterungen, u.a. bezüglich der Einzahlungen.

 

7.3. Stellung des Stabilitätsprogramms

Im Rahmen des SWP wird jährlich eine Fortschreibung des Österreichischen Stabilitätsprogramms vorgelegt. Dieses Programm ist zentraler Bestandteil des Europäischen Semesters und wird gemäß ÖStP von der Bundesregierung unter Bedachtnahme auf die innerstaatliche Haushaltskoordinierung beschlossen. Das Stabilitätsprogramm ist gleichzeitig die mittelfristige Finanzplanung gemäß Art. 4(1) der VO 473/2013. Ebenso wie das Nationale Reformprogramm (NRP) wird das Stabilitätsprogramm an den Rat der EU, an die EK sowie an den Nationalrat und die Finanzausgleichs- und Sozialpartner übermittelt.

Der Bericht des Bundesministers für Finanzen über das Österreichische Stabilitätsprogramm, Fortschreibung für die Jahre 2016 bis 2021 wurde vom Budgetausschuss des Nationalrates am 28. April 2017 in Verhandlung genommen. Am 16. Mai 2017 fand dazu noch eine Debatte in der 179. Sitzung des Nationalrats statt.


 

8.   Tabellarischer Anhang

Tabelle 1: Grundannahmen

Tabelle 2: Makroökonomische Entwicklung

Tabelle 3: Preise und Deflatoren

Tabelle 4: Arbeitsmarkt

Tabelle 5: Sektorkonten

Tabelle 6: Budgetäre Ziele

Tabelle 7: Entwicklung der öffentlichen Schulden

Tabelle 8: Eventualverbindlichkeiten

Tabelle 9: Budgetäre Entwicklungen

Tabelle 10: Budgetäre Entwicklungen („no-policy change“-Annahme)

Tabelle 11: Von der Ausgabenregel ausgenommene Ausgaben

Tabelle 12: Vierteljährlicher Haushaltsvollzug nach ESVG (in Mio. €)

Tabelle 13: Abweichungen von der SP-Fortschreibung vom April 2017

Tabelle 14: Funktionelle Gliederung der öffentlichen Ausgaben

Tabelle 15: Wirtschaftswachstum und öffentliche Haushalte in drei Szenarien

Tabelle 16: Öffentliche Zinsausgaben in 3 Zinsszenarien

 

Tabelle 17: Langfristprojektionen

Tabelle 18: Flüchtlinge – Auswirkungen auf den Haushaltssaldo – Aufschlüsselung nach Funktionskategorien

Tabelle 19: Flüchtlinge – Auswirkungen auf den Haushaltssaldo – Aufschlüsselung nach VGR-Kategorien

Tabelle 20: Flüchtlinge – Länderspezifische Informationen – Kosten

Tabelle 21: Terrorismusbekämpfung – Auswirkungen auf den Haushaltssaldo

Tabelle 22: Terrorismusbekämpfung – Auswirkungen auf den Haushaltssaldo – Aufschlüsselung nach VGR-Kategorien

Tabelle 23: Länderspezifische Empfehlungen

         Siehe „Nationales Reformprogramm – Österreich“, April 2018

Tabelle 24: Ziele der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung

         Siehe „Nationales Reformprogramm – Österreich“, April 2018

Tabelle 25: Vergleich makroökonomischer und budgetärer Prognosen

 

9.   Literatur- und Quellenverzeichnis

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)

    http://www.ams.at/

Bundeskanzleramt (BKA)

    http://www.bundeskanzleramt.at/

Bundesministerium für Finanzen (BMF)

    https://www.bmf.gv.at/

Europäische Kommission (EK)

    https://ec.europa.eu/commission/index_de

EUROSTAT

    http://ec.europa.eu/eurostat

Fiskalrat

    http://www.fiskalrat.at/

Institut für Höhere Studien (IHS)

    http://www.ihs.ac.at/vienna/

Macrobond

    http://www.macrobondfinancial.com/

Oesterreichische Nationalbank (OeNB)

    http://www.oenb.at/

Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA)

    http://www.oebfa.co.at/

Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA)

    https://www.fma.gv.at/

Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO)

    http://www.wifo.at/

Österreichisches Parlament

    http://www.parlament.gv.at/PD/HP/show.psp

Österreichischer Rechnungshof (RH)

    http://www.rechnungshof.gv.at/

Statistik Austria (STAT)

    http://www.statistik.at/

 



[1] Gemäß EU-Verordnung 1466/97 i.d.F.v. Verordnung 1175/2011 haben die Teilnehmer der Eurozone jährlich ein Stabilitätsprogramm und die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) ein Konvergenzprogramm vorzulegen.

Die Fortschreibung des Österreichischen Stabilitätsprogramms für die Jahre 2017 bis 2022 folgt in Inhalt und Form den Vorgaben des „Code of Conduct“.

[2] Gemäß Artikel 4(2) der Verordnung (EU) 473/2013 sind bis 15. Oktober jeden Jahres Übersichten über die Haushaltsplanung (Übersicht) zu erstellen. Diese sollen den Haushaltsplanentwurf für das Folgejahr für den Zentralstaat und die wesentlichen Parameter der Haushaltsplanentwürfe für alle anderen Teilsektoren des Sektors Staat enthalten. Sie sind zu veröffentlichen und der Europäischen Kommission (EK) und der Eurogruppe zu übermitteln.

Diese Übersicht folgt in Inhalt und Form den Vorgaben des „Two Pack Code of Conduct“.

[3] European Commission (DG ECFIN) and Economic Policy Committee (Ageing Working Group), The 2018 Ageing Report: Underlying Assumptions & Projection Methodologies, Institutional Paper 065, November 2017

https://ec.europa.eu/info/publications/economy-finance/2018-ageing-report-underlying-assumptions-and-projection-methodologies_en