IV-12 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 16. Oktober 2019

 


Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXVI. Gesetzgebungsperiode               Mittwoch, 16. Oktober 2019

 

 

 

Tagesordnung

 

 

1.) Tagung des Europäischen Rates (17./18. Oktober 2019) – Entwurf der erläuterten Tagesordnung

(74355/EU XXVI.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammengetreten war der EU-Hauptausschuss zwecks Beratung der Tagungsagenda des Europäischen Rats am 17. und 18. Oktober 2019. Neben aktuellen politischen Entwicklungen waren dabei die Fortschritte der Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der EU und die Klimapolitik Diskussionsthemen.

 

Nordsyrien, Westbalkan, Brexit

 

Einstimmig forderte der EU-Hauptausschuss des Nationalrats von der Bundesregierung, auf EU-Ebene klar für eine Verurteilung der türkischen Militäroffensive in den Kurdengebieten Nordsyriens einzutreten. Nötig seien dabei Maßnahmen wie ein einheitliches Waffenembargo der Union gegen die Türkei und koordinierte EU-Hilfsmaßnahmen für die Opfer des Angriffs. Kritisch hinterfragten einige Abgeordnete in diesem Zusammenhang, wie engagiert sich die Regierung für ein formales Ende des Beitrittskandidaten-Status der Türkei einsetzt. Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein und Außenminister Alexander Schallenberg versicherten allerdings dem Ausschuss, jede Gelegenheit zu nutzen, um ein Umdenken bei den anderen Mitgliedstaaten zu bewirken. Derzeit sei Österreich noch der einzige Befürworter eines definitiven Abbruchs der Beitrittsgespräche mit der Türkei, so Schallenberg.

 

Bedauerlich findet Minister Schallenberg wiederum, dass die Entscheidung über die Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit Nordmazedonien und Albanien neuerlich vom Außenministerrat der EU verschoben wurde. Beide Länder hätten die Bedingungen für eine Verhandlungsaufnahme inzwischen erfüllt, so Schallenberg und er würdigte die Reformfortschritte der südosteuropäischen EU-Nachbarländer als "einzigartig". Die EU verliere durch die Verzögerung an Glaubwürdigkeit. Zumindest sei auf Ratsebene eine Weiterverhandlung des Themas vorgesehen.

 

Keine Zeit zu verlieren gelte es auch bei den Brexit-Gesprächen mit dem Vereinigten Königreich, erläuterte der Außenminister. Immerhin habe das britische Parlament Premierminister Boris Johnson eine Frist bis 19. Oktober 2019 gegeben, um entweder ein neues Abkommen mit der EU zu präsentieren oder in Brüssel für eine weitere Verschiebung des geplanten EU-Austritts anzusuchen. "Die Uhr tickt schon sehr hörbar." Jedenfalls sei Österreich für einen ungeordneten Austritt des UK legistisch gewappnet, betonte Kanzlerin Bierlein. Beim Europäischen Rat werde man hoffentlich mehr Kenntnisse über das weitere Vorgehen Londons haben.

 

Stellungnahmen an die Regierung betreffend türkische Offensive in Nordsyrien

 

Das Vorgehen der Türkei gegen kurdische Milizen in Nordsyrien seit letzter Woche, verbunden mit einem Konflikt zwischen der Türkei und dem syrischen Regime, führt nach Darstellung von Katharina Kucharowits (SPÖ) zu einer eindeutigen humanitären Krise: 200.000 Menschen, davon 70.000 Kinder, befänden sich mittlerweile auf der Flucht. In einem von der SPÖ initiierten und von allen anderen Fraktionen mitunterstützten Antrag auf Stellungnahme forderte Kucharowits daher die Bundesregierung auf, sich in EU-Gremien für eine Verurteilung der Türkei-Intervention im Nachbarland und einen sofortigen Stopp derselben einzusetzen.

 

Herangezogen werden sollten dazu sämtliche diplomatische Möglichkeiten inklusive eines EU-weiten Stopps von Waffenlieferungen an die Türkei. Weiters müssten sicherheitspolitische Vorkehrungen getroffen werden, weisen die AntragsstellerInnen auf das Freikommen von ausländischen IS-KämpferInnen infolge der türkischen Angriffe und den erforderlichen EU-Außengrenzschutz hin. In einem zusätzlichen bindenden Allparteienantrag an die Regierung, der ebenfalls einstimmig den Ausschuss passierte, drängen die Fraktionen auf den umgehenden Beginn von Hilfsmaßnahmen der EU für die von den aktuellen Kämpfen betroffenen Personen.

 

Neben Kucharowits und ihren Parteikollegen Jörg Leichtfried, Christoph Matznetter und Kai Jan Krainer appellierten in der Debatte auch die Freiheitlichen Dagmar Belakowitsch, Petra Steger und Herbert Kickl, JETZT-Klubobmann Bruno Rossmann sowie Claudia Gamon und Nikolaus Scherak (beide NEOS) an die heimische Regierung, eine eindeutige Position zur Türkei zu beziehen. Schon vor der jüngsten Militäraktion habe die Türkei als EU-Beitrittskandidatenland immer wieder gegen grundlegende Werte der EU verstoßen, bestätigte Scherak den ÖVP-Mandatar Reinhold Lopatka, der auf die Inhaftierung zahlloser OppositionspolitikerInnen und JournalistInnen in der Türkei hinwies. Jedoch fügte Lopatka an, dass die EU bis auf Ungarn, dessen Außenminister im Rat gegen ein EU-Waffenembargo gegenüber der Türkei stimmte, hier mit einer Zunge spricht.

 

Die Sinnhaftigkeit des Einstimmigkeitsprinzips bei derartigen Ratsentscheidungen könne durchaus überdacht werden, meinte Außenminister Schallenberg in Replik auf diesbezügliche Fragen von Abgeordneten. Er hielt aber fest, die Interessen kleinerer Mitgliedstaaten wie Österreich würden dadurch anders als bei Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit manchmal geschützt. Grundsätzlich bekräftigte er das Bestreben der Regierung, dem einstimmig gefassten Auftrag des Hauptausschusses vom Juni 2019 nachzukommen, eine Beendigung der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei auch formell zu bewirken. So habe man beispielsweise erreicht, dass in der Strategischen Agenda der EU der Türkei-Beitritt nicht erwähnt wird.

 

Diskussion über EU-Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien

 

Der Entscheidungsaufschub über die Aufnahmen von Beitrittsverhandlungen mit der Republik Nordmazedonien und mit Albanien stößt in Österreich auf wenig Gegenliebe. Die EU-Perspektive biete den Ländern Südosteuropas die "beste Grundlage für Stabilität und Sicherheit", unterstrich Bundeskanzlerin Bierlein. Die Fortschritte Nordmazedoniens und Albaniens müssten entsprechend gewürdigt werden. Nicht vergessen werden dürfe die wichtige Rolle der Westbalkanländer als Partner der EU etwa in der Sicherheits- und Migrationspolitik, fügte Außenminister Schallenberg an. Im Gegensatz zur FPÖ, die durchaus Verständnis für die ablehnende Haltung Frankreichs und der Niederlande zeigte, pflichtete ÖVP-Europasprecher Lopatka der Regierung bei. In seinen Augen ist es ein "Rückschlag, dass für Nordmazedonien und Albanien die Tür zu Verhandlungen nicht einmal aufgemacht worden ist".

 

Diskussion über Vereinbarung mit dem Vereinigten Königreich für dessen EU-Austritt

 

Zum Thema Brexit berichtete Außenminister Schallenberg, der Brexit-Chefunterhändler der EU, Michel Barnier, sei "vorsichtig optimistisch", eine Lösung für ein adaptiertes Austrittsabkommen mit den Briten zu finden. In "substantiellen Punkten" habe die britische Regierung einen Kurswechsel eingeschlagen, etwa bei der Gestaltung der Zollkontrollen zur Ein- und Ausfuhr von Gütern über die Binnenmarktgrenze. So sollten die Kontrollen nicht mehr entlang der Grenze zwischen Nordirland und der Republik Irland erfolgen, sondern zur See beziehungsweise in Großbritannien. Angesichts zu erwartender Widerstände der nordirischen Unionistenpartei DUP gegen eine derartige Herangehensweise hält Schallenberg einen weiteren Aufschub des Brexit über den 31. Oktober 2019 hinaus durchaus für sinnvoll. In jedem Fall habe Premier Johnson dem Europäischen Rat gangbare Lösungsvorschläge zu liefern. Während Martin Engelberg (ÖVP) den Zugang bestätigte, die EU solle einem späteren Austrittswunsch im Sinne der künftigen Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich zustimmen, äußerte sich Bruno Rossmann (JETZT) kritischer. Eine neuerliche Verschiebung bedürfe einer guten Begründung, nannte Rossmann als Beispiele ein zweites Referendum zum Austritt oder Neuwahlen im UK.

 

Diskussion über nationale Beitragshöhe für mehrjährigen Finanzrahmen der EU

 

Uneinigkeit besteht unter den Fraktionen des Nationalrats weiterhin darüber, wie hoch die nationalen Zahlungen in das EU-Budget ab 2021 ausfallen sollten. Als Reaktion auf einen FPÖ-Antrag, die Bundesregierung solle in Brüssel gegen eine Erhöhung des Nettobeitrags Österreichs auftreten, meinte Georg Strasser (ÖVP), eine starke EU brauche eine ausreichende finanzielle Ausstattung. Den Vorschlag der Regierung, für die EU-Beiträge 1% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu veranschlagen, begrüßte Strasser vor diesem Hintergrund. Dank Wirtschaftswachstums werde dadurch nämlich ein höherer Betrag einbezahlt. Trotz der flammenden Argumentation von FPÖ-Mandatarin Steger für den Antrag ihrer Fraktion und ihrer Kritik an der "Umverteilungspolitik" der EU von Nettozahlern an Nettoempfänger blieb die Forderung in der Minderheit; nur die FPÖ stimmte für den Antrag. Ungeachtet dessen bekannte sich Bundeskanzlerin Bierlein dazu, ein "schmales und effizientes EU-Budget" ausverhandeln zu wollen.

 

Als Mandatarin des Europaparlaments warnte NEOS-Abgeordnete Gamon, die Wünsche der Mitgliedstaaten an die EU könnten nur erfüllt werden, wenn die EU-Länder auch mehr Ressourcen zur Verfügung stellen. Zudem sei Österreich nicht nur ein Nettozahlerland, sondern auch "Nettoempfänger bei Forschungsausgaben". Die EU stehe vor zahlreichen Herausforderungen, deren Bewältigung mehr Geld erfordere, zogen die Budgetsprecher von SPÖ und JETZT, Krainer und Rossmann, nach und erwähnten unter anderem den Klimaschutz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme von SPÖ, ÖVP, FPÖ, NEOS und JETZT wurde einstimmig angenommen:

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten Leichtfried, Lopatka, Steger, Scherak, Rossmann

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Hauptausschusses am 16.10.2019 zu TOP 1

RAT: 11928/19 Tagung des Europäischen Rates (17./18. Oktober 2019) – Entwurf der erläuterten Tagesordnung (074355/EU XXVI.GP)

 

Nach der überraschenden Abwendung von US-Präsident Donald Trump von der Unterstützung für weite Teile Nordsyriens kontrollierenden kurdischen Miliz und dem angekündigten Abzug amerikanischer Truppen aus der Region marschierte die Türkei am 9. Oktober 2019 in Nordsyrien ein. Damit verstößt die Türkei nicht nur gegen Völkerrecht, sondern trägt maßgeblich zur weiteren Destabilisierung der Lage in der Region bei. Schließlich waren es gerade die Kurden, die durch ihre Bemühungen im Kampf gegen den IS erst zur Verbesserung der Lage beigetragen haben. Die langfristigen Folgen dieser Eskalation in Hinblick auf das mögliche Wiedererstarken islamistischer Gruppen sowie auf den syrischen Bürgerkrieg könnten nun verheerend sein. Insbesondere ist eine drastische Verschlechterung der ohnehin schlechten humanitären Situation und der Lage der Zivilbevölkerung zu befürchten.

 

Die EU muss auf eine solche gewalttätige Eskalation und den Bruch internationalen Rechts durch die Türkei entschlossen und eindeutig reagieren. Ein Verhalten wie jenes der Türkei darf nicht toleriert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

„Die Bundeskanzlerin und der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres werden aufgefordert,

-          für eine Verurteilung der einseitigen militärischen Intervention der Türkei in den Kurdengebieten Nordsyriens durch die EU einzutreten und einen sofortigen Stopp derselben zu fordern;

-          alle verfügbaren diplomatischen Maßnahmen als Reaktion auf die einseitige türkische Militärintervention in Betracht zu ziehen und insbesondere einen EU-weiten Stopp aller Waffenlieferungen an die Türkei zu verlangen;

-          rasch die notwendigen Vorbereitungen für die möglichen sicherheitspolitischen Folgen der türkischen Offensive (wie etwa das Freikommen von foreign fighters) einzufordern;

-          sich für einen verstärkten EU-Außengrenzschutz einzusetzen.“

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme von SPÖ, ÖVP, FPÖ, NEOS und JETZT wurde einstimmig angenommen:

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten Leichtfried, Lopatka, Steger, Scherak, Rossmann

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Hauptausschusses am 16.10.2019 zu TOP 1

RAT: 11928/19 Tagung des Europäischen Rates (17./18. Oktober 2019) – Entwurf der erläuterten Tagesordnung (074355/EU XXVI.GP)

 

Das von der kurdischen Miliz kontrollierte Gebiet in Nordsyrien war nach dem Sieg über die islamistischen Kämpfer des IS eine vergleichsweise stabile Region, die nun erneut von Kampfhandlungen erschüttert wird. Durch die einseitige militärische Intervention der Türkei sind laut Angaben des UNHCR bereits 130.000 Personen aus Nordsyrien auf der Flucht in Richtung anderer Regionen Syriens. Eine weitere drastische Verschlechterung der humanitären Lage in Syrien ist daher zu befürchten. Die EU sollte dringend einen wesentlichen Beitrag leisten, um die humanitäre Situation in Syrien zu verbessern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

Der Hauptausschuss wolle beschließen:

„Die Bundeskanzlerin und der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres werden aufgefordert, sich für den umgehenden Beginn koordinierter humanitärer Hilfsmaßnahmen der EU für die von den aktuellen Kampfhandlungen betroffenen Personen in Syrien einzusetzen.“

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ erhielt keine Zustimmung der übrigen Fraktionen und wurde somit abgelehnt:

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten

 

betreffend 1. RAT: 11928/19 Tagung des Europäischen Rates (17./18. Oktober 2019) – Entwurf der erläuterten Tagesordnung (074355/EU XXVI.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 16.10.2019

Im Tauziehen um den Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) der Europäischen Union für die Jahre 2021 bis 2027 hat die finnische EU-Ratspräsidentschaft nunmehr einen Kompromissvorschlag auf den Tisch gelegt. Dieser beinhalte eine Erhöhung des Budgets auf 1,03 bis 1,08 Prozent, bestätigte EU-Kommissar Johannes Hahn entsprechende Medienberichte am Montag, 14.10.2019 der APA im Interview in Luxemburg. Die EU-Kommission will eine Erhöhung auf 1,114 Prozent des Bruttonationaleinkommens gegenüber bisher 1,0 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE).

 

Österreich gehört neben Deutschland, die Niederlande, Belgien, Frankreich, Italien, Dänemark, Finnland und Schweden und Großbritannien, zu den Nettozahlerstaaten.

Schon heute leistet Österreich rund 1 Milliarde Euro jährlich (brutto lag der Anteil Österreichs 2017 sogar bei 2, 43 Milliarden Euro).

 

Gemeinsam mit Schweden, den Niederlanden und Dänemark wurde vorab beim EU-Finanzministerrat in Luxemburg die Position untermauert, dass man gegen ein steigendes EU-Budget sei. „Eine kleinere EU muss mit einem kleineren Budget auskommen“, forderte Finanzminister Eduard Müller.

Dringliche Aufgabe der Bundesregierung ist es, weiterhin zu bekräftigen, dass es zu keiner Erhöhung des EU-Nettobeitrags Österreichs im künftigen EU-Budget kommt.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene gegen eine Erhöhung des EU-Nettobeitrags Österreichs im künftigen EU-Budget auszusprechen.“

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.