2/J XXVI. GP

Eingelangt am 09.11.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Verlegung des Umweltbundesamts nach Niederösterreich

 

Bereits im Frühjahr 2017 tauchten erste Gerüchte auf, wonach der Standort des Umweltbundesamts verlegt werden sollte. Eine entsprechende Anfrage [1] von Christiane Brunner im April 2017 wurde eher knapp beantwortet [2].

Nun scheint es tatsächlich zu einer Übersiedelung des Umweltbundesamtes nach Klosterneuburg zu kommen. Eine entsprechende Grundsatzerklärung unterzeichneten Umweltminister Andrä Rupprechter, Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und der Bürgermeister von Klosterneuburg, Stefan Schmuckenschlager am 24.10. 2017 in St. Pölten.

Begründet wird dies einerseits mit geringeren Kosten, da ein Neubau ohnehin anstünde, sowie mit der Stärkung des ländlichen Raums, in den verstärkt Bundesdienststellen verlegt werden sollten.

Es bleiben aber eine ganze Reihe von Fragen offen und ungeklärt, zumal die APA am 7.7. 2017 schrieb: "Die Stadt Wien pocht darauf, dass das Umweltbundesamt (UBA) in Wien bleibt und nicht wie angekündigt nach Klosterneuburg abgesiedelt wird. Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) wird Umweltminister Andrä Rupprechter (ÖVP) noch einmal Standorte, etwa in der Seestadt Aspern, vorschlagen. Das hat die Ressortchefin im Gespräch mit der APA angekündigt. Zufrieden ist sie mit dem Verhalten der FPÖ. Denn diese hatte der ÖVP in der Causa zuletzt die kalte Schulter gezeigt. So hat etwa der Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer bekundet, dass die Absiedlung von Behörden aus der Bundeshauptstadt "nicht auf unserer Agenda" stehe. Die Volkspartei braucht jedoch für die nötige Gesetzesänderung – da der UBA-Sitz in Wien gesetzlich verankert ist – Unterstützung. "So schnell kann es gehen, scheinbar gibt es doch nicht die nötige Mehrheit", sagte Sima. Offenbar seien auch die Freiheitlichen der Meinung, dass Klosterneuburg kein strukturschwaches Gebiet sei. Man werde nun jedenfalls dem Bund schriftlich mitteilen, dass es auch in Wien Alternativ-Standorte gebe: "Damit es nicht heißt, Wien tut nichts."

[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_12933/fnameorig_632115.html

[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_11803/imfname_634853.pdf


Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Welche Standortalternativen wurden geprüft und auf welcher Basis wurden Kriterien und Kosten geprüft?

2.    Warum erfolgte die Standortentscheidung so kurzfristig nach der Nationalratswahl und war ganz offensichtlich (siehe oben zitierte Anfrage und Beantwortung) im Sommer nicht absehbar?

3.    Ist es richtig, dass auch ein Neubau in Wien notwendig wäre bzw. weswegen ist die momentane Standortlösung nicht mehr praktikabel?

4.    Gibt es hier bereits die Zustimmung des Finanzministeriums sowie eine Freigabe der notwendigen zusätzlichen Mittel?

5.    Ist die Höhe der Umzugskosten mit 46,5 Mio. € korrekt wiedergegeben worden und aus welchen Einzelposten setzen sich diese zusammen?

6.    Wann genau wurde der Betriebsrat des Umweltbundesamts über die Entscheidung informiert und von wem?

7.    Wurden die Aufsichtsräte in der Aufsichtsratssitzung vor der Pressekonferenz von der endgültigen Standortentscheidung informiert?

8.    Entspricht die Veränderung des Standortes des Umweltbundesamts in den sogenannten Wiener Speckgürtel tatsächlich den Vorgaben des Ressorts zur Stärkung des ländlichen Raums und wenn ja: wie argumentieren Sie das?

9.    Ist bereits ein konkretes Grundstück in Klosterneuburg als Standort festgelegt und wenn ja, wer ist der derzeitige Eigentümer der Liegenschaft?

10. Wann ist eine Vorlage der notwendigen Änderungen im Umweltkontrollgesetz geplant?

11. Oder ist es vielmehr richtig, dass auch eine Umgehung der parlamentarischen Entscheidung in Erwägung gezogen wird, indem man einen Standort in Wien belässt, was ja das Argument der Zusammenziehung auf einen Standort aushebeln würde?