8/J XXVI. GP

Eingelangt am 09.11.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Ermittlungen zur Vergabe der Schülerdaten-Software durch das BMB


Medienberichten zufolge unterschieden sich bei der rund 1.3 Millionen Euro umfassenden Vergabe von Softwareleistungen im Bereich der Schülerdaten-Administration durch das BMB zwei Angebote um nur rund 8.000€, was insbesondere die Rolle der BMB-internen Vergabekommission hinterfragenswert macht.
Infolge Anzeige der unterlegenen Bieterin führt die StA Wien nun ein Ermittlungsverfahren. Im Zuge dessen soll auch eine Hausdurchsuchung stattgefunden haben.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Hat die Hausdurchsuchung Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe erbracht? Wenn ja, welche?

2.    Welche anderweitigen ermittlungsrelevanten Ergebnisse brachte die Hausdurchsuchung?

3.    Gibt es Hinweise auf einen Geheimnisverrat, der zur geringen preislichen Differenz von rund 8.000 € geführt haben könnte?

4.    Falls ja, wie wurde seitens der Ermittlungsbehörden im Bezug auf diese Hinweise reagiert?

5.    In welchem Stadium befindet sich das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien zu 6 St 201/15s? Wurde bereits Anklage erhoben?

6.    Falls ja gegen wen?

7.    Falls nein, wurde das Verfahren eingestellt?

8.    Falls das Verfahren eingestellt wurde, aus welchem Grund wurde es eingestellt?

9.    Hat es eine Weisung des Justizministeriums gegeben, anzuklagen oder das Verfahren einzustellen?  

10. Seit dem Zeitpunkt des medialen Bekanntwerdens der Causa war der Akt berichtspflichtig. Wie viele Berichte an die OStA liegen insgesamt vor und von welchem Datum stammen sie jeweils?

11. Das Bekanntwerden des Angebots einer Mitbieterin legt den Verdacht nahe, dass das Angebot aus dem Umfeld der Vergabekommission an die Mitbieterin gespielt wurde.
Wurden in diesem Sinne Ermittlungsschritte in Richtung der Vergabekommission gesetzt?

12. Ergaben die Ermittlungen Anhaltspunkte, dass Zahlen aus dem Angebot der Schiessel EDV an die bit.media e-solutions bekannt gegeben wurden?

13. Wurden Mitglieder der Vergabekommission einvernommen?