9/J XXVI. GP

Eingelangt am 09.11.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Bestellung von Richtern des Bundesverwaltungsgerichts


Im Zuge der derzeit von der Korruptionsstaatsanwaltschaft überprüften Anzeigen wegen Amtsmissbrauch bei der Besetzung von Richterstellen am Bundesveraltungsgericht, steht auch die bisher gängige Praxis der Kreuzreihung von Kandidat_innen in der medialen Kritik. Zusätzlich ist der auffallend häufige Wechsel von Kabinettsmitarbeiter_innen in eine Richterfunktion, oft mit anschließender Karenzierung, weiterhin kritisch zu hinterfragen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wie viele Richterstellen am BVwG wurden im Jahr 2017 neu besetzt?

2.    Wie viele erfolgreiche Bewerber_innen für eine Richterstelle am BVwG waren im Jahr 2017 zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung in einem Ministerkabinett oder einer leitenden Funktion innerhalb eines Ministeriums beschäftigt beschäftigt?

3.    Welche der erfolgreichen Bewerber_innen haben noch im Jahr ihres Dienstantritts um eine Karenzierung angesucht?

3a. Mit welcher Begründung?

4.      Die Zusammensetzung, Wahl und Geschäftsführung des Personalsenates ist im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) geregelt, welches gemäß BVwGG auch auf den Personalsenat des Bundesverwaltungsgerichtes Anwendung findet. Gibt es aber darüber hinaus eine Geschäftsordnung des Personalsenats die bei Anhörung und Beschlussfassung über die Dreiervorschläge zur Anwendung kommt?

4a. Wenn nicht, wie und wo ist die Beschlussfassung der Dreiervorschläge des Personalsenats geregelt?

4b. Wie ist es zu erklären, dass bei der Ausschreibung von mehreren Stellen mit dem exakt gleichen Anforderungsprofil, Bewerber A als besser qualifiziert gegenüber Bewerber B eingestuft wird, bei nächsten Stelle mit dem gleichen Profil aber Bewerber B als besser qualifiziert gegenüber Bewerber A?

5.      Welche Maßnahmen wurden gemäß der Entschließung 242/E (XXIV.GP) des Nationalrates zur Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit der Erstattung von Dreiervorschlägen und der Ernennung von Richterinnen und Richtern in den letzten Jahren getroffen?

5a. In der parlamentarischen Anfragebeantwortung 10525/AB verweisen Sie diesbezüglich lediglich auf das Seminarprogramm der Verwaltungsakademie. Wird darin auch Wissen über transparente, faire und effektive Personalauswahl vermittelt?

6.    Ist der Personalsenat verpflichtet Begründungen für eine Reihung anzugeben?

6a. Wenn ja, sind diese öffentlich zugänglich?

6b. Wenn nicht, ist geplant diese in Zukunft zu veröffentlichen um die Transparenz der Besetzungen zu erhöhen?