10/J XXVI. GP

Eingelangt am 09.11.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Kai Jan Krainer

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Gruppenbesteuerung

Sehr geehrter Herr Bundesminister für Finanzen!

Die seit über einem Jahrzehnt bestehende steuerliche Förderung der Gruppenbesteuerung im § 9 KStG erfuhr in den letzten Jahren einige gesetzliche Änderungen, wesentlich waren dabei die Einschränkung der Verlustverrechnung, Firmenwertabschreibung und Zusammensetzung der Gruppe.

Der zuletzt vom Bundesministerium vorgelegte Förderungsbericht für 2015 (III-333 d.B.) weist für diese Bestimmung den steuerlichen Einnahmenentfall aus der Verlustverrechnung und Firmenwertabschreibung in Summe mit 250 Mio. € p.a. für die Jahr 2013-2015 aus (s. S. 21). Im Förderungsberichten 2012 (III-036 d.B.), 2013 (III-134 d.B.) bzw. 2014 (III-226 d.B.) waren für die Jahre 2010-2014 keine Angaben enthalten. Im Förderungsbericht des Jahres 2011 konnten noch 450 Mio. € steuerliche Förderung für 2011 geschätzt werden (III-375 d.B., S. 251), für 2009 und

2010 lagen keine Daten vor.

Da das Ministerium in seinen Anfragebeantwortungen bislang an der Sinnhaftigkeit dieser Bestimmung zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes festhält und sie im Lauf der Jahre angepasst hat, müssten Daten vorliegen, die den jährlichen steuerlichen Vorteil für diese Unternehmen messen. Zurückliegende Anfragebeantwortungen wie auch die Förderungsberichte geben leider nur ein ungenaues Bild, wobei sich auch Daten aus seinerzeitigen Beantwortungen auf Grund des Veranlagungsgrades geändert haben dürften.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage:

1)     Wieviele aufrechte Gruppen bestanden für die Jahre 2005-2016?

2)      Wieviele Unternehmen sind von diesen Gruppen für die Jahre 2005-2016 erfasst?

a.       Wieviele Gruppenträger-Beteiligungsgemeinschaften gibt's in den jeweiligen Jahren?

b.      Wieviele Gruppenträger sind inländisch unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschaften?

c.       Wieviele Gruppenträger sind in mehreren Staaten unbeschränkt steuerpflichtig, verfügen aber im Inland über eine Zweigniederlassung und Beteiligungen, mit der sie Gruppenträger sind?

d.      Wieviele Gruppenmitglieder gibt es in den jeweiligen Jahren im Inland, EU (EWR) bzw. außerhalb der EU?

3)     Wie hoch sind die in diesen Gruppen zugerechneten Verluste für die Jahr 2005-2016?

a.       Wie hoch sind die darin enthaltenen inländischen Verlustzurechnungen für die jeweiligen Jahre?

b.      Wie hoch sind die darin enthaltenen ausländischen Verlustzurechnungen für die jeweiligen Jahre?

c.       Wie hoch sind die eigenen Vorgruppenverluste der Gruppenträger, die mit Gruppenmitgliedern verrechnet wurden in den jeweiligen Jahren?

4)     Wie hoch ist der Veranlagungsgrad betreffend der Gruppenbesteuerung für die Jahre 2005-2016?

5)     Wieviele Unternehmen haben die Firmenwertabschreibung in den Jahren 2005-2016 in Anspruch genommen?

a.       Wie hoch waren die in den jeweiligen Jahren geltend gemachten Abschreibungsbeträge (15tel-Beträge der Firmenwertabschreibung)?

b.      Wie hoch ist der geschätzte Steuerausfall aus dieser Bestimmung in den jeweiligen Jahren?

c.       Wie hat sich die gesetzliche Änderung bei der Firmenwertabschreibung auf das Abgabenaufkommen der KÖSt (in Mio. €) in den Jahren ab 2014 ausgewirkt?

6)     Zur Ergänzung bzw. Präzisierung der Daten aus den Förderungsberichten bzw. der Anfragebeantwortungen der GP XXIV: Wie hoch ist das Volumen des aktuell (Oktober 2017) durch die Gruppenbesteuerung bewirkten Steuerentfalls (-stundung bzw. jährlichen indirekten Fördervolumens; in Mio. €) für die Jahre 2005-2016?

7)     Wie hat sich die Einschränkung der mit dem AbgÄG 2014 eingeführten Verlustverrechnung der Jahre 2014-2016 ausgewirkt:

a.       auf die Höhe der verrechneten (erklärten) Verluste (in Mio. €)?

b.      Um wieviel stieg das Körperschaftsteueraufkommen durch diese Maßnahme (in Mio. €; gerechnet wurde mit 50 Mio. € p.a.)?

8)      Laut Anfragebeantwortung 3043/AB schieden 122 ausländische Gruppenmitglieder infolge der gesetzlichen Änderungen durch das AbgÄG 2014 aus bestehenden Unternehmensgruppen aus, 2 Unternehmensgruppen wurden beendet, der steuerliche Effekt konnte damals noch nicht beantwortet werden:

a.       Haben sich diese Zahlen seither verändert? Wie haben sich die Änderungen im Bereich der Gruppenbesteuerung bei der Zahl der steuerlichen Gruppen ausgewirkt? Bitte um ein Aufzählung jener Staaten, mit denen kein Amtshilfeabkommen besteht, und in denen diese ausgeschiedenen Gruppenmitglieder ansässig waren?

b.      In welcher Höhe wurden nachzuversteuernde ausländische Verluste veranlagt, und wie hoch waren die hieraus resultierenden KÖSt-Einnahmen