11/J XXVI. GP

Eingelangt am 09.11.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kai Jan Krainer Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

bezüglich einer statistischen Auswertung der „Anzeige gemäß § 121a Bundesabgabenordnung (BAO) - Schenkungsmeldegesetz 2008" nach Gegenstand der Zuwendungen (Übertragenes Vermögen)

Sehr geehrter Herr Bundesminister für Finanzen!

Seit 01.08.2008 besteht eine Meldepflicht für Schenkungen unter Lebenden und für Zweckzuwendungen unter Lebenden (Zuwendungen mit einer bestimmten Auflage oder eine vertraglich vereinbarte Leistung zugunsten eines bestimmten Zweckes), und zwar für folgende Vermögenswerte:

a.       Bargeld

b.      Kapitalforderungen

c.       Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit

d.      Beteiligung als stiller Gesellschafter

e.       Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen

f.        Bewegliches körperliches Vermögen

g.       Immaterielle Vermögensgestände

Von Seiten des BMF werden keine wesentlichen Informationen bezüglich der gemeldeten Vermögen an die Öffentlichkeit gegeben.

Im Sinne der Transparenz und der Behebung des Mangels an veröffentlichten Daten im Bereich der verschenkten Vermögen erscheint eine statistische Auswertung dringend geboten.


 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachfolgende

Anfrage:

Eingangs wird angemerkt, dass sich die Fragen zur Fortsetzung der Zahlenreihe am Schema der Anfrage 13871/J vom 31.1.2013 und der dazu seitens des Ministeriums ergangenen Anfragebeantwortung(en) orientieren, weshalb um ein gleiches tabellarisches Antwortmuster gebeten wird.

1)      Wie hoch waren die Beträge im Durschnitt der angezeigten Fälle in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 (jeweils jährliche Angabe)?

2)      Wie hoch waren die Beträge im Median der angezeigten Fälle in den Jahren 2013, 2014, und 2016 (jeweils jährliche Angabe)?

3)      Wie viel Vermögen wurde seit der Einführung der Anzeigepflicht gemäß § 121a Bundesabgabenordnung insgesamt übertragen (jahresweise Teilbeträge und Gesamtsumme)?

4)       Wie viel Vermögen wurde in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 (jeweils jährliche Angabe) übertragen?

5)      Wie hoch sind die übertragenen Gesamtsummen im Jahr 2013 nach den einzelnen Kategorien

a.                   Bargeld

b.                   Kapitalforderungen

c.                    Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit

d.                   Beteiligung als stiller Gesellschafter

e.                   Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen

f.                     Bewegliches körperliches Vermögen

g.                  Immaterielle Vermögensgestände

6)       Wie hoch sind die übertragenen Gesamtsummen im Jahr 2014 nach den einzelnen Kategorien

a.                     Bargeld

b.                    Kapitalforderungen

c.                     Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit

d.                    Beteiligung als stiller Gesellschafter

e.                    Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen

f.                      Bewegliches körperliches Vermögen

g.                    Immaterielle Vermögensgestände

7)       Wie hoch sind die übertragenen Gesamtsummen im Jahr 2015 nach den einzelnen Kategorien

a.                    Bargeld

b.                    Kapitalforderungen

c.                     Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit

d.                    Beteiligung als stiller Gesellschafter

e.                     Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen

f.                      Bewegliches körperliches Vermögen

g.                    Immaterielle Vermögensgestände

8)       Wie hoch sind die übertragenen Gesamtsummen im Jahr 2016 nach den einzelnen Kategorien

a.                     Bargeld

b.                    Kapitalforderungen

c.                     Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit

d.                    Beteiligung als stiller Gesellschafter

e.                     Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen

f.                      Bewegliches körperliches Vermögen

g.                    Immaterielle Vermögensgestände

9)       Wie hoch sind die übertragenen durchschnittlich gemeldeten Beträge im Jahr 2013 nach den einzelnen Kategorien

a.                    Bargeld

b.                    Kapitalforderungen

c.                     Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit

d.                    Beteiligung als stiller Gesellschafter

e.                    Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen

f.                      Bewegliches körperliches Vermögen

g.                    Immaterielle Vermögensgestände

10)   Wie hoch sind die übertragenen durchschnittlich gemeldeten Beträge im Jahr 2014 nach den einzelnen Kategorien

a.                    Bargeld

b.                    Kapitalforderungen

c.                    Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit

d.                    Beteiligung als stiller Gesellschafter

e.                    Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen

f.                      Bewegliches körperliches Vermögen

g.                    Immaterielle Vermögensgestände

11)   Wie hoch sind die übertragenen durchschnittlich gemeldeten Beträge im Jahr 2015 nach den einzelnen Kategorien

a.                    Bargeld

b.                    Kapitalforderungen

c.                     Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit

d.                    Beteiligung als stiller Gesellschafter

e.                    Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen

f.                      Bewegliches körperliches Vermögen

g.                    Immaterielle Vermögensgestände

12)   Wie hoch sind die übertragenen durchschnittlich gemeldeten Beträge im Jahr 2016 nach den einzelnen Kategorien

a.                    Bargeld

b.                    Kapitalforderungen

c.                     Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit

d.                    Beteiligung als stiller Gesellschafter

e.                    Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen

f.                      Bewegliches körperliches Vermögen

g.                    Immaterielle Vermögensgestände

13)   Wie hoch ist der Median der gemeldeten Beträge im Jahr 2013 nach den einzelnen Kategorien

a.                    Bargeld

b.                    Kapitalforderungen

c.                     Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit

d.                    Beteiligung als stiller Gesellschafter

e.                    Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen

f.                      Bewegliches körperliches Vermögen

g.                    Immaterielle Vermögensgestände

14)   Wie hoch ist der Median der gemeldeten Beträge im Jahr 2014 nach den einzelnen Kategorien

a.                    Bargeld

b.                    Kapitalforderungen

c.                     Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit

d.                    Beteiligung als stiller Gesellschafter

e.                    Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen

f.                      Bewegliches körperliches Vermögen

g.                    Immaterielle Vermögensgestände

15)  Wie hoch ist der Median der gemeldeten Beträge im Jahr 2015 nach den einzelnen Kategorien

a.                     Bargeld

b.                    Kapitalforderungen

c.                     Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit

d.                    Beteiligung als stiller Gesellschafter

e.                     Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs.
3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen

f.                      Bewegliches körperliches Vermögen

g.                    Immaterielle Vermögensgestände

16)  Wie hoch ist der Median der gemeldeten Beträge im Jahr 2016 nach den einzelnen Kategorien

a.                     Bargeld

b.                   Kapitalforderungen

c.                     Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit

d.                    Beteiligung als stiller Gesellschafter

e.                     Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen

f.                      Bewegliches körperliches Vermögen

g.                    Immaterielle Vermögensgestände

17)  Wie hoch ist die Anzahl der gemeldeten Fälle in den Jahren 2013, 2014, 2015 und

2015    und in den einzelnen Jahren geordnet nach den einzelnen Kategorien

a.                     Bargeld

b.                    Kapitalforderungen

c.                     Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit

d.                    Beteiligung als stiller Gesellschafter

e.                     Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen

f.                      Bewegliches körperliches Vermögen

g.                    Immaterielle Vermögensgestände

18)  Wie ist die Verteilung in Dezilen 1-10 innerhalb der Kategorie Bargeld in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 (jeweils jährliche Angabe)?

19)   Wie ist die Verteilung in Dezilen 1-10 innerhalb der Kategorie Kapitalforderungen in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 (jeweils jährliche Angabe)?

20)   Wie ist die Verteilung in Dezilen 1-10 innerhalb der Kategorie Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 (jeweils jährliche Angabe)?

21)   Wie ist die Verteilung in Dezilen 1-10 innerhalb der Kategorie Beteiligung als stiller Gesellschafter in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 (jeweils jährliche Angabe)?

22)   Wie ist die Verteilung in Dezilen 1-10 innerhalb der Kategorie Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 (jeweils jährliche Angabe)?

23)   Wie ist die Verteilung in Dezilen 1-10 innerhalb der Kategorie Bewegliches körperliches Vermögen in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 (jeweils jährliche Angabe)?

24)   Wie ist die Verteilung in Dezilen 1-10 innerhalb der Kategorie Immaterielle Vermögensgestände in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 (jeweils jährliche Angabe)?

25)   Wie viel Vermögen wurde

in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 gesamt, im Durchschnitt und im Median an

i.      Angehörige

ii.       nicht Angehörige übertragen?

26)   Wie viel Vermögen wurde 2013, 2014, 2015 und 2016 an

i.             Angehörige

ii.             nicht Angehörige übertragen

in den einzelnen Jahren geordnet nach den einzelnen Kategorien (Fallanzahl und übertragenes Vermögen)

a)      Bargeld

b)     Kapitalforderungen

c)      Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit

d)     Beteiligung als stiller Gesellschafter

e)      Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs.

3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen

f)       Bewegliches körperliches Vermögen

g)     Immaterielle Vermögensgestände

27)   Gibt es Verstöße gegen die Anzeigeverpflichtung gemäß § 121a Bundesabgabenordnung (BAO) nach dem Schenkungsmeldegesetz seit 2008 (jeweils jährliche Angabe)?

28)   Wie viele Anzeigen wurden seit 2008 von Seiten der Behörde aufgrund eines Verstoßes gegen § 121a Bundesabgabenordnung bisher eingebracht (jeweils jährliche Angabe)?

29)   Wird von der Finanzverwaltung geprüft ob an dem Schenkungsvorgang politisch exponierte Personen beteiligt sind?

30)   Gab es im Zusammenhang mit dem Vollzug des Schenkungsmeldegesetzes Verdachtsfälle nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, die der Geldwäschemeldestelle zu melden waren (wenn ja wieviele/jährlich)?

31)   Gab es im Zusammenhang mit dem Vollzug des Schenkungsmeldegesetzes Fälle, die in weiterer Folge (z.B. im Zusammenhang mit Einkommen-, Lohnsteuer und Sozialabgaben) wegen Abgabenhinterziehung, fahrlässiger Abgabenverkürzung, Abgabenbetrug geprüft wurden (wenn ja wieviele/jährlich)?

32)   Hat das Bundesministerium für Finanzen (bzw. seine nachgeordneten Dienststellen) auf Basis der jährlichen Fallanzahl Maßnahmen, und wenn ja welche, gesetzt um allfällige vermutete Verstöße gegen die Anzeigepflicht ausreichend erfassen und ahnden zu können?

33)   Gibt es inzwischen Schätzungen über die Höhe der Dunkelziffer in % der gemeldeten Schenkungen?

34)   Wie hoch waren die verhängten Strafen bei Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach § 121a BAO von 2008 bis 2016 (jeweils jährliche Angabe)?