15/J XXVI. GP

Eingelangt am 10.11.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Wiederbestellung des AMS-Vorstands

Folgende Meldung wurde durch den ORF am 20.10.2017 veröffentlicht:

Kopf und Buchinger an AMS-Spitze bestätigt

Die Wiederbestellung der Chefs des Arbeitsmarktservice (AMS) ist nun amtlich: Als Vorstandschef wurde vom Verwaltungsrat Herbert Buchinger bestätigt, ebenso wurde das Vorstandsmandat von Johannes Kopf für eine weitere Funktionsperiode verlängert.

Das gab das AMS laut Stellenbesetzungsgesetz heute im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ bekannt. Ihre bisherigen Verträge liefen bis Ende Juni 2018. Die Vorstandsverträge wurden für weitere sechs Jahre verlängert.

http://orf.at/m/stories/2411720/

Der auf die Bestellung der AMS-Vorstände anzuwendende § 2 Abs Stellenbesetzungsgesetz lautet: „Die Ausschreibung hat möglichst sechs Monate vor, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Freiwerden der Stelle zu erfolgen.“

Dass man die Bestellung der AMS-Vorstände Buchinger (SPÖ) und Kopf (ÖVP) mehr als acht Monate vor dem Ablauf ihrer Verträge vorgenommen hat und die Ausschreibung dazu 11 Monate vor dem Ablauf der Verträge durchgeführt hat, setzt diese Personalentscheidung in ein schiefes Licht. Offensichtlich wollte man in einem rot-schwarzen Paarlauf unter Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) hier noch Fakten schaffen. Man hat hier Personalentscheidungen parteipolitisch umgesetzt, die über die kommende Legislaturperiode hinaus laufen und wirksam sind.

 

 

Der Verwaltungsrat ist SPÖ/ÖVP besetzt, unter anderem gehören ihm Vertreter des BMASK, des BMF, der Arbeiterkammer, des Gewerkschaftsbundes, der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung an.

VERWALTUNGSRAT
 
Präsidium
SC Mag. Roland Sauer (Vorsitzender)
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

MMag. Dr. Helwig Aubauer (Stellvertreter)
Vereinigung der Österreichischen Industrie

Ing. Alexander Prischl (Stellvertreter)
Österreichischer Gewerkschaftsbund

MITGLIEDER 

ERSATZMITGLIEDER 

Regierungsvertreter/innen

Regierungsvertreter/innen

SC Mag. Roland Sauer
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Dr. Sabine Hafner
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Mag. Oliver Picek, PhD
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Dr. Klaus Hochrainer
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

Dr. Dietmar Schuster
BM für Finanzen

 

Mag.a Gerlinde Loibner
BM für Finanzen

Arbeitnehmervertreter/innen 

Arbeitnehmervertreter/innen 

Ing. Alexander Prischl
Österreichischer Gewerkschaftsbund

Mag.a Sarah Bruckner
Österreichischer Gewerkschaftsbund

Willibald Steinkellner
Gewerkschaft VIDA

Sylvia Ledwinka
Bundesarbeitskammer

Dr. Gernot Mitter
Bundesarbeitskammer

 

Mag.a Ilse Leidl-Krapfenbauer
Bundesarbeitskammer

Arbeitgebervertreter/innen 

Arbeitgebervertreter/innen 

MMag. Dr. Helwig Aubauer
Vereinigung der Österreichischen Industrie

N.N.
Vereinigung der Österreichischen Industrie

Mag. Thomas Hainlen
Wirtschaftskammer Österreich

Mag.a Gabriele Straßegger
Wirtschaftskammer Österreich

 

Dr. Martin Gleitsmann
Wirtschaftskammer Österreich

Mag.a Maria Kaun
Wirtschaftskammer Österreich

Betriebsrat

Vertreter des Betriebsrates

ZBR Heinz Rammel
AMS Österreich

ZBR Peter Schagerl
AMS Landesgeschäftsstelle Niederösterreich

Kooptierte Mitglieder

Kooptierte Ersatzmitglieder

BR Gabriele Kreutzer
AMS Landesgeschäftsstelle Wien

ZBR Dir. Susanna Kamellor
AMS Landesgeschäftsstelle Wien

Heimo Reichstamm
AMS Landesgeschäftsstelle Steiermark

BR Gerhard Weinmüller
AMS Regionalgeschäftsstelle Linz

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

Anfrage

1)    Warum wurde bereits im August 2017 ausgeschrieben?

2)    Warum wurde damit der § 2 Abs 2 Stellenbesetzungsgesetz nicht angewendet, der von sechs Monaten vor der Besetzung einer Position spricht?

3)    Gab es besondere Gründe, nicht innerhalb der sechs Monate, sondern bereits elf Monate davor auszuschreiben?

4)    Wie viele Personen haben sich an der Ausschreibung beteiligt?

5)    Wie viele Personen, die sich an der Ausschreibung beteiligt haben, haben die Ausschreibungsbedingungen nicht erfüllt?

6)    Wie viele Personen haben die Ausschreibungsbedingungen teilweise erfüllt

7)    Wie viele Personen haben die Ausschreibungsbedingungen in überwiegendem Ausmaß erfüllt?

8)    Wie viele Personen haben die Ausschreibungsbedingungen vollständig erfüllt?

9)    Warum wurden Herbert Buchinger und Johannes Kopf wiederbestellt?

10) Wie hoch sind die Gehälter der beiden AMS-Vorstände?

11) Gibt es über die ASVG-Pension hinaus eine Pensionskassenregelung für die beiden AMS-Vorstände?