15/J XXVI. GP
Eingelangt am 10.11.2017
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Anfrage
der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Wiederbestellung des AMS-Vorstands
Folgende Meldung wurde durch den ORF am 20.10.2017 veröffentlicht:
Kopf und Buchinger an AMS-Spitze bestätigt
Die Wiederbestellung der Chefs des Arbeitsmarktservice (AMS) ist nun amtlich: Als Vorstandschef wurde vom Verwaltungsrat Herbert Buchinger bestätigt, ebenso wurde das Vorstandsmandat von Johannes Kopf für eine weitere Funktionsperiode verlängert.
Das gab das AMS laut Stellenbesetzungsgesetz heute im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ bekannt. Ihre bisherigen Verträge liefen bis Ende Juni 2018. Die Vorstandsverträge wurden für weitere sechs Jahre verlängert.
http://orf.at/m/stories/2411720/
Der auf die Bestellung der AMS-Vorstände anzuwendende § 2 Abs Stellenbesetzungsgesetz lautet: „Die Ausschreibung hat möglichst sechs Monate vor, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Freiwerden der Stelle zu erfolgen.“
Dass man die Bestellung der AMS-Vorstände Buchinger (SPÖ) und Kopf (ÖVP) mehr als acht Monate vor dem Ablauf ihrer Verträge vorgenommen hat und die Ausschreibung dazu 11 Monate vor dem Ablauf der Verträge durchgeführt hat, setzt diese Personalentscheidung in ein schiefes Licht. Offensichtlich wollte man in einem rot-schwarzen Paarlauf unter Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) hier noch Fakten schaffen. Man hat hier Personalentscheidungen parteipolitisch umgesetzt, die über die kommende Legislaturperiode hinaus laufen und wirksam sind.
Der Verwaltungsrat ist SPÖ/ÖVP besetzt, unter anderem gehören ihm Vertreter des BMASK, des BMF, der Arbeiterkammer, des Gewerkschaftsbundes, der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung an.
VERWALTUNGSRAT
Präsidium
SC Mag. Roland Sauer (Vorsitzender)
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
MMag. Dr. Helwig Aubauer (Stellvertreter)
Vereinigung der Österreichischen Industrie
Ing. Alexander Prischl (Stellvertreter)
Österreichischer Gewerkschaftsbund
MITGLIEDER |
ERSATZMITGLIEDER |
Regierungsvertreter/innen |
Regierungsvertreter/innen |
SC Mag. Roland Sauer |
Dr. Sabine Hafner |
Mag. Oliver Picek, PhD |
Dr. Klaus Hochrainer |
Dr. Dietmar Schuster |
Mag.a Gerlinde Loibner |
Arbeitnehmervertreter/innen |
Arbeitnehmervertreter/innen |
Ing. Alexander Prischl |
Mag.a Sarah
Bruckner |
Willibald Steinkellner |
Sylvia Ledwinka |
Dr. Gernot Mitter
|
Mag.a Ilse Leidl-Krapfenbauer |
Arbeitgebervertreter/innen |
Arbeitgebervertreter/innen |
MMag. Dr. Helwig Aubauer |
N.N. |
Mag. Thomas Hainlen |
Mag.a Gabriele Straßegger |
Dr. Martin Gleitsmann |
Mag.a Maria Kaun |
Betriebsrat |
Vertreter des Betriebsrates |
ZBR Heinz Rammel |
ZBR Peter Schagerl |
Kooptierte Mitglieder |
Kooptierte Ersatzmitglieder |
BR Gabriele Kreutzer |
ZBR Dir. Susanna Kamellor |
Heimo Reichstamm |
BR Gerhard Weinmüller |
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1) Warum wurde bereits im August 2017 ausgeschrieben?
2) Warum wurde damit der § 2 Abs 2 Stellenbesetzungsgesetz nicht angewendet, der von sechs Monaten vor der Besetzung einer Position spricht?
3) Gab es besondere Gründe, nicht innerhalb der sechs Monate, sondern bereits elf Monate davor auszuschreiben?
4) Wie viele Personen haben sich an der Ausschreibung beteiligt?
5) Wie viele Personen, die sich an der Ausschreibung beteiligt haben, haben die Ausschreibungsbedingungen nicht erfüllt?
6) Wie viele Personen haben die Ausschreibungsbedingungen teilweise erfüllt
7) Wie viele Personen haben die Ausschreibungsbedingungen in überwiegendem Ausmaß erfüllt?
8) Wie viele Personen haben die Ausschreibungsbedingungen vollständig erfüllt?
9) Warum wurden Herbert Buchinger und Johannes Kopf wiederbestellt?
10) Wie hoch sind die Gehälter der beiden AMS-Vorstände?
11) Gibt es über die ASVG-Pension hinaus eine Pensionskassenregelung für die beiden AMS-Vorstände?