21/J XXVI. GP

Eingelangt am 23.11.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend mutwillige Missachtung gesetzlicher Rahmenbedingungen und damit einhergehende Zerstörung des Umweltbundesamtes als bewährte ExpertInneninstitution zum Zweck der Wahlkampfunterstützung für ÖVP- Landeshauptleute

Trotz anderslautender Auskunft im Rahmen der Anfragebeantwortung 11803/AB

haben Sie am 24.10.2017 gemeinsam mit der niederösterreichischen

Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl-Leitner, die Anfang 2018 Landtagswahlen zu schlagen hat und selbst in Klosterneuburg ansässig ist, und dem Herrn

Bürgermeister der Stadtgemeinde Klosterneuburg Mag. Stefan Schmuckenschlager

Ihre gemeinsame Absicht bekräftigt, das in der Bundeshauptstadt Wien ansässige Umweltbundesamt trotz deutlichem Widerspruch zur aktuellen Rechtslage nach Klosterneuburg zu übersiedeln.

Im §5 (4) des Bundesgesetzes über die Umweltkontrolle und die Einrichtung einer Umweltbundesamt Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Umweltkontrollgesetz)

heißt es nämlich: "Der Sitz des Umweltbundesamtes ist Wien." Diese Ansicht und

das Erfordernis einer Gesetzesänderung des Umweltkontrollgesetzes im Falle einer Standortverlegung haben Sie in der Anfragebeantwortung 11803/AB bekräftigt.

Gerade Ihre anderslautenden Aussagen im Vorfeld sowie der Umstand, dass Klosterneuburg keinesfalls dem von Ihnen skizzierten Bild des strukturschwachen ländlichen Raums entspricht (Klosterneuburg grenzt direkt an Wien und wird auf

Grund der Nähe zur Bundeshauptstadt dem sogenannten Speckgürtel zugerechnet) nähren die Schlussfolgerung, dass dieses Vorhaben fachlich und auf Basis des Rechtsbestandes nicht haltbar ist.

Dennoch halten Sie offenbar an dieser mutwilligen Zerstörung - denn nichts Anderes bedeutet eine Absiedelung weg vom Zentrum wissenschaftlicher Institutionen und politischer Entscheidungsstrukturen in der Bundeshauptstadt - einer bewährten und weithin anerkannten Umwelteinrichtung fest. Die geradezu augenscheinliche Missachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und die hochproblematische Informationspolitik gegenüber Mitarbeiterinnen und Öffentlichkeit geben Anlass zur Befürchtung, dass künftig auch mit anderen bewährten Einrichtungen, die ebenso für

Ihre unabhängige Expertise anerkannt sind, so verfahren werden soll. Die,

womöglich wahlkampfgetriebene, Ankündigung, die Bundesanstalt für

Bergbauernfragen in die Tiroler Berge zu verlegen - Tirol wählt ebenfalls 2018-,

deutet jedenfalls darauf hin.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land-

und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.Auf welcher rechtlichen Grundlage haben Sie den Entschluss für die

Übersiedlung des Umweltbundesamtes gefasst?

2.Welche Kosten gehen mit der Übersiedlung ins nahe Wiener Umland einher?

3.In der von (Ex-)ÖVP-Politikern nur so strotzenden BMLFUW-Broschüre „MASTERPLAN LÄNDLICHER RAUM“ wird die Verlagerung von Bundes- und Landesdienststellen als Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raums gesehen; Welche Eigenschaften charakterisieren die Stadtgemeinde Klosterneuburg als ländlicher Raum?

4.Welche Einflussfaktoren waren maßgeblich für Festlegung auf die

Stadtgemeinde Klosterneuburg?

5.Standen andere Standorte in Niederösterreich zur Debatte?

6.Standen andere Standorte in anderen Bundesändern als Wien und

 Niederösterreich zur Debatte?

7.Wurde seitens des BMLFUW auch eine Übersiedlung innerhalb Wiens

angedacht?

a.    Wenn ja, an welchen Standorten?

b.    Wenn nein, warum nicht?

8.Gab es seitens der Stadt Wien Kontakt zum Thema des Standortes des Umweltbundesamtes?

a.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

b.  Wenn nein, wurde seitens des BMLFUW eine andere Örtlichkeit

innerhalb Wiens gesucht?

c.    Wurden seitens der Stadt Wien alternative Örtlichkeiten

angeboten/empfohlen?

    i. Wenn ja, was spricht gegen diese Standorte?

9.Sind Sie bezüglich des Standortes aktiv auf Frau Landeshauptfrau Mikl-Leitner

bzw. Herrn Bürgermeister Schmuckenschlager zugegangen?

a.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

b.    Wenn nein, durch wen erfolgte zu welchem Zeitpunkt die

Kontaktaufnahme in dieser Angelegenheit?

10.Wer war seitens des BMLFUW an den Gesprächen vor Unterzeichnung der Grundsatzerklärung beteiligt?

11.Wer war seitens des Umweltbundesamtes an den Gesprächen vor Unterzeichnung der Grundsatzerklärung beteiligt?

12.Wer war seitens des Landes Niederösterreich an den Gesprächen vor Unterzeichnung der Grundsatzerklärung beteiligt?

13.Wer war seitens der Stadtgemeinde Klosterneuburg an den Gesprächen vor Unterzeichnung der Grundsatzerklärung beteiligt?

14.Planen Sie bezüglich der Standortfrage vor der Landtagswahl 2018 in Niederösterreich weitere öffentlich Auftritte mit Landeshauptfrau Mikl-Leitner und/oder Bürgermeister Schmuckenschlager?

In der Anfragebeantwortung 11803/AB haben Sie folgende Aussage getroffen:

"Gemäß §5 Abs. 4 Umweltkontrollgesetz ist derzeit der Sitz des Umweltbundesamtes

in Wien. Eine Verlegung des Sitzes bedarf einer Gesetzesänderung und fällt daher in

die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers.“

15.Haben Sie Frau Landeshauptfrau Mikl-Leitner über diesen Umstand in

Kenntnis gesetzt?

a. Wenn nein, warum nicht?

16.Haben Sie Herrn Bürgermeister Schmuckenschlager über diesen Umstand in Kenntnis gesetzt?

a. Wenn nein, warum nicht?

In der ORF-Sendung „REPORT“ vom 7.11.2017 haben Sie nun ausgeführt, dass eine Verlegung außerhalb der Bundeshauptstadt Wien auch ohne Gesetzesänderung möglich sei und dass das „in Ihrem Ressort so entschieden werden kann“.

17.Was genau wollen Sie in Ihrem Ressort entscheiden, wo doch die operative Tätigkeit der Umweltbundesamt GmbH der Geschäftsführung obliegt?

18.Wie begründen Sie diese Aussage?

19.Durch welche neuen Gegebenheiten kommen Sie zu einer Neubewertung der rechtlichen Grundlage?

20.Haben Sie diese Rechtsauslegung durch ein Gutachten bestätigen lassen?

21.Ab wann war Ihnen diese neue Rechtsauslegung geläufig?

22.Haben Sie die Geschäftsführung des Umweltbundesamtes davon in Kenntnis gesetzt?

a. Wenn ja, wann?

23.Haben Sie Frau Landeshauptfrau Mikl-Leitner bereits über Ihre geänderte Einschätzung in Kenntnis gesetzt?

a. Wenn ja, wann?

24.Haben Sie Herrn Bürgermeister Schmuckenschlager bereits über Ihre geänderte Einschätzung in Kenntnis gesetzt?

a. Wenn ja, wann?

25.Entspricht die Vorgangsweise, den Betriebsrat erst am Tag vor der medienöffentlichen Präsentation der Pläne zu informieren, dem im Masterplan Ländlicher Raum festgehaltenen Grundprinzip nur "in enger Abstimmung mit den MitarbeiterInnen die Bundesbehörden und Landesbehörden in den ländlichen Raum [zu] verlagern“?

a. Entspricht Ihre Aussage „Der Zug ist abgefahren“ diesem Grundprinzip?

26.Gedenken Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer

Bundesdienststellen und nachgelagerten Einrichtungen im Einflussbereich des BMLFUW künftig früher als einen Tag vor einer öffentlichen Präsentation zu informieren?

27.Gedenken Sie die in der einstimmig beschlossenen Resolution der Betriebsversammlung des Umweltbundesamtes geäußerten Bedenken zu berücksichtigen?

28.Wann werden Sie Kontakt zu den Beschäftigten bzw. deren Belegschaftsvertretung aufnehmen und diese über Ihre Pläne informieren?

29.Zu welchem Zeitpunkt erfolgte die Veranlassung zur Ausschreibung der Stelle eines zweiten Geschäftsführers / einer zweiten Geschäftsführerin?

30.Erfolgt die Ausschreibung eines zweiten Geschäftsführers / einer zweiten Geschäftsführerin in Zusammenhang mit den Absiedelungsplänen?

31.Welche Mehrkosten entstehen durch einen zusätzlichen Geschäftsführer/

eine zusätzliche Geschäftsführerin?

32.Gibt es für diese Stelle Bewerbungen aus Ihrem Kabinett?

33.Wann ist mit einer Bestellung des zweiten Geschäftsführers / der zweiten Geschäftsführerin zu rechnen?

34.Für welchen Zeitraum wird der zweiten Geschäftsführer / die zweite Geschäftsführerin bestellt?

35.Für wie lange ist der derzeitige Geschäftsführer bestellt?