23/J XXVI. GP
Eingelangt am 27.11.2017
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Anfrage
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Familie
und Jugend
betreffend Postenschacherei im
Familienministerium
Wie die Tageszeitung "Die Presse" berichtet (Anna Thalhammer, Postenschacherei im Parlament, „Die Presse“ vom 23.11.17), richteten sich Mitarbeiter_innen des Ministeriums für Familie und Jugend mit einem Schreiben an Bundeskanzler Christian Kern und Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Die Mitarbeiter_innen erheben schwere Vorwürfe gegen die Personal- und Besetzungspolitik im Ministerium von BM Sophie Karmasin.
Der Vorwurf der Vetternwirtschaft steht im Raum. Es wird beanstandet, dass Führungspositionen von der Ministerin nach parteipolitischer Färbung und nicht nach Qualifikation vergeben werden. Für die schiefe Optik sorgt zum Beispiel die Schaffung und Besetzung von Planstellen nach der Ankündigung von vorgezogenen Nationalratswahlen. Die Bestellung eines/einer neuen Abteilungsleiters/-in für das Referat Jugendpolitik mit 1.12.2017, 1,5 Monate nach der Nationalratswahl, und die konsequente Vermeidung von qualifikationsbezogenen Ausschreibungen fallen in dieselbe Kategorie.
Diese Vorwürfe sind keineswegs neu. Es muss jedoch ernstgenommen werden, dass sich Mitarbeiter_innen des Ministeriums in einem Schreiben kritisch über ein derartiges Vorgehen äußern.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
1. Welche Kriterien waren für die Besetzung leitender Funktionen im Familienministerium maßgeblich?
a. Warum wurden in der Ausschreibung der Sektionsleitung fachliche Kompetenzen nicht als Beschäftigungskriterien genannt?
b. Wenn die Ausschreibung keine fachlichen Kriterien festlegte, welche anderen als fachliche Qualifikationen waren für die Besetzungsentscheidung schlussendlich ausschlaggebend?
c. Wie gestaltete sich der formelle Bewerbungsprozess?
2. Aus welchen Gründen wurden Planstellen ohne Ausschreibungsverfahren vergeben?
a. Warum erhielten bei der Besetzung dieser Planstellen jüngere Bewerber_innen den Vorzug?
3. In welchen funktionsrelevanten Qualifikationen hat der neue Stelleninhaber dem bisherigen Stelleinhaber etwas voraus?
a. Welche Versäumnisse der bisherigen Abteilungsleitung sprechen für einen Wechsel?
b. Welche Qualifikationen, Kompetenzen oder Erfahrungen sprechen für die designierte Nachfolgerin?
c. Wie gestaltete sich der formelle Bewerbungsprozess?
4. Weswegen werden derartig fundamentale Personalwechsel vollzogen, wo die strategische Ausrichtung des Ministeriums vor der Ernennung der Familienministerin oder des Familienministers der XXVI. GP noch gar nicht absehbar ist?
5. Weswegen wurde Ende Juni 2017 - also nach dem Feststehen vorgezogener Nationalratswahlen - eine neue Stabsstelle geschaffen?
6. Wurden Maßnahmen getroffen um das Arbeitsklima im Familienministerium zu verbessern und/oder den Eindruck der Postenschacherei und Vetternwirtschaft aus der Welt zu schaffen?