25/J XXVI. GP

Eingelangt am 28.11.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Logistikzentrum Langenzersdorf

 

Trotz des Zurückziehens des Projekts der Post AG, im niederösterreichischen Langenzersdorf das größte Logistikzentrum Österreichs zu errichten, sind die Bedenken von Anrainer_innen, Umwelt- und Volksanwaltschaft nicht aus dem Weg geräumt, da die Österreichische Post AG bereits angekündigt hat, einen geringfügig veränderten Projektantrag neuerlich einbringen zu wollen. Die wesentlichen Kritikpunkte im Hinblick auf die mangelnde umweltpolitische Sensibilität wurden in diesen Änderungen jedoch nicht berücksichtigt.

Mit den durch das Logistikzentrum 1650 zusätzlichen Fahrten pro Tag entsteht für die Region und damit die Anrainer_innen eine große Mehrbelastung durch Feinstaub, Lärm- und Lichtbelästigung. Zusätzlich handelt es sich bei der Autobahnanschlussstelle Korneuburg Ost bereits jetzt um einen stark ausgelasteten Verkehrsknotenpunkt, der von den Postfahrzeugen zusätzlich belastet werden wird.

Fragwürdig erscheint die Standortwahl auch daher, da sich mit Bisamberg und der Tullnerfelder Au zwei Natura 2000 Schutzgebiete in unmittelbarer Nähe des geplanten Logistikzentrums befinden. Warum vor diesem Hintergrund keine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt wurde, ist fraglich.

In der Causa prüft neben der Volksanwaltschaft mittlerweile sogar die europäische Kommission, weswegen eine Klärung drängender Fragen notwendig erscheint.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Warum wurde - angesichts der abzuschätzenden negativen Auswirkungen in Bezug auf Feinstaub, Lärm- und Lichtbelastung - keine UVP oder SUP durchgeführt?

2.    Wird hier seitens des Ressorts Konformität mit den Vorgaben der EU zu Umweltverträglichkeitsprüfungen attestiert oder sieht man hier Verbesserungsmöglichkeiten?

3.    Erscheint aus Ihrer Sicht eine Berücksichtigung von Bauprojekten wie dem Logistikzentrum Langenzersdorf im UVP-Gesetz sinnvoll?

a.    Warum?/Warum nicht?

b.    So dies für sinnvoll erachtet wird: könnte das Niederschlag in einer zukünftigen Novellierung des UVP-Gesetzes finden?

4.    Trotz der befürchteten negativen Auswirkungen des Zentrums in Bezug auf Feinstaub, Lärm- und Lichtbelastung lehnte die Gemeinde eine SUP mit Verweis auf keine anzunehmenden negativen Umweltauswirkungen ab.

a.    Erscheint das UVP-Gesetz aus Ihrer Sicht in diesem Punkt reformbedürftig?

b.    Ist geplant, auch um ggf. die Bedenken der Anrainer_innen zu zerstreuen, eine SUP durchzuführen?

c.    Auch raumordnerisch haben Projekte dieser Größenordnungen enorme Auswirkungen auf die umliegende Infrastruktur. Gibt es eine Abschätzung, welche zusätzlichen Kosten für die öffentliche Hand zur Bedeckung zusätzlichen Ausbaus der Verkehrswege anfallen?

5.    Warum sind die Ergebnisse des Screenings den Anrainer_innen nicht zur Kenntnis zu bringen?

6.    Die Transparenz von Verfahren ist ebenso mangelhaft wie der Zugang zu Umweltinformationen, welcher zukünftig noch transparenter gestaltet sein sollte und auch Anrainer_innen früher einbinden zu können. Könnte dies der Startschuss für eine - wie auch von der EU geforderten - Novellierung und Ausweitung des Umweltinformationsgesetzes sein?

7.    Auch unter der derzeit laufenden Debatte zu weiteren Natura 2000 Gebieten scheint das Projekt problematisch. Inwiefern ist hier das Ressort in Kontakt mit dem Land Niederösterreich und wissen sie von weiteren geplanten Gebietsausweisungen des Landes Niederösterreich?