26/J XXVI. GP

Eingelangt am 28.11.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Anzahl und Art der verhängten Verwaltungsstrafen nach dem neuen Gesichtsverhüllungsgesetz

 

Am 01. Oktober 2017 trat das Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit (Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz – AGesVG) in Kraft. Mittlerweile wurde von zahlreichen Stellen, unter anderem der Polizeigewerkschaft und der Rechtsanwaltskammer scharfe Kritik an der Sinnhaftigkeit und Ausgestaltung des Gesetzes laut. Das betrifft insbesondere die Tatsache, dass dieses Verhüllungsverbot in erster Linie dafür geschaffen wurde, um muslimische Frauen davon abzuhalten, in der Öffentlichkeit ihr Gesicht zu bedecken. Das Gesetz ist allerdings so formuliert, dass jegliche Verhüllung, also auch durch Schals, Kostüme oder Atemmasken, verboten ist.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Verstöße gegen §2 AGesVG wurden seit Inkraftreten des Gesetzes registriert?

2.    Wie viele dieser Verstöße sind auf das Tragen eines Gesichtsschleiers (Burka oder ähnliches) zurückzuführen?

3.    Wie viele dieser Verstöße sind auf andere Arten der Vermummung zurückzuführen?