28/J XXVI. GP

Eingelangt am 30.11.2017
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung betreffend „Ausbau der elementaren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“

Seit dem Jahr 2008 wurden zwischen Bund und Ländern Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG geschlossen um das Barcelona-Ziel der Europäischen Union zu erfüllen. Dieses Ziel sieht vor, dass Kinderbetreuungseinrichtungen für 90% der Kinder ab drei Jahren und zumindest 33% der unter Dreijährigen erreicht wird – und genau dieses Ziel ist immer noch in weiter Ferne.

Zudem hat sich die Bundesregierung bereits 2016 dazu entschlossen, im Zuge eines aufgabenorientierten Finanzrahmens die Finanzierung für den geplanten Ausbau treffsicherer zu gestalten und zu reformieren. Auch dieses Vorhaben ist bisher kaum umgesetzt.

Es scheint  außerdem nicht ausreichend transparent, was mit den Zweckzuschüssen des Bundes an die Länder geschieht.

Die Unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.      Haben alle Länder eine Bestätigung über die Verwendung der Mittel hinsichtlich der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots dem Bundesministerium für die Jahre 2013-2016 zeitgerecht und vollständig zukommen lassen?

a.      Wenn nein, gab es eine  dahingehende Intervention des BM und welche?

b.      Bitte um Aufschlüsselung welches Land, wann die Bestätigung übermittelt hat.

c.       Bitte um Aufschlüsselung der jeweiligen Bestätigungen bzgl. der Zahlen.

d.      Gab es seitens Ihres Ministeriums bei den Bestätigungen über die Verwendung der Mittel Beanstandungen? Wenn ja, bei welchen Ländern und aus welchem Grund war das der Fall?

 

2.      Bitte um Auflistung aller Fälle von nicht zweckmäßigem Einsatz der Mittel in den Jahren 2013-2016. Bitte um Aufschlüsselung nach Grund, Bundesland/Gemeinde, betreffendes Projekt und Höhe der Mittel.

 

3.      Wie hoch ist die Anzahl der zusätzlich geschaffenen Plätze in elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen aufgeschlüsselt nach Öffnungszeiten, Altersgruppen und Kosten in den jeweiligen Bundesländern und deren Gemeinden für die Jahre 2013-2016?

 

4.      Welche Maßnahmen zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels, zur Verlängerung der Öffnungszeiten, zur räumlichen Qualitätsverbesserung, zur Erreichung der Barrierefreiheit, zur Weiterentwicklung des Tagesmütter/-väterangebots und zur Bewusstseinsbildung wurden mit diesen Zuschüssen gesetzt? Bitte um differenzierte Aufstellung der Maßnahmen nach Bundesländern, deren Gemeinden und den Kosten.

 

5.      Laut Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots hat das Land die jeweils im vorangegangenen Kalenderjahr für Zwecke gemäß Art. 5 aufgewendeten Landesmittel darzustellen. Ist dies bei allen Ländern für Jahre 2013-2016 vollständig und zeitgerecht geschehen?

a.      Wenn nein, gab es eine  dahingehende Intervention Ihres Ministeriums und welche?

b.      Bitte um Aufschlüsselung, welches Land wann besagte Darstellung übermittelt hat.

c.       Bitte um Übermittlung dieser Darstellungen.

d.      Gab es bei besagten Darstellungen Beanstandungen seitens Ihres Ministeriums? Wenn ja, bei welchen Ländern und wurde diesen nachgekommen?

 

6.      Gibt es eine regelmäßige Evaluation hinsichtlich des Einsatzes der Bundeszuschüsse an die Länder?

a.      Wenn ja, wie oft, wann und durch wen fand/findet diese in den Jahren 2013-2017 statt?

b.      Wenn ja, wie oft wurde ein nicht zweckmäßiger Einsatz der Mittel festgestellt? Welche Konsequenzen ergaben sich daraus?

c.       Wenn nein, warum nicht?

 

7.      Für den Ausbau der Kinderbetreuungs- und Kindergartenplätze ist und war ein erhebliches Budget vorgesehen. Wurde dieses bisher in den Jahren 2013-2017 von den einzelnen Ländern vollständig ausgeschöpft? Bitte um differenzierte Darstellung der Zahlungen nach Jahren, Bundesländern und noch zur Verfügung stehenden Zuschüssen.

a.      Mit welchen Zahlungen rechnen Sie  für 2017? Bitte um Aufschlüsselung für das ganze Jahr.

 

8.      Hat das Bundesministerium für Familien und Jugend den Ländern bis längstens 30. September 2014, wie in der Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG vorgesehen, ein Formular für den Nachweis der widmungsgemäßer Verwendung der Zweckzuschüsse des Bundes (das von den Vertragsparteien gemeinsam ausgearbeitet wurde) sowie eine Auflistung der vorzulegenden Nachweise übermittelt?

a.      Wenn ja, bitte um Übermittlung dieses Formulars.

b.      Wenn nein, warum nicht und bis wann wird das geschehen?

 

9.      Abgesehen von einem ersten Pilotprojekt in OÖ – wann und mit welchen konkreten Maßnahmen soll der aufgabenorientierte Finanzausgleich umgesetzt werden? Wie ist hier der aktuelle Stand der Gespräche?