30/J XXVI. GP

Eingelangt am 30.11.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Wolfgang Katzian

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend der längst überfälligen Finanzierung des Fernwärme- und Fernkälteausbaus

 

 

Der Nationalrat hat am 29. Juni 2017 mit dem Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen bereit gestellt werden, beschlossen, dass aus dem treuhändig verwalteten Sondervermögen 23 Mio. Euro für die Förderung auf Grund des Wärme- und Kälteausbauleitungsgesetzes (WKLG) verwendet werden sollen. Die Heranziehung dieser Mittel - die aus Endkundlnnenbeiträgen stammen und von der E-Control verwaltet wurden - wurde u.a. deshalb notwendig, da seitens des BMWFW jahrelang eine systematische Unterfinanzierung der Fernwärmeförderung erfolgte, anstatt die gesetzlich vorgesehene Förderung in Höhe von bis zu 60 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen. Der Ausbau der Nah- und Fernwärme- bzw. -kälteinfrastruktur zeigt positive konjunkturelle Effekte, trägt zum Klimaschutz und zur Verminderung der Luft- und Wasserverschmutzung bei, reduziert die Importabhängigkeit und steigert die Versorgungssicherheit.

 

Bis dato konnten nach Angaben des BMWFW in der Anfragebeantwortung 10604/AB (XXV.GP) Förderungen auf Grund des WKLG von knapp über 109 Mio. Euro, Investitionen in dreifacher Höhe auslösen, von denen vor allem die heimische Wirtschaft profitiert hat. Gleichzeitig wurden mit der Realisierung der Projekte über 400.000 Tonnen CO2 eingespart. Das BMWFW verzeichnet weitere 142 beantragte Projekte, die zusätzliche Investitionen von über 330 Mio. Euro auslösen würden, von denen zu 90% heimische Unternehmen profitieren würden und die weitere CO2-Einsparung von 400.000 Tonnen CO2zur Folge hätten.

 

Österreich hat einen erheblichen Nachholbedarf betreffend Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Reduktion der CO2-Emissionen. Aktuellen Zahlen der Statistik Austria und des Umweltbundesamtes zufolge sind sowohl Energieverbrauch als auch CO2-Emissionen im Jahr 2016 gestiegen. Damit ist Osterreich drauf und dran seine Klimaschutzziele im Bereich der Energieeffizienz und der Emissionsreduktion zu verfehlen.

Während im Stromerzeugungsbereich bereits viele Anstrengungen zur Dekarbonisierung und Effizienzsteigerung unternommen wurden, sind die Verbesserungspotentiale im Wärme- und Kältemarkt weitgehend unerschlossen. Die EU-Kommission hat deshalb eine EU-weite Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung vorgeschlagen, in der sie die Bedeutung der Fernwärme- und Fernkältetechnologie zur flexiblen und bedarfsgerechten Produktion von Wärme und Kälte unterstreicht. In diesem Zusammenhang fordert sie nationale und lokale Behörden auf, passende Vorschriften und Maßnahmen für den Ausbau der erforderlichen Infrastruktur zu erlassen.

 

Durch den Ausbau der Fernwärme- und Fernkältenetze, aber auch von Nahwärme- und Nahkältenetzen, können neue, lokale und erneuerbare Wärmequellen verstärkt erschlossen und in den Wärmebereich integriert werden. Damit werden vor allem auf lokaler Ebene Ressourcen effizient genutzt und Umweltverschmutzungsprobleme, etwa durch die Feinstaubbelastung, effizient lokal eingedämmt. 2015 wurden rund 80% der Nah- und Fernwärmeversorgungssysteme mittels CO2- neutraler oder CO2-armer Primärenergieträger versorgt. Rund 45% der Nah- und Fernwärmenetze werden aus erneuerbaren Energieträgern bestritten. Um diesen Anteil weiter zu steigern ist es daher wichtig, die Infrastruktur weiter auszubauen. Derartige Direktinvestitionen in die österreichische Realwirtschaft würden zudem zusätzliche positive Effekte auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt bewirken. Das Potential dafür ist gegeben, denn nach Angaben des BMWFW beträgt der Anteil der Fernwärme an der österreichischen Wärmeerzeugung erst 21%. Gleichzeitig ist der Wärmebedarf hierzulande jährlich gestiegen. So ist die Wärmeerzeugung von 2005 bis 2015 nach Angaben der Statistik Austria um 42% gewachsen, was einen durchschnittlichen jährlichen Anstieg um 3,6% bedeutet, den es möglichst effizient, ressourcenschonend und kohlenstoffarm zu decken gilt, um unsere Klimaschutzversprechen umzusetzen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

Anfrage:

 

 

1.       Wie hoch war das ausgeschüttete Fördervolumen seit Erlassung des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes - WKLG pro Jahr?

2.Wie hoch waren die im Budget veranschlagten Mittel und wie hoch waren die diversen Sondermitteln (z.B. Sondervermögen E-Control, KWK-Mittel, etc.) pro Jahr?

3. Wie viele Projekte wurden damit in den jeweiligen Jahren gefördert?

4. Welches Investitionsvolumen konnte mittels der Förderungen ausgelöst werden?

5.      Wie viele Tonnen CO2 konnten durch die umgesetzten Projekte bislang eingespart werden?

6.      Für wie viele Projekte ist derzeit eine Förderung beantragt?

7.       Aus welchem Jahr stammt der älteste Antrag in der Warteschlange?

8. Wie hoch ist das derzeit beantragte Fördervolumen dieser Projekte?

9.Wie viele Tonnen CO2 könnten bei Finanzierung aller Projekte eingespart werden?

10.    Welches Investitionsvolumen könnte bei Finanzierung aller Projekte ausgelöst werden?

11.    Welche Maßnahmen werden Sie für den Abbau der Warteschlange und somit für die Realisierung des CO2 -Einsparungspotentials ergreifen?

12.    Wie wollen Sie eine kontinuierliche Dotierung der Fördermittel sicherstellen, um den Antragsstellerinnen zu mehr Planungssicherheit zu verhelfen?

13.    Sind die in der Anfragebeantwortung 10604/AB (XXV.GP) avisierten 21 Mio. Euro aus nicht verwendeten Mitteln gern §7 Abs. 8 KWK-Gesetz in voller Höhe für Förderungen gemäß WKLG bereitgestanden?

a.       Wann wurden diese Mittel überwiesen?

b.       Wann konnten damit Förderansuchen gewährt werden?

 

Mit dem Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen bereitgestellt werden, wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 23 Mio. Euro für Förderungen auf Grund des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes bereitgestellt.

14.    Sind diese Mittel bereits überwiesen worden?

a.       Wenn ja, wann wurden diese Mittel überwiesen?

b.       Wenn nein, wann ist mit diesen Mitteln zu rechnen?

15.    Sind diese Mittel bereits für die widmungsgemäße Förderung verwendet worden?

a.       Wenn ja, wie viele Projekte wurden damit gefördert?

b.       Wenn nein, warum nicht und wann werden diese Mittel verfügbar sein?

16.    Wie viele Projekte sind mit diesen Mitteln förderbar?

17.    Gab es über die Verwendung der Mittel Gespräche mit dem Bundesministerium für Finanzen?

a.       Wenn ja, mit welchem Inhalt?

18.    Bis in welches Antragsjahr reichen die Anträge nach Verwendung dieser Sondermittel zurück?

19.    Mit welchen zusätzlichen Förderbeträgen ist im Jahr 2018 aus den nicht verwendeten Mitteln

gem. §7 Abs. 8 KWK-Gesetz zu rechnen? Wann werden diese verfügbar sein?

20.    Wie viele Projekte werden damit förderbar sein?

21.    Bis in welches Antragsjahr reichen die Anträge nach Verwendung der oben genannten Sondermittel sowie der etwaig zur Verfügung stehenden Mittel gem. §7 Abs. 8 KWK-Gesetz zurück?