36/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.12.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Unterrainer, Genossinnen und Genossen

an den Bundeskanzler

betreffend „Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union in österreichisches Recht“

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union ist Österreich rechtlich dazu verpflichtet, Unionsrechtsakte im innerstaatlichen Recht durchzuführen.

Um auch im Rahmen einer rechtlichen Umsetzung von Unionsrechtsakten einen ordentlichen Gesetzwerdungsprozess und eine ausreichende parlamentarische Auseinandersetzung mit der jeweiligen Materie gewährleisten zu können, ist insbesondere die Rechtzeitigkeit der Durchführung von Bedeutung.

Die unterfertigenden Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang nachstehende

Anfrage

an den Bundeskanzler:

1.     Wie viele und welche EU-Rechtsakte wurden in den Jahren 2007-2017 im Wirkungsbereich ihres Ressorts in Österreich durch welche Normen (BVG, BG, VO) umgesetzt - aufgeschlüsselt nach Unionsrechtsakt, Jahr, jeweiligem Datum der Umsetzung und betroffenen Bundesgesetzen sowie BGBI-Nr. der Kundmachung der Umsetzungsnorm?

2.     Welchen budgetären Niederschlag fanden diese Umsetzungen, aufgeschlüsselt nach Unionsrechtsakt, Budgetaufwand, Organisationseinheit des Bundes und Kalenderjahr des budgetären Aufwands?

3.     Wie viele und welche EU-Rechtsakte sind im Wirkungsbereich ihres Ressorts noch nicht umgesetzt, aufgeschlüsselt nach Rechtsakt, Zeitpunkt des Inkrafttretens, jeweiligem Datum des Ablaufs der Umsetzungsfrist und den wahrscheinlich betroffenen Bundesgesetzen?

4.     Welcher budgetäre Niederschlag ist derzeit für diese Umsetzungen veranschlagt, aufgeschlüsselt nach Rechtsakt, Budgetaufwand, Organisationseinheit des Bundes und Kalenderjahr des budgetären Aufwands?


5.     Bei der Umsetzung wie vieler und welcher EU-Rechtsakte im Wirkungsbereich ihres Ressorts ist Österreich derzeit säumig, aufgeschlüsselt nach Richtlinie, Zeitpunkt des Inkrafttretens, jeweiligem Datum des Ablaufs der Umsetzungsfrist und den betroffenen Bundesgesetzen?

6.     Bei wie vielen dieser Rechtsakte wurde bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet - aufgeschlüsselt nach Rechtsakt. Stadium des Vertragsverletzungsverfahrens, Nummer des jeweiligen Verfahrens?