53/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.12.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Verfahren zur Vordienstzeitenanrechnung

 

Die Anrechnung von Vordienstzeiten bewirkt für die Ansprüche von unselbständig Beschäftigten im öffentlichen und im privaten Bereich mehrerlei Unterschiede.

Seit 1959 ist höchstgerichtlich festgestellt, dass im öffentlichen Dienst Vordienstzeiten aus Zeiten einer Lehre für den Urlaubsanspruch angerechnet werden müssen (4 Ob 127/59). Inwiefern dieselben Vordienstzeiten für andere dienstzeitabhängige Ansprüche anzurechnen sind, ist eine Frage, der sich die Republik Österreich seither zu entziehen versucht.

Im konkret vorliegenden Fall verlangt ein öffentlich Bediensteter i.R., seine Lehrzeit von vier Jahren als anrechenbare Vordienstzeit für die Bemessung der Bezugshöhe vor dem Bundesverwaltungsgericht durchzusetzen (Entscheidung vom 7.11.2016 zu W213 2113176-1). Diese Rechtsfrage wurde folglich mit einem Beschluss vom Obersten Gerichtshof vom 19.12.2016 (GZ 9 ObA 141/15y) als unionsrechtlich relevant festgestellt. Somit wurde diese Rechtsfrage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Fraglich ist nun, wie der Stand des Verfahrens ist, ob und wie sich eine Entscheidung des EuGH zugunsten des Beschwerdeführers auch auf andere Fälle auswirken kann und wird sowie welche finanziellen Konsequenzen eine solche Entscheidung zugunsten der Rechtsauffassung des Beschwerdeführers für die Republik Österreich nach sich ziehen würde.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie ist der Stand des Verfahrens in dieser Sache?

2.    Wie lautet die Stellungnahme der Republik Österreich zur Vorlagefrage an den EuGH im bezeichneten Verfahren?


3.    Bis wann rechnen Sie mit einem Abschluss dieses Verfahrens?

4.    Wie würde sich eine Entscheidung des EuGH zugunsten der Rechtsauffassung des Beschwerdeführers auswirken?

a.    Auf wie viele Dienstverhältnisse?

b.    Mit welcher Gesamtsumme? (in Euro, pro Jahr laufend)

c.    Mit welcher Gesamtsumme? (in Euro, pro Jahr einmalig - Aufrollung von Ansprüchen)