56/J XXVI. GP

Eingelangt am 14.12.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Keine Weisungsberichte des Justizministers seit 2013

Seit 2013 erfolgte kein Bericht des Justizministers an den Nationalrat über die von ihm erteilten Weisungen an die Staatsanwaltschaften, obwohl § 29a Abs 3 StAG einen jährlichen Bericht über Weisungen in beendeten Verfahren verlangt.
Der letzte Weisungsbericht stammt von der damaligen Justizministerin Dr. Beatrix Karl und erfasst die Jahre 2009 bis 2012. Diese Praxis, Weisungsberichte entgegen dem Wortlaut des § 29a Abs 3 StAG nicht jährlich, sondern alle paar Jahre dem Nationalrat zuzuleiten, wurde toleriert.
Nicht zu tolerieren ist jedoch, wenn eine gesamte Legislaturperiode lang kein Weisungsbericht erstattet wird. Das Unterbleiben solcher Berichte für eine gesamte Legislaturperiode führt den Mechanismus der demokratischen Kontrolle der Bundesregierung durch den Nationalrat ad absurdum und ist mit einem demokratischen Rechtsstaat nicht vereinbar.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Weisungen erteilte der Bundesminister für Justiz seit seiner Ernennung im Jahr 2013 in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 in wie vielen Causen?

2.    Wie viele der Causen, in denen der Bundesminister für Justiz seit seiner Ernennung im Jahr 2013 Weisungen erteilte, sind mittlerweile mit jeweils welchem Datum abgeschlossen?

3.    Steht das Unterlassen der jährlichen Weisungsberichte an den Nationalrat im Widerspruch zu § 29a Abs 3 StAG?
3.1. Wenn nein, welche gesetzlichen Bestimmungen erlauben es dem Bundesminister für Justiz, keinen jährlichen Weisungsbericht an den Nationalrat zu erstatten?

4.    Medienberichten zufolge gibt das BMJ an, der Grund für die "Verzögerung" liege in der "Notwendigkeit, die Tätigkeit des Weisungsrates umfassend darzustellen". Gemäß § 29c Abs 3 StAG hat der Bundesminister für Justiz Abweichungen von Vorschlägen des Weisungsrates zu begründen. Wie viele Vorschläge des Weisungsrates erfolgten seit seiner Einsetzung?
4.1.  In wie vielen Fällen wich der Bundesminister für Justiz vom Vorschlag des Weisungsrates ab?

5.    Warum informierte der Bundesminister für Justiz den Nationalrat nicht über die vom BMJ nun genannten Gründe des Unterbleibens des jährlichen Weisungsberichts?

6.    Wann wird der Weisungsbericht des Bundesministers für Justiz für die Jahre 2013 bis 2017 voraussichtlich dem Nationalrat zugeleitet werden können?