56/J XXVI. GP
Eingelangt am 14.12.2017
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Keine Weisungsberichte des
Justizministers seit 2013
Seit 2013 erfolgte kein Bericht des Justizministers
an den Nationalrat über die von ihm erteilten
Weisungen an die Staatsanwaltschaften, obwohl § 29a
Abs 3 StAG einen jährlichen Bericht über Weisungen in beendeten Verfahren verlangt.
Der letzte Weisungsbericht stammt von der damaligen
Justizministerin Dr. Beatrix Karl und erfasst die Jahre 2009 bis 2012. Diese
Praxis, Weisungsberichte entgegen dem Wortlaut des § 29a
Abs 3 StAG nicht jährlich, sondern alle paar Jahre
dem Nationalrat zuzuleiten, wurde toleriert.
Nicht zu tolerieren ist jedoch, wenn eine gesamte
Legislaturperiode lang kein Weisungsbericht erstattet wird. Das Unterbleiben
solcher Berichte für eine gesamte Legislaturperiode führt den Mechanismus der demokratischen Kontrolle der Bundesregierung
durch den Nationalrat ad absurdum und ist mit einem demokratischen Rechtsstaat
nicht vereinbar.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Weisungen erteilte der Bundesminister für Justiz seit seiner Ernennung im Jahr 2013 in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 in wie vielen Causen?
2. Wie viele der Causen, in denen der Bundesminister für Justiz seit seiner Ernennung im Jahr 2013 Weisungen erteilte, sind mittlerweile mit jeweils welchem Datum abgeschlossen?
3. Steht das Unterlassen der jährlichen
Weisungsberichte an den Nationalrat im Widerspruch zu § 29a Abs 3 StAG?
3.1. Wenn nein, welche gesetzlichen Bestimmungen erlauben
es dem Bundesminister für Justiz, keinen jährlichen Weisungsbericht an den Nationalrat zu erstatten?
4. Medienberichten zufolge gibt das BMJ an, der Grund für die "Verzögerung"
liege in der "Notwendigkeit, die Tätigkeit des
Weisungsrates umfassend darzustellen". Gemäß § 29c Abs 3
StAG hat der Bundesminister für Justiz Abweichungen
von Vorschlägen des Weisungsrates zu begründen. Wie viele Vorschläge des Weisungsrates
erfolgten seit seiner Einsetzung?
4.1. In wie vielen Fällen
wich der Bundesminister für Justiz vom Vorschlag des
Weisungsrates ab?
5. Warum informierte der Bundesminister für Justiz den Nationalrat nicht über die vom BMJ nun genannten Gründe des Unterbleibens des jährlichen Weisungsberichts?
6. Wann wird der Weisungsbericht des Bundesministers für Justiz für die Jahre 2013 bis 2017 voraussichtlich dem Nationalrat zugeleitet werden können?