57/J XXVI. GP

Eingelangt am 14.12.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Rückbeorderung eines wegen Rechtsextremismus entorderterten Milizoffiziers

Eine konkrete Causa lässt es notwendig erscheinen, die Praxis des ÖBH im Bezug auf Verlässlichkeitsprüfungen von Offizierskandidaten zu hinterfragen.
Das Abwehramt des ÖBH wies dem derzeitigen Linzer Vizebürgermeister Detlef Wimmer (FPÖ) im Jahr 2008 Kontakte zu verfassungsfeindlichen Proponenten“ nach. Konkret waren Wimmer rechtsextreme, verfassungsfeindliche Verbindungen nachgewiesen worden. Laut Standard vom 12.4.2012 sei der "Sicherheitsstadtrat von Linz als Sicherheitsrisiko eingestuft worden".

Damit war der Aufstieg Wimmers zum Berufsoffizier nicht möglich. Er wechselte zur Miliz und stieg dort 2011 in den Rang des Leutnants auf.
Dies erregte öffentliches Aufsehen. Wimmer wurde in weiterer Folge entordert, wie etwa Profil am 11.11.2017 berichtet.
Laut OÖN vom 25. August 2015 sagte Sprecher Oberst Michael Bauer: "Ich kann die Aussage, wonach Stadtrat Wimmer weiter Milizoffizier sei, nicht bestätigen". Das ÖBH nahm dazu weiters Stellung: Jene Stelle, die seine Verlässlichkeit geprüft hat, war nicht mit jener Stelle vernetzt, die ihn zum Leutnant befördert hat“.

Nunmehr bestätigt das Bundesheer, dass Wimmer wieder im Milizstand sei.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Welche verfassungsfeindlichen Kontakte zu welchen "verfassungsfeindlichen Proponenten" wurden dem derzeitigen Linzer Vizebürgermeister Detlef Wimmer vom Abwehramt 2007/2008 nachgewiesen?
1.1. Sind diese verfassungsfeindlichen Proponenten dem rechtsextreme Spek-trum zuzuordnen?

2.    Aus welchem konkreten Grund wurde der jetzige Linzer Vizebürgermeister Detlef Wimmer zum damaligen Zeitpunkt entordert?

3.    Welche Folgen sind für die Entorderung als Beurfssoldat wegen Kontakten zu verfassungsfeindlichen Proponenten im Bezug auf ein Engagement als Milizsoldat oder gar Milizoffizier grundsätzlich vorgesehen?

4.    Wann wurde Wimmer vom Abwehramt zuletzt hinsichtlich seiner Verlässlichkeit, insbesondere hinsichtlich Kontakte zu verfassungsfeindlichen Proponenten, überprüft und mit welchem Ergebnis?

5.    Wie wird grundsätzlich sichergestellt, dass jene Stelle, die die Verlässlichkeit potentieller OffizierInnen prüft, mit jener Stelle vernetzt ist, die militärisches Personal befördert und letztere über alle entscheidungsrelevanten Informationen verfügt?

6.    Wurden in den vergangenen 10 Jahren anderen TrägerInnen politischer Ämter oder Mandate - BürgermeisterIn, VizebürgermeisterIn, StadträtIn, GemeinderätIn, Landeshauptmann/frau und StellvertreterIn, LandesrätIn, Abgeordnete/r zum Landtag, Abgeordnete/r zum Nationalrat, Abgeordnete/r zum Bundesrat -, die gleichzeitig militärische Ränge innehaben oder inne hatten von Stellen des ÖBH Kontakte zu verfassungsfeindlichen Proponenten nachgewiesen? Wenn ja, welchen Personen wurden wann solche Kontakte nachgewiesen, bei welchen Personen kam es deshalb zu Entorderungen und welche dieser Personen haben zum jetzigen Zeitpunkt militärische Ränge inne?