57/J XXVI. GP
Eingelangt am 14.12.2017
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend Rückbeorderung
eines wegen Rechtsextremismus entorderterten Milizoffiziers
Eine konkrete Causa lässt
es notwendig erscheinen, die Praxis des ÖBH im Bezug
auf Verlässlichkeitsprüfungen
von Offizierskandidaten zu hinterfragen.
Das Abwehramt des ÖBH wies dem
derzeitigen Linzer Vizebürgermeister Detlef Wimmer
(FPÖ) im Jahr 2008 „Kontakte
zu verfassungsfeindlichen Proponenten“ nach. Konkret waren Wimmer
rechtsextreme, verfassungsfeindliche Verbindungen nachgewiesen worden. Laut
Standard vom 12.4.2012 sei der "Sicherheitsstadtrat von Linz als
Sicherheitsrisiko eingestuft worden".
Damit war der Aufstieg Wimmers zum Berufsoffizier
nicht möglich. Er wechselte zur
Miliz und stieg dort 2011 in den Rang des Leutnants auf.
Dies erregte öffentliches Aufsehen. Wimmer wurde in weiterer Folge entordert, wie
etwa Profil am 11.11.2017 berichtet.
Laut OÖN vom 25. August 2015
sagte Sprecher Oberst Michael Bauer: "Ich kann die Aussage, wonach
Stadtrat Wimmer weiter Milizoffizier sei, nicht bestätigen".
Das ÖBH nahm dazu weiters Stellung: „Jene Stelle, die seine Verlässlichkeit geprüft hat, war nicht mit jener Stelle vernetzt, die ihn zum Leutnant befördert hat“.
Nunmehr bestätigt das Bundesheer, dass Wimmer wieder im Milizstand sei.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
Anfrage:
1. Welche verfassungsfeindlichen Kontakte zu welchen
"verfassungsfeindlichen Proponenten" wurden dem derzeitigen Linzer
Vizebürgermeister Detlef Wimmer vom Abwehramt
2007/2008 nachgewiesen?
1.1. Sind diese verfassungsfeindlichen Proponenten dem
rechtsextreme Spek-trum zuzuordnen?
2. Aus welchem konkreten Grund wurde der jetzige Linzer Vizebürgermeister Detlef Wimmer zum damaligen Zeitpunkt entordert?
3. Welche Folgen sind für die Entorderung als Beurfssoldat wegen Kontakten zu verfassungsfeindlichen Proponenten im Bezug auf ein Engagement als Milizsoldat oder gar Milizoffizier grundsätzlich vorgesehen?
4. Wann wurde Wimmer vom Abwehramt zuletzt hinsichtlich seiner Verlässlichkeit, insbesondere hinsichtlich Kontakte zu verfassungsfeindlichen Proponenten, überprüft und mit welchem Ergebnis?
5. Wie wird grundsätzlich sichergestellt, dass jene Stelle, die die Verlässlichkeit potentieller OffizierInnen prüft, mit jener Stelle vernetzt ist, die militärisches Personal befördert und letztere über alle entscheidungsrelevanten Informationen verfügt?
6. Wurden in den vergangenen 10 Jahren anderen TrägerInnen politischer Ämter oder Mandate - BürgermeisterIn, VizebürgermeisterIn, StadträtIn, GemeinderätIn, Landeshauptmann/frau und StellvertreterIn, LandesrätIn, Abgeordnete/r zum Landtag, Abgeordnete/r zum Nationalrat, Abgeordnete/r zum Bundesrat -, die gleichzeitig militärische Ränge innehaben oder inne hatten von Stellen des ÖBH Kontakte zu verfassungsfeindlichen Proponenten nachgewiesen? Wenn ja, welchen Personen wurden wann solche Kontakte nachgewiesen, bei welchen Personen kam es deshalb zu Entorderungen und welche dieser Personen haben zum jetzigen Zeitpunkt militärische Ränge inne?