72/J XXVI. GP

Eingelangt am 20.12.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Greiner, Dr. Wittmann

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister .Josef Moser, in Zukunft BM für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend „Umsetzung der „Positionen für eine nachhaltige Entwicklung Österreichs““

Schon vor dem ersten Ministerrat hat Dr. Josef Moser laut APA angekündigt, dass dieser nun

in Sachen Staatsreform umgehend tätig werden wolle, nämlich hinsichtlich jener

Angelegenheiten, die er als RH-Präsident aufgezeigt hat.

Zur Erinnerung: Im Jahr 2016 hat der ehemalige RH-Präsident Dr. Josef Moser einen äußerst umfangreichen Maßnahmenkatalog vorgelegt, dem die seines damaligen Erachtens nach erstrebenswerten Entwicklungen der Republik zu entnehmen sind. Wortwörtlich führt er im Vorwort aus:

„Liebe Leserinnen und Leser,

ein Blick auf die Bundesrechnungsabschlüsse der vergangenen Jahre zeigt deutlich, dass die budgetären Rahmenbedingungen zunehmend prekärer werden. Die gesamtstaatliche Verschuldung ist von 2011 bis 2015 von 253,7 Mrd. EUR auf290,7 Mrd. ELIR gestiegen. Die bereinigten Finanzschulden des Bundes nahmen im selben Zeitraum von 183,18 Mrd. EUR auf 199,11 Mrd. EUR zu. Die Abgabenquote betrug 201141,1% und erhöhte sich bis 2015 auf 43,9 %. Der öffentliche Schuldenstand stieg im Jahr 2015 auf 86,2 % des BIP und lag damit, wie bereits in den Vorjahren, über der Referenzmarke (,, Maastricht-Kriterium “J von 60 %.

Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigt auch der Bundesfinanzrahmen 2017-2020. Daraus geht hervor, dass in wesentlichen Aufgabenbereichen, z.B. Bildung, Soziales, Umwelt, Wissenschaft und Forschung, die prozentuelle Steigerung im Zeitraum 2015 bis 2020 um einiges geringer sein soll als noch im Zeitraum 201! bis 2015. So stiegen z.B. die Ausgaben 201I bis 2015 für die Bereiche Bildung, Forschung, Kunst und Kultur durchschnittlich jährlich um 2,8 %im Zeitraum 2015 bis 2020 um 1,3 %. Im Bereich Soziales betrug die Steigerungsrate 5,5 %2015 bis 2020 sollen es 2,0 % sein. Im Pensionsbereich verhält es sich umgekehrt: Diese nahmen von 201! bis 2015 um 2,9 % zu und werden laut Finanzplanung 2015 bis 2020 wesentlich stärkerum durchschnittlich jährlich 4,3 % steigen.

Vor diesem Hintergrund sowie angesichts weiterer Faktorenwie der Inflation sowie abzufedernder Gehaltssteigerungenist es unabdingbar, Doppelgleisigkeiten in den Strukturen zu beseitigen und Effizienzpotenziale zu erhöhen, um den künftigen Herausforderungen gewachsen zu sein und zu verhindern, dass Leistungen bei den Bürgerinnen und Bürgern gekürzt werden.

Dies hat den Rechnungshof veranlasst, das Positionspapier zur Verwaltungsreform aus dem Jahr 2011 zu aktualisieren. Die Aktualisierung berücksichtigt insbesondere die seit der Vorauf Jage veröffentlichten Berichtsbeiträge (in Summe 373) mit zahlreichen weiteren Empfehlungen.

Ziel des Positionspapiers ist es, einen Beitrag zur Weiterentwicklung Österreichs in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung zu leisten, um die Nachhaltigkeit der Aufgabenerfüllung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Dieses Ziel ist titelgebend für das neue Positionspapier: ,, Positionen für eine nachhaltige Entwicklung Österreichs".

Reformen sind notwendig. Dies hat nicht nur der Rechnungshof im Rahmen seiner Prüfungen festgestellt, auch viele andere Organisationen, wie die Europäische Kommission, der IWF, das WIFO und das IHS haben darauf wiederholt hingewiesen. Österreich benötigt eine Straffung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie insbesondere eine Verschlankung der Strukturen in den Schlüsselbereichen wie Bildung, Pensionen, Gesundheit, Soziales, Forschung oder Förderungen. Es gilt. Maßnahmen zu setzen, damit die öffentlichen Mittel bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen und nicht wie es derzeit der Fall ist in den veralteten Strukturen versickern.

Positiv ist, dass die Verantwortlichen schon in der Vergangenheit auf Empfehlungen des Rechnungshofes reagiert und eine Vielzahl davon — z. B. im Bereich des Pflegegelds, bei den Pensionen, im Förderungswesen oder im öffentlichen Rechnungswesen umgesetzt haben.

Dieses Zusammenwirken zwischen dem Rechnungshof, den überprüften Stellen und den

Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgernunter Mitwirkung der Vertreterinnen und Vertreter der gesetzgebenden Körperschaftenhat die AufgabenerfiiUung massiv verbessert. Die Zusammenarbeit ist allerdings ausbaufähig insbesondere in jenen Bereichen, in denen das Zusammenwirken mehrerer Gebietskörperschaften, Systemumstellungen oder Kompetenzänderungen notwendig sind.

Es besteht dringende Notwendigkeit, Kompetenzzersplitterungen zu beseitigen. Entscheidungsstrukturen zu vereinfachen und damit Transparenz und Rechenschaftspflicht zu stärken. Der Rechnungshof sieht es als seine Aufgabe, zu prüfen und zu beraten und damit mitzuwirken, dass Österreich seine Verpflichtung zur Umsetzung der Agenda 2030für nachhaltige Entwicklung auch erfüllt. Dieses Positionspapier mit seinen 1.007 Vorschlägen des Rechnungshofes soll einen Beitrag dazu leisten.

Dr. Josef Moser

Präsident des Rechnungshofes"

Für die Abgeordneten ist es daher von hohem Interesse, welche der 1.007 vorgeschlagenen Maßnahmen der in Bälde für Staatsreform zuständige Minister dem Nationalrat vorlegen wird, da damit eine Reihe von legislativen Aktivitäten ausgelöst wird.

Auch für die Vorbereitung der notwendigen Ausschusssitzungen sind diese Informationen von höchster Relevanz.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher in diesem Zusammenhang nachstehende

Anfrage

1.       Welche der 1.007 in der Anlage aufgezählten und dargestellten Maßnahmen (bitte nach Ziffern aufgelistet) betreffen die Eigenlegistik Ihres Ressorts nach Beschlussfassung des neuen Bundesministeriengesetzes?

2.        Wann werden Sie daher diese Maßnahmen - nach Monaten dargestellt - in Begutachtung schicken?

3.        Welche Maßnahmen haben für Sie eine hohe Priorität, obwohl sie nicht Ihre Eigenlegistik betreffen, bitte auch nach Ziffern aufgezählt und mit Bekanntgabe des jeweils zuständigen Legistikressorts?

4.        Wann werden Sie mit diesen zuständigen Bundesministem Gespräche führen, welche Zeitpläne geben Sie sich dafür?

5.        Welchen budgetären Niederschlag (also welches Einsparungspotenzial) ergibt sich, aufgegliedert nach Ziffern sowie Budgetjahren?

 

6.        In wie vielen Maßnahmen werden auch Länderkompetenzen angesprochen, bitte aufgegliedert nach Ziffern?

7.        Werden Sie dafür eine Bund-Länder Arbeitsgruppe einrichten und werden dabei auch die parlamentarischen Fraktionen berücksichtigt?