74/J XXVI. GP

Eingelangt am 20.12.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Disziplinarverfahren in den Landesrechtsanwaltskammern

 

Derzeit beschäftigt ein umstrittener Grundstücksdeal in Hard, Bezirk Bregenz, die Vorarlberger Politik und Rechtsanwaltschaft. Politisch betroffen sind neben dem Landesparteiobmann der ÖVP, Markus Wallner, auch der Klubobmann der ÖVP im Vorarlberger Landtag, Mag. Roland Frühstück. Persönlich involviert sind der Harder ÖVP-Gemeindepolitiker Albert Bücheleder und der Vorarlberger Landtagsabgeordnete RA Mag. Kucera (ÖVP).
Als der unparteiischen Interessenwahrung beider Seiten verpflichteter Vertragserrichter soll LAbg. RA Mag. Kucera den zum Kaufzeitpunkt dementen Verkäufer unter einseitiger Interessenwahrnehmung des Kaufintressenten Albert Büchele nicht hinreichend informiert, aufgeklärt und beraten haben. Das ergibt sich den auch medial kolportierten Vorwürfen zufolge insbesondere daraus, dass der Kaufpreis des Grundstücksteils unverhältnismäßig und inakzeptabel niedrig gewesen sei und sich durch den Verkauf eine Miteigentumssituation zum schweren Nachteil der Kinder und Enkel des Verkäufers ergeben hätte. Trotz dieser Umstände habe RA Kucera den präsumtiven Verkäufer nicht informiert, aufgeklärt oder beraten. Auch hat Herr LAbg. RA Mag. Kucera bei einer Pressekonferenz öffentlich den Namen des Verkäufers genannt, welcher bis dahin anonym gewesen war und Details über das Geschäft bekanntgegeben, ohne von seiner Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden gewesen zu sein.
Zudem wird aufgezeigt, dass durch das Handeln des Herrn LAbg. RA Mag. Kucera eine Schädigung des öffentlichen Bildes des Berufsstandes der Rechtsanwälte insofern erfolgt sei, als dass der Eindruck entstanden ist, Rechtsanwälte seien als Vertragserrichter im Gegensatz zu Notaren nicht verpflichtet, die Interessen beider Seiten zu wahren.
Das betreffende Rechtsgeschäft wurde bereits in erster Instanz als ungültig aufgehoben.
Es liegt derzeit eine Sachverhaltsdarstellung sowie Anregung zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens bei der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer sowie eine Strafanzeige gegen LAbg. RA Mag. Kucera vor.

Bereits 2012 geriet LAbg. RA Mag. Kucera in politischer und standesrechtlicher Hinsicht im Zusammenhang mit einem umstrittenen Grundstücksdeal seines Mandanten, des ÖVP-Wohnbausprechers Albert Hofer in die Kritik.

Insgesamt zeigen Causen wie die geschilderte, dass eine konsequente Anwendung des Disziplinar- und Standesrechts der Rechtsanwälte essentiell für das Funktionieren unseres Rechtsstaats und das Vertrauen der Bevölkerung ist. Dies gilt umso mehr in brisanten, öffentlich vielbeachteten Fällen wie jenen, in die LAbg. RA Mag. Kucera verwickelt war und ist.

Das BMJ ist Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwaltskammern.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Anzeigen bei den Disziplinarräten der Rechtsanwaltskammern hat es in den einzelnen Landesrechtsanwaltskammern jährlich seit 2010 gegeben?

2.    Wie viele dieser Anzeigen bei den Disziplinarräten der Rechtsanwaltskammern seit 2010 wurden ohne Disziplinarstrafe erledigt?
Es wird um Aufschlüsselung nach Jahr und Erledigung ohne Disziplinarstrafen ersucht.

3.    Wie viele Disziplinarverfahren sind derzeit in den Landesrechtsanwaltskammern insgesamt anhängig?

4.    Wie oft wurden Diszplinarstrafen nach § 16 Abs 1 Z1 der Disziplinarordnung seit 2010 verhängt?
Es wird um Aufschlüsselung nach Jahren und Landesrechtsanwaltskammern ersucht.

5.    Wie oft wurden Diszplinarstrafen nach § 16 Abs 1 Z2 der Disziplinarordnung seit 2010 verhängt?
Es wird um Aufschlüsselung nach Jahren und Landesrechtsanwaltskammern ersucht.

6.    Wie oft wurden Diszplinarstrafen nach § 16 Abs 1 Z3 der Disziplinarordnung seit 2010 verhängt?
Es wird um Aufschlüsselung nach Jahren und Landesrechtsanwaltskammern ersucht.

7.    Wie oft wurden Diszplinarstrafen nach § 16 Abs 1 Z4 der Disziplinarordnung seit 2010 verhängt?
Es wird um Aufschlüsselung nach Jahren und Landesrechtsanwaltskammern ersucht.