74/J XXVI. GP
Eingelangt am 20.12.2017
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Disziplinarverfahren in den
Landesrechtsanwaltskammern
Derzeit beschäftigt ein
umstrittener Grundstücksdeal in Hard, Bezirk Bregenz,
die Vorarlberger Politik und Rechtsanwaltschaft. Politisch betroffen sind neben
dem Landesparteiobmann der ÖVP, Markus Wallner, auch
der Klubobmann der ÖVP im Vorarlberger Landtag, Mag.
Roland Frühstück. Persönlich involviert sind der Harder ÖVP-Gemeindepolitiker
Albert Bücheleder und der Vorarlberger
Landtagsabgeordnete RA Mag. Kucera (ÖVP).
Als der unparteiischen Interessenwahrung beider Seiten
verpflichteter Vertragserrichter soll LAbg. RA Mag. Kucera den zum
Kaufzeitpunkt dementen Verkäufer unter einseitiger
Interessenwahrnehmung des Kaufintressenten Albert Büchele
nicht hinreichend informiert, aufgeklärt und beraten
haben. Das ergibt sich den auch medial kolportierten Vorwürfen zufolge insbesondere daraus, dass der Kaufpreis des Grundstücksteils unverhältnismäßig und
inakzeptabel niedrig gewesen sei und sich durch den Verkauf eine
Miteigentumssituation zum schweren Nachteil der Kinder und Enkel des Verkäufers ergeben hätte. Trotz dieser Umstände habe RA Kucera den präsumtiven Verkäufer nicht informiert, aufgeklärt oder
beraten. Auch hat Herr LAbg. RA Mag. Kucera bei einer Pressekonferenz öffentlich den Namen des Verkäufers genannt, welcher bis dahin anonym gewesen war und Details über das Geschäft bekanntgegeben, ohne von
seiner Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden gewesen zu sein.
Zudem wird aufgezeigt, dass durch das Handeln des Herrn
LAbg. RA Mag. Kucera eine Schädigung des öffentlichen Bildes des Berufsstandes der
Rechtsanwälte insofern erfolgt sei, als dass der
Eindruck entstanden ist, Rechtsanwälte seien als Vertragserrichter
im Gegensatz zu Notaren nicht verpflichtet, die Interessen beider Seiten zu
wahren.
Das betreffende Rechtsgeschäft
wurde bereits in erster Instanz als ungültig aufgehoben.
Es liegt derzeit eine Sachverhaltsdarstellung sowie
Anregung zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens bei der Vorarlberger
Rechtsanwaltskammer sowie eine Strafanzeige gegen LAbg. RA Mag. Kucera vor.
Bereits 2012 geriet LAbg. RA Mag. Kucera in politischer und standesrechtlicher Hinsicht im Zusammenhang mit einem umstrittenen Grundstücksdeal seines Mandanten, des ÖVP-Wohnbausprechers Albert Hofer in die Kritik.
Insgesamt zeigen Causen wie die geschilderte, dass eine konsequente Anwendung des Disziplinar- und Standesrechts der Rechtsanwälte essentiell für das Funktionieren unseres Rechtsstaats und das Vertrauen der Bevölkerung ist. Dies gilt umso mehr in brisanten, öffentlich vielbeachteten Fällen wie jenen, in die LAbg. RA Mag. Kucera verwickelt war und ist.
Das BMJ ist Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwaltskammern.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Anzeigen bei den Disziplinarräten der Rechtsanwaltskammern hat es in den einzelnen Landesrechtsanwaltskammern jährlich seit 2010 gegeben?
2. Wie viele dieser Anzeigen bei den Disziplinarräten der Rechtsanwaltskammern seit 2010 wurden ohne Disziplinarstrafe
erledigt?
Es wird um Aufschlüsselung nach
Jahr und Erledigung ohne Disziplinarstrafen ersucht.
3. Wie viele Disziplinarverfahren sind derzeit in den Landesrechtsanwaltskammern insgesamt anhängig?
4. Wie oft wurden Diszplinarstrafen nach § 16
Abs 1 Z1 der Disziplinarordnung seit 2010 verhängt?
Es wird um Aufschlüsselung nach
Jahren und Landesrechtsanwaltskammern ersucht.
5. Wie oft wurden Diszplinarstrafen nach § 16
Abs 1 Z2 der Disziplinarordnung seit 2010 verhängt?
Es wird um Aufschlüsselung nach
Jahren und Landesrechtsanwaltskammern ersucht.
6. Wie oft wurden Diszplinarstrafen nach § 16
Abs 1 Z3 der Disziplinarordnung seit 2010 verhängt?
Es wird um Aufschlüsselung nach
Jahren und Landesrechtsanwaltskammern ersucht.
7. Wie oft wurden Diszplinarstrafen nach § 16
Abs 1 Z4 der Disziplinarordnung seit 2010 verhängt?
Es wird um Aufschlüsselung nach
Jahren und Landesrechtsanwaltskammern ersucht.