87/J XXVI. GP

Eingelangt am 20.12.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kai Jan Krainer Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend: Wie viele profitieren nicht davon?

Sehr geehrter Herr Bundesminister für Finanzen!

Laut Website des Bundeskanzleramtes[I] hat sich die Bundesregierung im gestrigen Ministerrat auf eine Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages für den unteren Einkommensbereich verständigt. Die APA 128 vom 19.12.2017 werden Sie mit der Aussage zitiert „Wir sind heute schon in der Lage, für Leute mit geringen Einkommen erste Entlastungsschritte zu setzen". Nach der geltenden Rechtslage sind im Jahr 2017 Bruttomonatseinkommen aus unselbständiger Arbeit bis zu 1.342 € vom Beitrag in der Arbeitslosenversicherung befreit. Für das Jahr 2018 wurde dieser Wert auf 1.381 € Monatseinkommen angehoben. Im kommenden Jahr werden also Monatseinkommen unterhalb dieses Betrages von einer Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge keinen Vorteil haben. In der APA-Meldung wird angeführt, dass das Arbeits- und Sozialministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Regelung ausarbeiten wird.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage:

1)       Für welche unselbständigen Monatsbruttoeinkommen werden sie die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge vornehmen (bitte auch die Stufen nach § 2a AMPFG)?

2)       Wie hoch ist nach derzeitiger Rechtslage das Monatsbruttoeinkommen im Jahr 2018, bis zu dem kein Dienstnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung eingehoben wird?

3)       Wie viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerlnnen haben derzeit im Jahr 2017 laut den Daten des Finanzministeriums ein so niedriges Monatseinkommen, dass sie keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen und daher auch nicht von der Maßnahme profitieren?

a.       Wieviele Frauen, wieviele Männer sind davon betroffen

 

4)       Wieviele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerlnnen haben laut ihren Schätzungen im Jahr 2018 nach den Daten des Finanzministeriums ein so niedriges Monatseinkommen, dass sie keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen werden und profitieren daher auch nicht von der Maßnahme?

a. Wieviele Frauen, wieviele Männer sind davon betroffen?

5)       Bei Pensionsbezügen wird kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung eingehoben, wie viele, somit ebenfalls von dieser Maßnahme nicht betroffene, Pensionistlnnen gibt es im Jahr 2017 nach den Daten des Finanzministeriums?

6)       Auf Seite 7 des schwarzblauen Regierungsprogrammes von ÖVP und FPÖ steht, dass „[…]Maßnahmen nur dann umgesetzt [werden], wenn sichergestellt ist, dass etwaige Mehrkosten oder Mindereinnahmen durch strukturelle Gegenfinanzierungsmaßnahmen gedeckt sind."

a.       Welche Mehrkosten/Mindereinnahmen wird das Vorhaben der Bundesregierung, zur Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages für den unteren Einkommensbereich verursachen?

b.       Durch welche Gegenfinanzierungsmaßnehmen werden diese Mehrkosten/Mindereinnahmen gedeckt werden?

c.        Welche Budgetposition in welchem Ressort (Untergliederung des Budgets) ist von der Gegenfinanzierungsmaßnahme betroffen?

In welchem Ausmaß (in Mio. €)?

d.       Wenn eine gesamtstaatliche Gegenfinanzierungsmaßnahme vorgesehen ist: welche/r Gebietskörperschaft oder Selbstträger ist von der Gegenfinanzierungsmaßnahme in welchem Ausmaß (Mio. €) betroffen?

7)       Sie kündigen It. der obzitierten APA an, dass die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages erst ab 1. Juli 2018 gelten soll, wird auch in diesem Zeitraum des zweiten Halbjahres 2018 eine Entlastung von im Schnitt 300 €/Person erreicht (wie in der APA zitiert)?

8)       In einem Beitrag der Zeit im Bild 2 vom 18.12.2017 wurde berichtet, dass Herr Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen meinte, dass es ab dem Moment er gewählt wurde seine Pflicht und seine Aufgabe war, der Vertreter aller Österreicherinnen und Österreicher zu sein und den Willen und das Wohl aller im Blick zu haben, das gleiche gelte auch für die neue Bundesregierung, die ab der Angelobung das Wohl aller Menschen in Österreich im Blick zu haben und zu beachten habe:

a. Sind sie der Meinung, dass mit dieser politischen Maßnahme der ÖVP/FPÖ- Regierung zur Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages für den unteren Einkommensbereich, und der Vielzahl an Personen eben auch im unteren Einkommensbereich, die von diesem Vorhaben nicht profitieren werden, dem Wunsch des Herrn Bundespräsidenten entsprochen werden wird?



[I] https://www.bundeskanzleramt.gv.at/-/erster-ministerrat-der-neuen-bundesregierung