88/J XXVI. GP

Eingelangt am 20.12.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Förderungen des Europäischen Sozialfonds

 

Der Europäische Sozialfonds (ESF) gilt als das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union für Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. In der aktuellen Förderperiode (2014-2020) steht Österreich eine Fördersumme von 875.739.295 €, davon rund 442 Millionen Euro aus Mitteln des ESF, für das Programm "Beschäftigung Österreich 2014 bis 2020" zu. Mit diesem Geld werden Projekte gefördert, die üblicherweise der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit oder einer besseren Qualifizierung von Arbeitnehmer_innen oder Arbeitssuchenden zum Ziel haben. Für die Abwicklung der Finanzinstrumente sind nach EU Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 drei Behörden verantwortlich: Eine Verwaltungsbehörde, eine Bescheinigungsbehörde, sowie eine davon funktionell unabhängige Prüfbehörde, die in Österreich allesamt im Bundesministerium für Arbeit,Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) angesiedelt sind. Die Gesamtverantwortung für die Abwicklung, sowie die operationelle Umsetzung kommt dabei der Verwaltungsbehörde zu, die derzeit die operationelle Umsetzung an insgesamt 16 Zwischenstellen (ZWIST) ausgelagert hat, eine davon der "Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds" (waff).

Im Quartalsbericht des waff (Quartalsbericht 3/2017) wird angegeben, dass das BMASK als zuständige Verwaltungsbehörde für den ESF "demnächst einen Zahlungsantrag an die Europäischen Kommission richten (wird), um ESF-Mittel refundiert zu bekommen"; Dabei geht es um Fördermittel aus dem Jahr 2014. Dieser Antrag müsse noch vor 2018 gestellt werden, weil die EU-Kommission ansonsten die Mittel des ESF für Österreich kürzen würde, weil man davon ausgehe, dass - sofern drei Jahre lang kein Zahlungsantrag eingehe - die Fördermittel nicht benötigt werden: "Hintergrund für den späten Zahlungsantrag ist, dass das BMASK bisher keine geeigneten Verwaltungs- und Kontrollsysteme etablieren konnte", hält man weiter fest. Im Jahr 2015 hat eine Prüfung des Rechnunghofes der Prüfbehörde stattgefunden (RH-Bericht, Reihe Bund 2015/15). Hintergrund dafür war laut Rechnungshof, dass "die Europäische Kommission im Herbst 2010 schwere Mängel in der Verwaltung und Kontrolle des Programms "Beschäftigung Österreich 2007-2013" festgestellt hatte - etwa Prüfungsrücksände sowie eine ungenügende Überwachung der delegierten Prüfaufgaben". In der Folge wurden die Auszahlung der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds für ein Jahr gestoppt. Obwohl von Seiten des BMASK Verbesserungen zugesagt worden waren, scheinen diese bisher noch nicht umgesetzt; wie im geschilderten Fall fürchten die einzelnen Zwischenstellen bzw. Länder, keine Refundierung ihrer vorfinanzierten Beträge zu erhalten.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch ist die Gesamtsumme der beantragten Mittel vom ESF für das Jahr 2014 und die folgenden Jahre bis 2017? (Bitte um Aufschlüsselung nach Förderstellen und Jahren)

2.    Für welche Projekte wurden seit 2014 Ansuchen um Mittel des ESF gestellt und wie viele Projekte wurden schon von Bundesländern bzw. Förderstellen vorfinanziert? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Projekt, Projeksumme und Förderstelle)

3.    Laut Bericht des Rechnungshofes (RH, Reihe Bund 2015/15, S. 237) sollte ein erster Zahlungsantrag an die Kommission im August 2016 gestellt werden. Wurde diese Frist von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingehalten?

a.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wurde der Zahlungsantrag an die Europäische Kommission für das Jahr 2014, wie im Quartalsbericht 3/2017 des waff beschrieben, nun schon gestellt?

a.    Wenn ja, wann, und wie erklärt sich das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz diese späte Antragsstellung?

b.    Wenn nicht, ist es noch geplant den erforderlichen Zahlungsantrag vor Jahresende zu stellen und welche Konsequenzen hätte es, wenn der Antrag nicht gestellt würde?

5.    Wie wird die Effizienz der installierten Verwaltungs- und Kontrollsysteme von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingeschätzt?

6.    Art. 127 (4), EU Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 legt als Aufgabe der Prüfbehörde die Erstellung einer Prüfstrategie, incl. eines Prüfplanes für das aktuelle und die darauffolgenden Geschäftsjahre, fest. Die Prüfstrategie muss der Kommission auf Anfrage vorgelegt werden. Wurde eine derartige Anfrage von Seiten der Kommission gestellt?

a.    Wenn ja, wie wurde die vorgelegte Prüfstrategie seitens der Kommission bewertet?

b.    Sollte die Kommission Kritik an der Arbeit der Prüfkommission geäußert haben, wie wurde darauf seitens des Bundesministeriums reagiert und wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet, um die Prüfstrategie zu verbessern und eine ordentliche und fristgerechte Abwicklung der Zahlungsanträge sicherzustellen?

7.    Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat im Jahr 2014 ein "FLC-Handbuch" herausgegeben, mit Hilfe dessen die Qualität der nach einem ESF-Standard durchzuführenden "first-level-control" Prüfungen, die notwendig sind um Zahlungsanträge zu stellen, verbessert werden sollen. Wie wird die Effektivität dieses Handbuches von Seiten des Bundesministeriums eingeschätzt?

a.    Wurde nach Ansicht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die Fehleranfälligkeit der FLC Prüfungen seit Herausgabe des Handbuches reduziert?

b.    Wie viel hat die Produktion des "FLC Handbuches" gekostet?

8.    In einer Anfragebeantwortung (7346/AB) gab das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz an, die Umsetzung der Empfehlungen 1, 5, 7, 8, 10, 11, 12, 15, 22, 24 und 26 des Rechnungshofes (RH, Reihe Bund 2015/15) mit Ende des Jahres 2016 abzuschließen. Wurde diese Frist eingehalten und die angegebenen Empfehlungen umgesetzt?

a.    Wenn nein, wieso nicht, und welche Empfehlungen sind noch umzusetzen?

9.    Welche (weiteren) Maßnahmen werden von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz getroffen, um einen reibungslosen Ablauf der Abwicklung des Programmes "Beschäftigung Österreich 2014-2020" zu gewährleisten?