89/J XXVI. GP

Eingelangt am 20.12.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Muna Duzdar und Genossinnen

an den Bundesminister für Inneres
betreffend Erleichterungen für Rüstungsexporte

Im Regierungsprogramm von ÖVP und FPÖ findet sich im Kapitel „Europa und Außenpolitik“ auf Seite 23 unter dem Titel „Außenvertretung Österreichs zur Wahrung der Interessen seiner Bevölkerung bündeln und stärken“ folgende Passage: „Zusammenführung der Exportkontrollmechanismen für Militärgüter, Dual-Use-Güter und Kriegsmaterial im Rahmen des Kriegsmaterialgesetzes und des Außenwirtschaftsgesetzes in einem Ministerium, das die derzeitigen Zuständigkeiten von BMI, BMWFW, BMLVS und BMEIA vereint“

Die Kontrolle von Rüstungsexporten ist besonders in einer Zeit kriegerischer Auseinandersetzungen in vielen Teilen des Globus ein heikles Thema und sollte nicht leichtfertig umgestaltet werden. Durch die Zusammenlegung der Zuständigkeiten ist allerdings eine Vereinfachung von Rüstungsexporten zu befürchten.

Aus diesem Grund richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage:

1.    Erachten Sie die Zusammenführung der Zuständigkeiten der Exportkontrollmechanismen für Militärgüter, Dual-Use-Güter und Kriegsmaterial für sinnvoll?

2.    Wenn ja, wieso?

3.    Wenn nein, warum stehen Sie dann in einem der betroffenen Bundesministerien zu Verfügung?


4.    Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Zuständigkeit für die Exportkontrollmechanismen für Militärgüter, Dual-Use-Güter und Kriegsmaterial in Ihrem Bundesministerium liegt?

5.    Wenn ja, wieso?

6.    Wenn nein, wieso nicht und in welchem Ministerium sollten die Zuständigkeiten Ihres Erachtens gebündelt werden?

7.    Sehen Sie eine Vereinfachung für den Export von Rüstungsgütern durch die Zusammenlegung der Zuständigkeiten für die Exportkontrollmechanismen für Militärgüter, Dual-Use-Güter und Kriegsmaterial gegeben?

8.    Wenn ja, welche Auswirkungen erwarten Sie dadurch und finden Sie diese Auswirkungen zumutbar?

9.    Wenn nein, warum soll die Zusammenlegung dann stattfinden?