94/J XXVI. GP

Eingelangt am 21.12.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Claudia Gamon, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Umfang steuerlicher Familienleistungen

Familienpolitik – und dabei insbesondere die Familienförderung – verfolgt viele verschiedene Ziele und muss auch in einem Spannungsfeld mit Beschäftigung, Demographie, genereller Sozialpolitik und vor allem auch Gleichbehandlungs- und Frauenpolitik betrachtet werden. Gerade deshalb muss für eine effektive Ausgestaltung der Familienförderung Klarheit über die verfolgten Ziele bestehen. Unumstritten sind dabei Motive wie etwa die soziale und finanzielle Absicherung von Kindern bzw. Familien mit Kindern. Dies kann einerseits über verschiedene Geldleistungen, aber auch durch Sachleistungen erfolgen, um Eltern, auch durch den Einsatz der eigenen Arbeitskraft, zu ermöglichen, sich finanziell abzusichern. Gleichzeitig muss dabei berücksichtigt werden, dass Mütter entsprechend am Arbeitsmarkt partizipieren können, um im Bereich der Gleichstellungspolitik tatsächlich Fortschritte zu machen.Gerade in diesem Spannungsfeld ist auch die steuerliche Familienpolitik in Österreich zu betrachten. Schon im relativ kleinen Teilbereich der Steuerpolitik zeigt sich eine Vielfalt an gesetzten Maßnahmen mit Familienförderungshintergrund, die zu einer Unübersichtlichkeit führen, und gleichzeitig relevante Ziele, wie etwa Anreize zur (Ausweitung der) Erwerbstätigkeit, insbesondere von Müttern, konterkarieren. Beispielsweise führt der Alleinverdiener_innen-Absetzbetrag automatisch für einen Elternteil zu einem indirekten Anreiz nicht – oder nur in einem geringen Umfang – einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Auch die Forderung im aktuellen Regierungsprogramm nach einem "Familienbonus Plus" in Form eines Abzugsbetrages von 1.500 Euro pro Kind und Jahr, und der im Gegenzug erfolgenden Streichung des Kinderfreibetrages und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten, ist derart einzuordnen.  Die gesamten Mittel, die dafür über verschiedene Absetz- und Freibeträge in die Hand genommen werden, müssen dementsprechend genau betrachtet und deren Summe auch aufgezeigt werden. Insbesondere stellt sich die Frage, ob diese Mittel nicht in anderen Bereichen der Familienförderung besser investiert wären, um die genannten Ziele auch zu erreichen, wie beispielsweise im Rahmen des weiteren Ausbaus von Kinderbildungseinrichtungen. Diese Umschichtung der Mittel im Bereich der Familienförderung von Geld- hin zu Sachleistungen scheint auch vor dem Hintergrund internationaler Vergleiche nötig.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch waren die Beträge die als Alleinverdienerabsetzbetrag geltend gemacht wurden? (einzeln für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

2.    Wie viele Personen haben den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend gemacht? (jeweils einzeln für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

3.    Wie viele Personen, die den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend gemacht haben, waren männlich? (jeweils einzeln für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

4.    Wie hoch waren die Beträge, die als Alleinerzieherabsetzbetrag geltend gemacht wurden? (einzeln für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

5.    Wie viele Personen haben den Alleinerzieherabsetzbetrag geltend gemacht? (jeweils einzeln für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

6.    Wie viele Personen, die den Alleinerzieherabsetzbetrag geltend gemacht haben, waren männlich? (jeweils einzeln für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

7.    Wie hoch waren die Beträge die als Kinderabsetzbeträge ausbezahlt wurden? (einzeln für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

8.    Wie viele Personen haben den Kinderabsetzbetrag erhalten? (jeweils einzeln für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

9.    Wie viele Personen, die den Kinderabsetzbetrag erhalten haben, waren Alleinerzieher bzw. Alleinverdiener? (jeweils einzeln für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

10. Wie viele Personen, die Alleinerzieher bzw. Alleinverdiener waren und den Kinderabsetzbetrag erhalten waren, waren männlich? (jeweils einzeln für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

11. Wie hoch waren die Beträge, die als Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht wurden? (einzeln für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

12. Wie hoch waren die Steuerausfälle, die durch die Geltendmachung des Unterhaltsabsetzbetrages geltend gemacht wurden? (einzeln für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

13. Wie viele Personen haben den Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht? (jeweils einzeln für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

14. Wie viele Personen, die den Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht haben, waren männlich? (jeweils einzeln für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

15. Wie hoch waren die Steuerausfälle, die sich aus der Geltendmachung des Kinderfreibetrages ergeben haben? (jeweils für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

16. Wie viele Personen haben den Kinderfreibetrag geltend gemacht? (jeweils für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

17. In wie vielen Fällen wurde der Kinderfreibetrag für ein Kind nur von einer Person geltend gemacht? (jeweils für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

a.    In wie vielen Fällen, in denen der Kinderfreibetrag für ein Kind nur von einer Person geltend gemacht wurde, war die Person männlich? (jeweils für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

b.    In wie vielen Fällen in denen der Kinderfreibetrag für ein Kind nur von einer Person geltend gemacht wurde, war die Person alleinverdienend? (jeweils für die Jahre 2015 und 2016 insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

                                  i.    In wie vielen Fällen, in denen der Kinderfreibetrag für ein Kind nur von einer Person geltend gemacht wurde und die Person alleinverdienend war, war diese Person männlich? (jeweils für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

c.    In wie vielen Fällen, in denen der Kinderfreibetrag für ein Kind nur von einer Person geltend gemacht wurde und die Person alleinerziehend war, war diese Person männlich? (jeweils für die Jahre  2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

18. Wie hoch waren die Beträge, die als Kinderbetreuungskosten zur steuerlichen Absetzbarkeit geltend gemacht wurden? (einzeln für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

19. Wie hoch waren die Steuerausfälle, die durch die Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten zur steuerlichen Absetzbarkeit geltend gemacht wurden? (einzeln für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

20. Wie viele Personen haben die Kinderbetreuungskosten zur steuerlichen Absetzbarkeit geltend gemacht? (jeweils einzeln für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

a.    Wie viele Personen, die Kinderbetreuungskosten zur steuerlichen Absetzbarkeit geltend gemacht haben, waren männlich? (jeweils einzeln für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

b.    Wie viele Personen, die Kinderbetreuungskosten zur steuerlichen Absetzbarkeit geltend gemacht haben, waren alleinerziehend? (jeweils einzeln für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

                                  i.    Wie viele Personen, die Kinderbetreuungskosten zur steuerlichen Absetzbarkeit geltend gemacht haben und alleinerziehend waren, waren männlich? (jeweils einzeln für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

c.    Wie viele Personen, die Kinderbetreuungskosten zur steuerlichen Absetzbarkeit geltend gemacht haben, waren alleinverdienend? (jeweils einzeln für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)

                                  i.    Wie viele Personen, die Kinderbetreuungskosten zur steuerlichen Absetzbarkeit geltend gemacht haben und alleinverdienend waren, waren männlich? (jeweils einzeln für die Jahre 2015 und 2016, insgesamt und für jedes Bundesland einzeln)