97/J XXVI. GP

Eingelangt am 09.01.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Betrieb des Österreichischen Bundesheers nach den Grundsätzen eines Milizsystems

 

Laut Regierungsprogramm bekennen Sie sich gemäß BV-G Art 79 Abs. 1 zum Betrieb des Österreichischen Bundesheeres nach den Grundsätzen eines Milizsystems. Nimmt man diesen Artikel in seiner eigentlichen Bedeutung ernst, so würde das bedeuten, das Heer besteht überwiegend aus Milizverbänden. Damit verbunden wäre ein kurzer Grundwehrdienst und die Wiedereinführung der wiederkehrenden, verpflichtenden Truppenübungen. Auch die Österreichische Offiziersgesellschaft fordert in ihrer Publikation "Der Offizier" (Ausgabe 4/2017) "eine rasche Befüllung der Milizstrukturen mit verpflichtenden Truppenübungen im Rahmen des Präsenzdiensts" und sagt klar, dass dies nur "mit einer Verlängerung des Wehrdiensts auf acht (z.B. sechs plus zwei) Monate möglich" ist.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Planen Sie, das gesamte Heer auf ein Milizsystem umzustellen, d.h. auf ein Heer, in dem überwiegend die Miliz für die Landesverteidigung zuständig ist?
a) Wenn ja, wie gedenken Sie, das konkret umzusetzen?

2.    Ist daran gedacht, die Pflichtwaffenübungen im Rahmen eines verlängerten Grundwehrdienstes wieder einzuführen?

3.    Derzeit stellen Milizsoldaten nicht die überwiegende Zahl der Verbände. Ist dieser Zustand Ihrer Meinung nach verfassungswidrig?
a) Wenn ja, was gedenken Sie dagegen zu tun?
b) Wäre eine Verfassungsänderung für Sie eine Lösung dafür?