98/J XXVI. GP

Eingelangt am 09.01.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Personalstruktur des BMLV

 

Medienberichten zufolge wird es bei der Personalhierarchie im BMLVS Veränderungen geben. So soll das Ministerium einen Generalsekretärsposten erhalten. Der Generalsekretär soll den Sektionen vorstehen. Geregelt ist das durch das Bundesministeriengesetz. Dieses Amt wird ohne Ausschreibung besetzt, im aktuellen Fall mit Michael Klug. Während es in anderen Ressorts bereits Generalsekretäre gab, ist die Einrichtung des Postens für das BMLV eine Neuerung.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Ist der Generalsekretär gegenüber dem Kabinett des Bundesministers weisungsbefugt?

2.    Zwar ist es gesetzlich nicht verpflichtend, den Posten auszuschreiben, wenn man vom Außenamt absieht, doch wäre es durchaus möglich, diesen Posten freiwillig auszuschreiben. Wieso hat man sich bei so einer wichtigen Stelle im BMLV gegen eine öffentliche Ausschreibung entschieden?
a) Im Außenamt müssen Bewerber außerdem eine "persönliche und fachliche Eignung" nachweisen. Nach welchen Qualifikationskriterien richtet man sich im BMLV bei der Besetzung des Posten?

3.    Wird der Generalsekretär über ein eigenes Kabinett verfügen?
a) Wenn ja, aus wie vielen Mitgliedern wird dieses bestehen?