100/J XXVI. GP

Eingelangt am 10.01.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Brücke über die Rappenlochschlucht

Am Dienstag den 10. Mai 2011 stürzte die Rappenlochbrücke auf der Verbindungsstraße von Dornbirn nach Ebnit nach einem Felssturz ein. Um die Verbindung nach Ebnit wieder herzustellen, wurde das Österreichische Bundesheer damals damit beauftragt, eine Behelfsbrücke zu bauen. Soldaten des Pionierbataillons 2 aus Salzburg und der Pionierzug des Militärkommandos Vorarlberg errichteten die Stahlbrücke, die durch einen 24-Tonnen-Bergpanzer gesichert wird, im darauffolgenden Juni. Seit Fertigstellung dieser Behelfsbrücke passierte in diesem Fall offenbar nichts mehr. Die Behelfsbrücke ist nach wie vor in Betrieb.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Ist es notwendig, so eine Brücke regelmäßig zu warten?

a.    Wenn ja, wann ist das im Fall dieser Brücke zuletzt geschehen?

b.    Wenn ja, durch wen?

2.    Wurde mit dem Bundesheer vereinbart, dass die Brücke irgendwann wieder abgebaut werden soll und durch eine neue aus Beton ersetzt wird?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, ist es normal, dass solche Behelfsinfrastrukturen zu ständigen Infrastrukturen werden?

3.    Auf welche Verwendungsdauer ist die Behelfsbrücke ausgelegt?

4.    Auf wie viele Überfahrten durch PKW/LKW ist die Behelfsbrücke ausgelegt?

5.    Welcher Tonnage hält eine solche Behelfsbrücke auf Dauer stand?

6.    Wo sind die Bauteile der Behelfsbrücke zuvor in Verwendung gewesen?

7.    Wie lange sind die Bauteile der Behelfsbrücke zuvor in Verwendung gewesen?

8.    Welcher Anzahl Überfahrten durch PKW/LKW waren die Bauteile der Behelfsbrücke zuvor ausgesetzt?