103/J XXVI. GP

Eingelangt am 11.01.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Alma Zadic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend „Keine Information in Wahlkampfzeiten - warum blieb der jährliche Sicherheitsbericht für

das Jahr 2016 letztes Jahr aus?“

BEGRÜNDUNG

Gemäß § 93 Abs. 1 SPG ist die Bundesregierung verpflichtet dem National- und dem Bundesrat jedes Jahr einen Bericht über die innere Sicherheit zu erstatten. Der jährliche Sicherheitsbericht wird gemeinsam von dem Bundesministerium für Justiz und dem Bundesministerium für Inneres ausgearbeitet und enthält die Kriminal- und Verurteiltenstatistik des Berichtsjahres sowie eine Darstellung der wesentlichen kriminalpolitischen Entwicklungen. Es ist etablierte Praxis, dass der Sicherheitsbericht jeweils im Herbst des Folgejahres veröffentlicht wird. Das ist nicht geschehen. Der Bericht für das Jahr 2016 ist bis dato nicht erfolgt. Das ist eine Verletzung der jährlichen Informationspflicht der Bundesregierung gem. § 93 Abs. 1 SPG gegenüber dem National- und Bundesrat. Der Standard berichtete dazu ausführlich am 29. Dezember 2017 unter dem Titel „Das wundersame Ausbleiben der Kriminalitätszahlen" folgendes: „Mehr Polizei, höhere Strafen, mehr Härte für jugendliche Täter - die Schwerpunkte der neuen Bundesregierung könnten vermuten lassen, dass die Kriminalität zunimmt und dies nach entsprechenden Maßnahmen verlangt. Aber wie unsicher lebt es sich in Österreich eigentlich? Nimmt die Zahl der Straftaten zu? Antworten auf diese Fragen liefert der Sicherheitsbericht der Bundesregierung, der jedes Jahr im Herbst erscheint. Jedes Jahr? Nein: Im Herbst 2017 steckte Österreich mitten im Nationalratswahlkampf - und der Bericht blieb aus. Haben die beiden zuständigen Ministerien - Inneres und Justiz, beide in ÖVP-Hand - etwa die Publikation der Statistiken hinausgezögert, weil deren Aussagen nicht zur Wahlkampagne der ÖVP gepasst hätten?

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1) Welche Referate und/oder sonstige Organisationseinheiten (Kabinett, Stabstellen, u.a.) sind zum heutigen Stichtag für die Erstellung und Veröffentlichung des Sicherheitsberichts 2016 verantwortlich bzw. involviert?


2)       Welche Referate und/oder sonstigen Organisationseinheiten (Kabinett, Stabstellen, u.ä.) waren davor für die Erstellung und Veröffentlichung des Sicherheitsberichts 2016 verantwortlich bzw. involviert?

3)       Welche konkreten Aufgaben waren den einzelnen Referaten und/oder sonstigen Organisationseinheiten (Kabinett, StabsteIlen, u.ä.) zugewiesen?

4)       Ab wann und für wie lange waren die in Frage 1) und Frage 2) jeweils verantwortlichen sowie involvierten Referate und/oder sonstige Organisationseinheiten (Kabinett, StabsteIlen, u.ä.) für die Erstellung und Veröffentlichung des Sicherheitsberichts 2016 beauftragt (bitte aufgeschlüsselt nach Datum und Zeitraum jeweils nach Referat und/oder sonstiger Organisationseinheit)?

5)       Wurde bereits im Jahr 2017 ein Entwurf des Sicherheitsberichts 2016 dem Bundesminister für Justiz, bzw. seinem Kabinett, übermittelt?

6)       Falls ja, wann wurde dieser übermittelt?

7)       Falls ja, liegt der Sicherheitsbericht noch beim Bundesminister für Justiz, bzw. seinem Kabinett?

8)       Falls dieser nicht mehr beim Bundesminister für Justiz, bzw. seinem Kabinett liegt, wann wurde der Sicherheitsbericht an die zuständigen Referate bzw. sonstigen Organisationseinheiten innerhalb und außerhalb zur weiteren Überarbeitung übermittelt und welche waren das?

9)       Welche Referate und/oder sonstigen Organisationseinheiten (Kabinett, StabsteIlen, u.ä.) sollen bis zur Fertigstellung bzw. Veröffentlichung des Sicherheitsberichts 2016 noch planmäßig involviert werden (bitte aufgeschlüsselt nach geplantem Datum und dem jeweils involvierten Referat und/oder der sonstigen Organisationseinheit)?

10)   Bis zu welchem Datum war die Fertigstellung bzw. Veröffentlichung des Sicherheitsberichts 2016 geplant, bevor die Fertigstellung und Veröffentlichung verzögert wurde?

11)   Wurde das in Frage 10) ursprünglich geplante Datum der Fertigstellung bzw. Veröffentlichung des Sicherheitsberichts 2016 geändert, und falls ja, wie oft und weshalb?

12)   Welche einzelnen Prozess- bzw. Arbeitsschritte waren für die Erstellung und Veröffentlichung des Sicherheitsberichts 2016 geplant?

13)   Wurden diese Prozess- bzw. Arbeitsschritte geändert; falls ja wann (unter Angabe des Datums), wie oft und auf wessen Veranlassung wurden sie geändert?

14)   In welchem Prozess- bzw. Arbeitsschritt ist die Ausarbeitung des Sicherheitsberichts 2016 stecken geblieben?

15)   Wurden (schriftliche oder mündliche) Weisungen iZm der Erstellung und Veröffentlichung des Sicherheitsberichts 2016, insbesondere betreffend das Datum der Fertigstellung bzw. Veröffentlichung, erteilt, und falls ja, mit welchem Inhalt?

16)   Zu welchem Zeitpunkt war für die involvierten Referate und/oder sonstigen Organisationseinheiten erkennbar, dass die Veröffentlichung des Sicherheitsberichts 2016 nicht, wie sonst üblich, im Herbst 2017 stattfinden wird (aufgeschlüsselt nach Datum und jeweiligem Referat und sonstiger Organisationseinheit)?

17)   Zu welchem Zeitpunkt wurde der Bundesminister für Justiz, bzw. sein Kabinett, darüber informiert, dass die Fertigstellung bzw. Veröffentlichung des Sicherheitsberichts 2016 nicht, wie sonst üblich, im Herbst 2017 stattfindet?

18)   Welche konkreten Maßnahmen wurden vom Bundesminister für Jusitz ab dem in Frage 16) genannten Zeitpunkt ergriffen, um die rechtzeitige und gesetzeskonforme Fertigstellung bzw. Veröffentlichung des Sicherheitsberichts 2016 doch noch zu gewährleisten (aufgeschlüsselt nach Maßnahme und Datum)?

19)   Weshalb blieben die in Frage 18) angesprochenen Maßnahmen, sofern welche ergriffen wurden, erfolglos?

20)   Wann wurde der BMJ-Teil des Entwurfs des Sicherheitsberichts 2016 an das Bundesministerium für Inneres übermittelt und an welches Referat und/oder sonstige Organisationseinheit (Kabinett, Stabstellen, u.a.)?

21)   Wann hat Ihr Ministerium bzw. welches Referat und/oder sonstige Organisationseinheit (Kabinett, Stabstellen, u.a.) den BMI-Teil des Entwurfs des Sicherheitsberichts 2016 erhalten, und an welche Referate und/oder sonstigen Organisationseinheiten (Kabinett, Stabstellen, u.a.) wurde er innerhalb Ihres Ministeriums weitergeleitet (unter Angabe des Datums)?

22)   Wann und an welche Bundesministerien, Behörden und/oder sonstige Organisationseinheiten außerhalb der Bundesministerien für Justiz und für Inneres wurde der Entwurf des Sicherheitsberichts 2016 übermittelt und auf welcher Rechtsgrundlage (aufgeschlüsselt nach BM/Behörde/Organisationeinheit, Datum der Übermittlung, Grund der Übermittlung, Rechtsgrundlage)?

23)   Sehen Sie die Verantwortung für die Verletzung der Informationspflicht nach § 93 Abs. 1 SPG in Ihrem Ressort und wenn nein, wo sehen Sie die Verantwortung?

24)   Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie setzen, um das Fehlverhalten, welches zur Verletzung der Informationspflicht nach § 93 Abs. 1 SPG geführt hat, zu ermitteln und welche Konsequenzen wird dieses für die Verantwortlichen haben?

25)   Welche konkreten Maßnahmen haben Sie bereits gesetzt, um das Fehlverhalten, welches zur Verletzung der Informationspflicht nach § 93 Abs. 1 SPG geführt hat, zu ermitteln und welche Konsequenzen hat dies für die Verantwortlichen gehabt?

26)   Welche Rolle spielten wahltaktische Überlegungen bei der fehlenden Fertigstellung bzw. fehlenden Veröffentlichung des Sicherheitsberichtes 2016 innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums?

27)   Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um in Zukunft die rechtskonforme Information des National- und Bundesrats gem. § 93 SPG, sowie die Veröffentlichung des Sicherheitsberichts, insb. in Wahlkampfjahren, sicherzustellen?

28)   Müssen wir in Zukunft mit rechtswidrigen Verzögerungen bei der Fertigstellung bzw. Veröffentlichung des Sicherheitsberichts in jedem Wahlkampfjahr rechnen oder gilt dies nur für jene Jahre, in denen Wahlen auf Bundesebene stattfinden?