128/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.01.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Claudia Gamon, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Universitätsfinanzierung und Studienplatzfinanzierung

 

Im Regierungsprogramm findet sich im Kapitel "Wissenschaft" folgende Maßnahme:

"„Universitätsfinanzierung NEU“ (Kapazitätsorientierung bei Universitätsfinanzierung und neues Zugangsregelungs-Management inkl. Rechtsschutz für Studienwerberinnen und Studienwerber). Darauf aufbauend soll über mehrere Leistungsvereinbarungsperioden hinweg und nach Etablierung der neuen Kosten- und Leistungsrechnung schrittweise die Weiterentwicklung in Richtung einer „echten“ Studienplatzfinanzierung stattfinden. Für die Entwicklung des neuen Zugangsregelungsmanagements wird das ETH-Zürich-Modell in Erwägung gezogen, wiewohl auch für kapazitär besonders belastete Studien andere Modelle herangezogen werden können (unter Beachtung der „Sunset Clause“)"

Dieser Maßnahme kommt insofern besondere Brisanz zu, als im Parlament am 28.6.2017 Nachfolgendes mehrheitlich beschlossen wurde:

Leistungsvereinbarungen für den Zeitraum 2019 bis 2021

§ 141b. Der Gesamtbetrag zur Finanzierung der Universitäten (§ 12 Abs. 2) beträgt für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 11,07 Milliarden €. Die Verteilung auf die einzelnen Universitäten hat gem. § 141c zu erfolgen.

Implementierung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung

§ 141c. (1) Die Bundesregierung hat dem Nationalrat bis zum 31. Jänner 2018 eine Regierungsvorlage zur Neuregelung der Finanzierung der Universitäten im Sinne des § 141a zuzuleiten.

(2) Die Mitteilung des Gesamtbetrages für die Finanzierung der Universitäten für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 nach den Grundsätzen dieses Ab­schnittes erfolgt durch die Bundesministerin oder den Bundesminister abweichend von § 12 Abs. 2 bis 31. März 2018.

Die Dringlichkeit der Umsetzung ist also gegeben, sofern man diese notwendigen Verbesserungen mit den nächsten Leistungsvereinbarungen verankern will.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wird die in der Anfragebegründung zitierte gesetzliche Beschlusslage als bindend angesehen und wird diese auch so exekutiert werden?

2.    Erfolgt die Mitteilung über den Gesamtbetrag für die Finanzierung der Universitäten tatsächlich bereits bis zum 31.3.2018 und damit vor der Erstellung des Budgets?

3.    Gibt es bezüglich der Bereitstellung der erhöhten Mittel bereits eine Einigung mit dem Finanzressort?

4.    Wie wird das Modell der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung konkret aussehen?

5.    Was sind die Vorteile des explizit erwähnten Zugangsregelungsmanagements der ETH Zürich?