130/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.01.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Anzahl der Überwachungsmaßnahmen nach dem SPG im Jahr 2017

 

Sicherheit und Freiheit stehen zueinander in einem permanenten Spannungsfeld. Sicherheit ist aber kein Selbstzweck, sondern dient der Freiheit. Überwachungsmaßnahmen jeglicher Art stellen einen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger und Bürgerinnen dar. Sie sind daher mit großer Sorgfalt einzusetzen und zu verwenden. Das Sicherheitspolizeigesetz bietet der Exekutive eine Bandbreite von Überwachungsmaßnahmen. Diese quantitativ orientierte Anfrage soll den Ist-Stand der verschiedenen Maßnahmen nach dem SPG erheben.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wie hoch ist die Summe der Einnahmen an Überwachungsgebühren nach § 5a Abs 1 SPG im Jahr 2017 gewesen?

2.    Für welche Bedarfsträger wurden diese Überwachungsdienste im Jahr 2017 geleistet?

3.    Wie viele Sicherheitsüberprüfungen wurden im Jahr 2017 nach § 55a SPG auf Ersuchen einer Behörde durchgeführt (aufgeschlüsselt auf die Behörden)?

4.    Wie viele Sicherheitsüberprüfungen wurden im Jahr 2017 nach § 55a SPG auf Ersuchen von Unternehmen durchgeführt (aufgeschüsselt auf die Unternehmen)?

5.    Wie viele Sicherheitsüberprüfungen wurden im Jahr 2017 auf Ersuchen von Organen der Europäischen Gemeinschaft bzw. einer anderen internationalen Organisation durchgeführt?

6.    Welche erkennungsrechtlichen Daten wurden im Jahr 2017 an welche inländischen Universitäten für wissenschaftliche Arbeiten nach § 72 SPG übermittelt?

7.    Welche erkennungsrechtlichen Daten wurden im Jahr 2017 an welche Bundesministerien nach § 72 SPG übermittelt?

8.    Wie oft wurde im Jahr 2017 von den Landespolizeidirektionen Auskunft gem. § 80 SPG verlangt?

9.    Wie oft wurde im Jahr 2017 vom Bundesministerium für Inneres Auskunft gem. § 80 SPG verlangt?