135/J XXVI. GP

Eingelangt am 18.01.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Petra Wimmer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Gerichtsgebühren - Eintragungsgebühren, etc. nach dem GGG im Jahr 2017

Im Zuge der Beratungen zum Justizbudget 2017 wurde von allen Sprechern aller damals im Parlament vertretenen Fraktionen die Höhe der Gerichtsgebühren kritisiert. Diese würden zum Füllen von Budgetlücken genutzt, aufgrund ihrer Höhe würden sie aber großen Teilen der Bevölkerung den Rechtszugang verwehren.

So hob beispielsweise FPÖ-Mandatar Harald Stefan in der Plenardebatte hervor, dass die Gerichtsgebühren, etwa für Eintragungen ins Grundbuch, viel zu hoch seien. Letztendlich werde damit das Budget gespeist, der Zugang zum Recht aber erschwert. Die Gebühren seien zu hoch, betonte auch ÖVP-Mandatar Werner Groiß im Zuge der damaligen Debatte.

Um die Steigerung der Gebühren in den vergangenen Jahren möglichst transparent nachzuvollziehen, richten die Unterzeichneten Abgeordneten an den zuständigen Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz nachstehende

Anfrage

1.     Wie viele Geschäftsfalle (Eintragungs- und Gebühren Vorgänge) gab es im Jahr 2017 nach denen Gebühren nach Tarifpost 9 GGG anfielen (Aufschlüsselung auf Bezirksgerichte etc.)?

2.      Welche Gesamteinnahmen wurden 2017 nach Tarifpost 9 GGG erzielt (Aufschlüsselung auf Bezirksgerichte etc.)?

3.      Wie viele Eintragungs- und Gebührenvorgänge (GGG) gab es im Jahr 2017 (Aufschlüsselung auf Bezirksgerichte etc.)?

4.      Welche Einnahmen wurden 2017 nach dem Gerichtsgebührengesetz insgesamt erzielt (Aufschlüsselung auf Bezirksgerichte etc.)?

5.      Planen Sie Maßnahmen im Einvernehmen mit dem BMF zur Reduktion der Gerichtsgebühren und wenn ja, welche?