137/J XXVI. GP

Eingelangt am 18.01.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Christian Kovacevic

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Ersatzansprüche gegenüber PolizeibeamtInnen gem.

Organhaftpflichtgesetz

Gemäß Organhaftpflichtgesetz 1967, verlautbart mit BGBl. Nr. 181/1967, ist ein Ersatzanspruch gegenüber Organen des Bundes dann geltend zu machen, wenn dem Rechtsträger, als dessen Organ die Polizeibeamtin oder der Polizeibeamte gehandelt habe, in Vollziehung der Gesetze durch ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten ein Schaden am Vermögen unmittelbar zugefugt wurde. Es handelt sich somit um einen Ersatzanspruch.

Die Unterzeichneten Abgeordneten begehren Auskunft über die Anzahl der Fälle in den letzten Jahren und richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage

1.        Wie viele derartige Regressansprüche (Organhaftung) wurden 2013, 2014, 2015,

2016    und 2017 außergerichtlich gegenüber PolizeibeamtInnen geltend gemacht (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

2.        Um welche Gesamtbeträge ging es in diesen Jahren (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

3.        Wie viele dieser Regressansprüche (Organhaftung) wurden in diesen Jahren außergerichtlich durch betroffene PolizeibeamtInnen anerkannt? Welche Beträge wurden einbehalten (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

4.       Wie viele dieser Regressansprüche (Organhaftung) waren mit Stichtag 30.01.2018 noch offen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

5.       Wie viele Regressansprüche wurden in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und

2017  gerichtlich geltend gemacht und eingeklagt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

6.       Um welche Gesamtbeträge ging es bei diesen Klagen (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

7.       Wie viele dieser Forderungen wurden in diesen Jahren mit Urteil zugesprochen (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

8.       Welche Gesamtbeträge wurden in diesen Jahren zugesprochen (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

9.    Wie viele gerichtliche Verfahren sind derzeit offen, d.h. noch nicht entschieden (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?