141/J XXVI. GP

Eingelangt am 19.01.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Förderbarkeit durch den Katastrophenfonds des Bundes

 

Am 10.05.2011 ist in Dornbirn die Rappenlochbrücke eingestürzt. Ursache war ein massiver Felssturz. Um schnellstmöglich wieder eine Verbindung in den Ortsteil Ebnit zu schaffen, wurde das Österreichische Bundesheer damals gebeten, eine Behelfsbrücke zu errichten. Dieses Provisorium, das die Pioniere des Bundesheeres aufgestellt haben, hat bis heute Bestand.

Die Stadt Dornbirn möchte nun für die Wiedererrichtung der Brücke Gelder aus dem Katastrophenfonds lukrieren. Die neue Brücke soll Berichten nach von den Stararchitekten Marte&Marte designed werden. In den Vorarlberger Nachrichten vom 31.10.2017 spricht der Dornbirner Tiefbau-Stadtrat Gebhard Greber von "zugesagten Förderungen aus dem Katastrophenfonds in Höhe von 50% der Gesamtkosten".

Die Unwägbarkeiten von Bauprojekten in unwegsamem Gelände machen Kostenplanungen an sich schon schwierig. Die Stadt Dornbirn ist darüber hinaus bekannt dafür, dass ihre Bauprojekte auch im flachen Land regelmäßig von groben Fehlplanungen und massiven Kostenüberschreitungen begleitet sind (z.B. Erweiterung der Fußgängerzone, Neubau des Campingplatzes, Fahrradbrücke Birkenwiesesteg). Es ist daher davon auszugehen, dass die in der Planung ausgewiesenen Kosten für die Wiederrichtung der Brücke über das Rappenloch überschritten werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wann muss die Stadt Dornbirn spätestens Hilfe aus dem Katastrophenfonds beantragen?·        

2.    Wenn für die Förderbarkeit auf den Baubeginn abgestellt wird, welcher Zeitpunkt zählt als „Baubeginn“?

3.    Wenn für die Förderbarkeit auf die Fertigstellung abgestellt wird, ab welchem Moment gilt die Brücke als „fertiggestellt“?

4.    Welche Eigenschaften muss die neue Brücke erfüllen, um durch den Katastrophenfonds förderbar zu sein?

5.    Welche formalen Voraussetzungen sind an den Antrag auf Hilfe aus dem Katastrophenfonds geknüpft?

6.    Kann die Hilfe aus dem Katastrophenfonds auch vor Abschluss des Bauprojekts beantragt werden?

7.    In welchem Ausmaß können Kosten für Architektenleistungen beim Katastrophenfonds geltend gemacht werden?

8.    Bis zu welcher Höhe sind die Kosten der Brückenerrichtung maximal förderbar?

9.    Wenn die Grenze der Förderbarkeit in % von der Projektsumme festgesetzt ist, wie stellt das BMF die Sparsamkeit der Projektierung sicher?

10. Welche Zusagen des Katastrophenfonds gegenüber der Stadt Dornbirn gibt es bereits?

11. Wann sind diese Zusagen erfolgt?

12. Welche betragliche Summe umfassen diese Zusagen?

13. Wenn die von Stadtrat Greber genannte Zusage "50% der Gesamtkosten" beträgt, wie hoch dürfen diese Gesamtkosten maximal sein?