144/J XXVI. GP

Eingelangt am 23.01.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Folgeanfrage Medizinprodukteabgabe

 

Am 07. Dezember 2011 gab das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) per Verordnung das Einheben einer Medizinprodukteabgabe bekannt. Abgabepflichtig sind "natürliche und juristische Personen, die gegen Entgelt Medizinprodukte an Letztverbraucher abgeben". Die Verordnung definiert Letztverbraucher als "juristische und natürliche Personen, die Medizinprodukte zu anderen Zwecken als zum Abgeben erwerben". Die Höhe der Abgabe richtet sich hinsichtlich der Klassifizierung (Typ I, IIa, IIb oder III) der Medizinprodukte und ist pauschaliert.

Aus der letzten Anfragebeantwortung (12950/AB, XXV. GP) geht hervor, dass sich die Einnahmen aus der Medizinprodukteabgabe sowie die zur Einhebung aufgewendeten internen Stunden in den letzten Jahren erhöht haben. Da die genaue Zusammensetzung der Einnahmen bisher unbekannt ist, ergeben sich hier weitere Fragen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch war das Gesamtaufkommen der Medizinprodukteabgabe jährlich seit 2011 in Euro?

2.    Welcher Anteil des Gesamtaufkommens der Medizinprodukteabgabe entfällt auf Apotheken? (bitte jährlich seit 2011, in Euro)

3.    Wie viele Betriebe zahlten eine Medizinprodukteabgabe und in welchem Umfang durchschnittlich je Betrieb? (bitte jährlich seit 2011, in Euro)

4.    Wie viele Betriebe davon haben ihren Sitz im Ausland? (bitte jährlich seit 2011)

5.    Wie hoch waren die Einnahmen aus der Medizinprodukteabgabe des BASG von Unternehmen mit Sitz in Österreich im Durchschnitt? (bitte jährlich seit 2011, in Euro)

6.    Wie hoch waren die Einnahmen aus der Medizinprodukteabgabe des BASG von Unternehmen mit Sitz im Ausland im Durchschnitt? (bitte jährlich seit 2011, in Euro)

7.    Ist dem BMGF eine ähnliche Abgabe wie die Medizinprodukteabgabe in anderen EU-Mitgliedsländern bekannt?

a.    Wenn ja, in welchen?

b.    Wenn nein, wird die Medizinprodukteabgabe auch im europäischen Vergleich regelmäßig evaluiert?

c.    Gibt es seitens Ihres Ministeriums Überlegungen, die Medizinprodukteabgabe zu überarbeiten?

8.    Auch ausländische Unternehmen ohne Sitz in Österreich sind von der Medizinprodukteabgabe betroffen.

a.    Wie überprüft das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz bzw. das BASG die Entrichtung der Medizinprodukteabgabe, wenn ein Unternehmen seinen Sitz im Ausland hat?

b.    Wie stellt die Behörde fest, dass ein Unternehmen mit Sitz im Ausland hinsichtlich der Medizinprodukteabgabe abgabepflichtig ist?

c.    Wie stellt die Behörde fest, ob und wenn ein Unternehmen mit Sitz im Ausland seiner Abgabepflicht hinsichtlich der Medizinprodukteabgabe nicht nachgekommen ist?

d.    Wie viele Unternehmen ohne Sitz in Österreich sind der Entrichtung der Medizinprodukeabgabe nicht nachgekommen? (Bitte um jährliche Angabe seit 2011)

                                  i.    Welches finanzielle Ausmaß (in Euro) umfasst der Betrag fälliger Medizinprodukteabgabe, den Abgabeschuldner noch schuldig sind? (bitte jährlich seit 2011)

                                ii.    Welche Konsequenzen werden seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und des BASG weiters gezogen, sollten Unternehmen der Entrichtung der Medizinprodukteabgabe nicht nachkommen?