150/J XXVI. GP

Eingelangt am 24.01.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Kosten, Einnahmen und Erledigungen der Justiz im Jahr 2017

 

Die Arbeitsbelastung, Erledigungen, Einnahmen und Ausgaben der Justiz sind wesentliche Fakten, auf Basis derer das Funktionieren und etwaiges Verbesserungspotential des österreichischen Justizsystems beurteilt werden kann.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Geschäftsfälle wurden an den ordentlichen Gerichten im Jahr 2017 anhängig?

2.    Wie viele Geschäftsfälle wurden an den o. Gerichten im Jahr 2017 enderledigt, wie viele davon mit Vergleich?

Es wird bei der Beantwortung von Frage 1 und 2 um Aufgliederung in bei Bezirksgerichten insgesamt, bei Gerichtshöfen I. Instanz insgesamt, bei Oberlandesgerichten, beim Handelsgericht und beim OGH anhängige Geschäftsfälle ersucht.
Weiters wird um Aufgliederung in Zivilsachen, Strafsachen, Exekutionssachen, Justizverwaltungssachen, Außerstreitsachen, Insolvenzsachen, Rechtsmittel in Zivilsachen, Rechtsmittel in Strafsachen, und Firmenbuchsachen ersucht.

3.    Wie hoch waren die Ausgaben, wie hoch die Einnahmen der Justiz im Jahr 2017?

4.    Wie hoch waren 2017 die Einnahmen der Justiz aus Gerichtsgebühren?

5.    Wie hoch waren die Personalkosten in der Justizverwaltung im Jahr 2017?

6.    Wie viele Planstellen für RichterInnen gab es 2017, wie viele 2016 und 2015?
Es wird um Aufschlüsselung auf die einzelnen Gerichtsstandorte ersucht.

7.    Wie viele Planstellen für nicht richterliches Personal gab es 2017, wie viele 2016 und 2015?
Es wird um Aufschlüsselung auf die einzelnen Gerichtsstandorte ersucht.