154/J XXVI. GP

Eingelangt am 24.01.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Effizienz im KonsumentInnenschutz

 Der Verein für KonsumentInneninformation (VKI) ist neben dem Bundesministerium für Konsumentenschutz und der Arbeiterkammer die dritte gesetzliche Stelle, die für KonsumentInnenschutz zuständig ist. Die Mitglieder des VKI sind - nach dem kürzlichen Austritt des ÖGB - die Arbeiterkammer und die Republik Österreich selbst, als außerordentliches Mitglied. Somit sind es nicht nur drei verschiedene Stellen auf Bundesebene, die KonsumentInnenschutz- und Information betreiben sollen (BMASGK, AK, VKI), sondern sind sowohl die erste und zweite Stelle Mitglied bei der dritten.Diese Dreigleisigkeit wird etwa offensichtlich, sieht man sich die Publikationen des VKI und der AK an. Es ist an der Zeit, den KonsumentInnenschutz in Österreich ergebnisorientiert und effizient aufzustellen, und diese Mehrgleisigkeit ohne Mehrwert für die KonsumentInnen zu beenden. Im aktuellen Regierungsprogramm wird die Thematik angeschnitten, das Programm bleibt jedoch unkonkret: "Neugestaltung des VKI, BMASK und BMJ als ordentliche Mitglieder, AK als ao. Mitglied" heißt es da. Der VKI soll offenbar weiterhin bestehen aber untrer stärkere Kontrolle der Bundesregierung kommen. Das ist grundsätzlich zu begrüßen, es stellt sich jedoch die Frage, warum KonsumentInnenschutz- und Information nicht gleich direkt beim zuständigen Bundesministerium angesiedelt wird. Über die künftige Finanzierungsstruktur gibt das Programm ebenso keinen Aufschluss.

Die unterfertigenden Abgeordneten stell daher folgende

Anfrage:

 

1.    Ist das BMASGK bereits mit dem einzigen ordentlichen Mitglied des VKI, der Arbeiterkammer, in Gespräche über die künftige Mitgliederstruktur des VKI getreten?

2.    Liegen dem BMASGK Stellungnahmen der Ak zum Vorhaben der Regierung vor, die AK zum ao. Mitglied des VKI zu machen?

3.    Besteht Konsens zwischen der Arbeiterkammer und dem BMASGK, dass die AK künftig außerordentliches Mitglied des VKI sein soll?

4.    Gibt es Pläne, den VKI abzuschaffen und seine Aufgaben direkt als BMASGK wahrzunehmen?

5.    Falls ja, bis wann sollen diese umgesetzt werden=?

6.    Falls nein, warum hält die Bundesregierung bzw. das BMASGK an der ineffizienten Dreigleisigkeit aus Ministerium, VKI und AK fest, wenn die Aufgaben des VKI auch im Ministerium selbst oder durch die AK wahrgenommen werden könnten bzw. im Falle der AK bereits wahrgenommen werden?

7.    Ist geplant, das bisherige Niveau der finanziellen Dotierung des VKI durch die Republik bzw. das BMASGK beizubehalten?

8.    Welche Aufgaben nimmt der VKI wahr, die nicht vom BMASGK selbst wahrgenommen werden könnten?