156/J XXVI. GP

Eingelangt am 26.01.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Claudia Gamon, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien

betreffend Kompetenzaufteilung zwischen BKA und BMEIA bei EU-Agenden

 

Im Zuge der neuen Kompetenzaufteilung nach Angelobung der Regierung wurden Teile des Bereiches EU-Agenden aus dem BMEIA ins BKA übersiedelt. Nun scheint es bei der genauen Aufgabenaufteilung zwischen BMEIA und dem Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien zu einer gewissen Unschärfe gekommen zu sein.

So berichtete der ORF am 18.12. "die EU-Agenden kommen vom Außenministerium ins Bundeskanzleramt, wo eine eigene EU-Sektion entstehen soll. Das fällt in den Zuständigkeitsbereich von Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) ...". In diesem Artikel heißt es auch: "Blümel wird Österreich deshalb dem Vernehmen nach künftig beim Rat für allgemeine Angelegenheiten in Brüssel vertreten. Auch die federführende Vorbereitung des österreichischen EU-Ratsvorsitzes wechselt vom Außenministerium ins Bundeskanzleramt. Die von der FPÖ nominierte Außenministerin Karin Kneissl wird Österreich "nur" bei den Montagssitzungen im Rat für auswärtige Beziehungen vertreten" (http://orf.at/stories/2419356/).

Am 23.12. berichtete die diePresse erneut über das Kompetenzenwirrwarr. BM Kneissl hatte in einem Interview mit der Tageszeitung gesagt: "Die Weisungshoheit für die Vertretung in Brüssel verbleibt im Außenamt." (https://diepresse.com/home/ausland/aussenpolitik/5343196/Kneissl_Oesterreich-muss-markieren-wo-es-steht?from=suche.intern.portal)

Am gleichen Wochenende äußerten Sie sich im Mittagsjournal auf Ö1 und sagten, die Weisungshoheit an Brüssel sei zum Bundeskanzleramt gewandert (http://oe1.orf.at/programm/20171223/497889).

Daraufhin mit Recht bezüglich der Sachlage verwirrt wandte sich derStandard an Regierungssprecher Peter Launsky, der wiederum sagte, das "Außenministerium (BMEIA) habe nur eine 'Mitwirkungsrolle' bei der österreichischen Position in EU-Angelegenheiten". Launsky zufolge solle sich das Bundeskanzleramt um "Grundatzfragen und die Koordination der österreichischen Position kümmern sowie um die Vorbereitung auf den EU-Vorsitz" und das Außenministerium um bilaterale Beziehungen zu EU-Mitgliedstaaten und europäischen Nicht-EU-Mitgliedern (derstandard.at/2000070950432/Kneissl-und-Bluemel-wollen-beide-Weisungshoheit-nach-Bruessel-haben).

Ob nun BM Kneissl, ob Sie, ob beide EU-Minister sind, scheint auch unklar. Am 22.12. sagten Sie zur Kronen Zeitung, Sie sähen sich "eindeutig als EU-Minister - und zwar in einer sehr klaren Abgrenzung zur Europaministerin. Karin Kneissl ist Ministerin für europäische Angelegenheiten, Integration und Äußeres, also die klassische Außenministerin." Die Angelegenheiten der EU als Organisation aber, lägen direkt beim Staats- oder Regierungschef, das heißt bei Bundeskanzler Kurz (http://www.krone.at/1598144).

Am 22.1. ist der Fall offenbar noch immer nicht geklärt, denn Bundesministerin Kneissl sagte auf die Abgrenzung der Kompetenzen angesprochen, das "Außenministerium sei weiterhin die oberste Aufsichtsbehörde für die österreichische Vertretung Brüssel". Weiter sagte sie, sie sähe sich auch als Europaministerin und dass es sich hierbei um eine Materie handle, die zwischen mehreren Ministerien koordiniert wird (https://kurier.at/politik/ausland/kneissl-grosse-besorgnis-ueber-tuerkische-militaeroffensive/307.749.702).

Gerade in einem Jahr, in dem Österreich die EU-Ratspräsidentschaft innehat, ist es wichtig, dass Kompetenzen klarer geregelt sind, als es durch die Aussagen von Ihnen dreien erkennbar ist. Nun haben Sie zwar beide in jeweils einem Interview angegeben, dass man das Thema EU in Abstimmung miteinander behandeln möchte, doch lässt schon die Tatsache, dass es nicht gelungen ist, den österreichischen Medien ein einheitliches Statement über die Zuständigkeiten zu übermitteln, vermuten, dass diese Abstimmung nicht gut funktioniert.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Haben BKA oder BMEIA das alleinige Weisungsrecht für die Vertretung in Brüssel?
a) Wie begründen Sie das?
b) Wird es über eine solche Weisung ein Einvernehmen zwischen BMEIA und BKA geben?
c) Was passiert, wenn man unterschiedlicher Meinung ist und sich das auch nicht ausräumen lässt? Wer hat das letzte Wort?

2.    Sie sollen ab nun in den Rat für allgemeine Angelegenheiten gehen und BM Kneissl in jenen für auswärtige Beziehungen. Ist angedacht, dass Sie einander vertreten, sollte einer von Ihnen beiden beim jeweiligen Rat verhindert sein oder wird das durch Angehörige ihrer jeweiligen Häuser geschehen?
a) Die Sitzungen beider Gremien wurden bisher im BMEIA vorbereitet. Wird die Vorbereitung für den Rat für allgemeine Angelegenheiten nun in der laut Medienberichterstattung geplanten EU-Sektion im BKA vorbereitet?
b) Wenn ja, wird man dafür das entsprechende Personal aus dem BMEIA übersiedeln oder die diesbezüglichen Personalstrukturen des BMEIA im BKA kopieren?
c) Sollten geplant sein, die diesbezüglichen Personalstrukturen zu kopieren, begründen Sie bitte, warum man das entsprechende Personal nicht ins BKA übersiedeln konnte.
d) Wieviele Stellen wird die neue EU-Sektion im Bundeskanzleramt enthalten und wie hoch ist das Personalbudget dafür?

3.    Die Vorbereitung des österreichischen EU-Ratsvorsitzes soll Medienberichterstattung zufolge ebenfalls ins BKA wechseln. Wie genau werden die bereits getroffenen Vorbereitungen vom BMEIA ans BKA weitergegeben?
a) Wird das BMEIA weiterhin eine Rolle bei der Vorbereitung der Ratspräsidentschaft spielen? Wenn ja, welche?

4.    Laut Regierungssprecher Launsky soll sich das BKA um "Grundsatzfragen" und die Koordination der österreichischen Position in Brüssel kümmern. Was sind Ihrer Wahrnehmung nach Beispiele für solche Grundsatzfragen?
a) Was bedeutet "Koordination" der österreichischen Position in Brüssel? Bezieht sich das auf das Weisungsrecht oder auf die Abstimmung zwischen BKA und BMEIA?

5.    Wie regelmäßig und in welcher Form kann man sich die Abstimmung zwischen BKA und BMEIA in Zukunft vorstellen?
a) Wie konnte es passieren, dass es seit über einem Monat widersprüchliche Angaben zur Kompetenzaufteilung zwischen BKA und BMEIA kommt?

6.    In welchem Bundesministerium ressortiert ab jetzt der Einsatz der EU-Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Österreich?
a) Wird der Bereich dort angesiedelt bleiben?
b) Hat dieses Ministerium alleinige Zuständigkeit dafür oder gibt es diesbezügliche Kompetenzen, die in Ihrem Ministerium liegen?