161/J XXVI. GP
Eingelangt am 26.01.2018
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Anfrage
der Abgeordneten Claudia Gamon, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Europa,
Integration und Äußeres
betreffend Kompetenzaufteilung zwischen BKA und BMEIA bei EU-Agenden
Im Zuge der neuen Kompetenzaufteilung nach Angelobung der Regierung wurden Teile des Bereiches EU-Agenden aus dem BMEIA ins BKA übersiedelt. Nun scheint es bei der genauen Aufgabenaufteilung zwischen BMEIA und dem Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien zu einer gewissen Unschärfe gekommen zu sein.
So berichtete der ORF am 18.12. "die EU-Agenden kommen vom Außenministerium ins Bundeskanzleramt, wo eine eigene EU-Sektion entstehen soll. Das fällt in den Zuständigkeitsbereich von Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) ...". In diesem Artikel heißt es auch: "Blümel wird Österreich deshalb dem Vernehmen nach künftig beim Rat für allgemeine Angelegenheiten in Brüssel vertreten. Auch die federführende Vorbereitung des österreichischen EU-Ratsvorsitzes wechselt vom Außenministerium ins Bundeskanzleramt. Die von der FPÖ nominierte Außenministerin Karin Kneissl wird Österreich "nur" bei den Montagssitzungen im Rat für auswärtige Beziehungen vertreten" (http://orf.at/stories/2419356/).
Am 23.12. berichtete die diePresse erneut über das Kompetenzenwirrwarr. Sie hatten in einem Interview mit der Tageszeitung gesagt: "Die Weisungshoheit für die Vertretung in Brüssel verbleibt im Außenamt." (https://diepresse.com/home/ausland/aussenpolitik/5343196/Kneissl_Oesterreich-muss-markieren-wo-es-steht?from=suche.intern.portal)
Am gleichen Wochenende äußerte sich BM Gernot Blümel im Mittagsjournal auf Ö1 und sagte, die Weisungshoheit an Brüssel sei zum Bundeskanzleramt gewandert (http://oe1.orf.at/programm/20171223/497889).
Daraufhin mit Recht bezüglich der Sachlage verwirrt wandte sich derStandard an Regierungssprecher Peter Launsky, der wiederum sagte, das "Außenministerium (BMEIA) habe nur eine 'Mitwirkungsrolle' bei der österreichischen Position in EU-Angelegenheiten". Launsky zufolge solle sich das Bundeskanzleramt um "Grundatzfragen und die Koordination der österreichischen Position kümmern sowie um die Vorbereitung auf den EU-Vorsitz" und das Außenministerium um bilaterale Beziehungen zu EU-Mitgliedstaaten und europäischen Nicht-EU-Mitgliedern (derstandard.at/2000070950432/Kneissl-und-Bluemel-wollen-beide-Weisungshoheit-nach-Bruessel-haben).
Ob nun BM Blümel, ob Sie, ob beide EU-Minister sind, scheint auch unklar. Am 22.12. sagte BM Blümel zur Kronen Zeitung, er sehe sich "eindeutig als EU-Minister - und zwar in einer sehr klaren Abgrenzung zur Europaministerin. Karin Kneissl ist Ministerin für europäische Angelegenheiten, Integration und Äußeres, also die klassische Außenministerin." Die Angelegenheiten der EU als Organisation aber, lägen direkt beim Staats- oder Regierungschef, das heißt bei Bundeskanzler Kurz (http://www.krone.at/1598144).
Am 22.1. ist der Fall offenbar noch immer nicht geklärt, denn Sie, Bundesministerin Kneissl, sagten auf die Abgrenzung der Kompetenzen angesprochen, das "Außenministerium sei weiterhin die oberste Aufsichtsbehörde für die österreichische Vertretung Brüssel". Weiter sagten Sie, sie sähen sich auch als Europaministerin und dass es sich hierbei um eine Materie handle, die zwischen mehreren Ministerien koordiniert wird (https://kurier.at/politik/ausland/kneissl-grosse-besorgnis-ueber-tuerkische-militaeroffensive/307.749.702).
Gerade in einem Jahr, in dem Österreich die EU-Ratspräsidentschaft innehat, ist es wichtig, dass Kompetenzen klarer geregelt sind, als es durch die Aussagen von Ihnen dreien erkennbar ist. Nun haben Sie zwar beide in jeweils einem Interview angegeben, dass man das Thema EU in Abstimmung miteinander behandeln möchte, doch lässt schon die Tatsache, dass es nicht gelungen ist, den österreichischen Medien ein einheitliches Statement über die Zuständigkeiten zu übermitteln, vermuten, dass diese Abstimmung nicht gut funktioniert.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Haben BKA oder BMEIA das alleinige Weisungsrecht für die
Vertretung in Brüssel?
a) Wie begründen Sie das?
b) Wird es über eine solche Weisung ein Einvernehmen zwischen BMEIA und
BKA geben?
c) Was passiert, wenn man unterschiedlicher Meinung ist und sich das auch nicht
ausräumen lässt? Wer hat das letzte Wort?
2. BM Blümel soll ab nun in den Rat für allgemeine
Angelegenheiten gehen und Sie in jenen für auswärtige Beziehungen.
Ist angedacht, dass Sie einander vertreten, sollte einer von Ihnen beiden beim
jeweiligen Rat verhindert sein oder wird das durch Angehörige ihrer
jeweiligen Häuser geschehen?
a) Die Sitzungen beider Gremien wurden bisher im BMEIA vorbereitet. Wird die
Vorbereitung für den Rat für allgemeine Angelegenheiten nun in der
laut Medienberichterstattung geplanten EU-Sektion im BKA vorbereitet?
b) Wenn ja, wird man dafür das entsprechende Personal aus dem BMEIA
übersiedeln oder die diesbezüglichen Personalstrukturen des BMEIA im
BKA kopieren?
c) Sollten geplant sein, die diesbezüglichen Personalstrukturen zu
kopieren, begründen Sie bitte, warum man das entsprechende Personal nicht
ins BKA übersiedeln konnte.
3. Die Vorbereitung des österreichischen EU-Ratsvorsitzes soll
Medienberichterstattung zufolge ebenfalls ins BKA wechseln. Wie genau werden
die bereits getroffenen Vorbereitungen vom BMEIA ans BKA weitergegeben?
a) Wird das BMEIA weiterhin eine Rolle bei der Vorbereitung der
Ratspräsidentschaft spielen? Wenn ja, welche?
4. Laut Regierungssprecher Launsky soll sich das BKA um
"Grundsatzfragen" und die Koordination der österreichischen
Position in Brüssel kümmern. Was sind Ihrer Wahrnehmung nach
Beispiele für solche Grundsatzfragen?
a) Was bedeutet "Koordination" der österreichischen Position in
Brüssel? Bezieht sich das auf das Weisungsrecht oder auf die Abstimmung
zwischen BKA und BMEIA?
5. Wie regelmäßig und in welcher Form kann man sich die
Abstimmung zwischen BKA und BMEIA in Zukunft vorstellen?
a) Wie konnte es passieren, dass es seit über einem Monat
widersprüchliche Angaben zur Kompetenzaufteilung zwischen BKA und BMEIA
kommt?
6. In welchem Bundesministerium ressortiert ab jetzt der Einsatz der
EU-Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE)
und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Österreich?
a) Wird der Bereich dort angesiedelt bleiben?
b) Hat dieses Ministerium alleinige Zuständigkeit dafür oder gibt es
diesbezügliche Kompetenzen, die in Ihrem Ministerium liegen?