162/J XXVI. GP
Eingelangt am 26.01.2018
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Anfrage
der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeminister für Verfassung,
Reformen, Deregulierung und Justiz
betreffend Anzahl der Auskünfte aus
dem Kontenregister im Jahr 2016
Staatsanwaltschaften und Strafgerichte haben seit 1. Oktober 2016 die Möglichkeit, Einschau in das Kontenregister zu nehmen. Zugriffe von Behörden auf Kontodaten stellen einen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger und Bürgerinnen dar. Derartige Maßnahmen sind daher mit großer Sorgfalt einzusetzen, da sonst das berechtigte Interesse am Schutz privater Daten auf der Strecke bleibt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie oft wurden im Zeitraum von 1. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2016 den Staatsanwaltschaften für strafrechtliche Zwecke gem § 4 Abs 1 Z 1 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?
2. Wie oft wurden im Zeitraum von 1. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2016 den Strafgerichten für strafrechtliche Zwecke gem § 4 Abs 1 Z 1 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?