178/J XXVI. GP

Eingelangt am 30.01.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Spionageaffäre im Palais Dietrichstein - Anzeigen und Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft?

 

Am Donnerstag den 25.1.2018 wurde öffentlich bekannt, dass im Büro des Vizekanzlers Heinz-Christian Strache beziehungsweise im ehemaligen Büro des ehemaligen Kanzeramtsministers und Regierungskoordinators Thomas Drozda eine oder mehrere Abhöranlagen gefunden worden waren. Einer durch den Journalisten Florian Klenk veröffentlichten Email des Verfassungsschutzes zufolge war dieses "technische Material, das geeignet ist, (...) abzuhören", bereits am 19.12.2017 gefunden worden.
Dies bestreitet laut Kurier.at das zuständige dem BMI unterstellte Landesamt für Verfassungsschutz (LVT) ebenso wie das Abwehramt des BMLV. Im Dezember habe es lediglich eine Kontrolle des LVT gegeben, gefunden worden sei die zur Abhörung geeignete technische Anlage erst später durch das Abwehramt selbst.
Der Fund einer Abhöranlage in einem Ministerbüro begründet Anzeigepflicht wegen Verdachts der Ausspähung von Staatsgeheimnissen gemäß § 254 StGB. Trotzdem wurde laut Medienberichten bis dato keine Anzeige erstattet und wurden die gefundenen technischen Anlagen nicht den Polizeibehörden bzw. der StA, sondern dem Büro des Vizekanzlers übergeben.
Weiters soll ein Einbruch im betreffenden Büro stattgefunden haben.

Dass Ministerbüros der Republik Österreich offenbar monate- wenn nicht jahrelang unbemerkt abgehört werden können, offenbart unvertretbare Sicherheitslücken auf höchster Ebene des Staates. Es ist angezeigt, dieses beispiellose Desaster vollständig aufzuklären, die Verantwortlichkeiten zu klären und die notwendigen Konsequenzen für die Abhör- und Spionagesicherheit der Arbeit der höchsten Organe der Republik zu ziehen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


Anfrage:

 

1.    Wie oft gingen wegen Verdachts der Spionage und/oder des Einbruchs betreffend welcher der folgenden Lokalitäten Anzeigen/Sachverhaltsdarstellungen bei der StA ein und in welchen Fällen wurden Ermittlungen eingeleitet?
- Büros der Mitglieder der Bundesregierung
- Büroräumlichkeiten des Bundespräsidenten
- Besprechungsräume im Plenarsaal des Parlamentsgebäudes
- Ausschusslokale des Parlamentsgebäudes
- Büroräumlichkeiten des VfGH
- Büroräumlichkeiten des OGH
- Büroräumlichkeiten des VwGH

Es wird um Aufgliederung in Lokalität und Datum des Bekanntwerdens bei der StA gebeten.

2.    In welchen dieser Fälle erfolgte Anklage, in welchen Fällen kam es zu einer Verurteilung?

3.    Bestünde nach Rechtsansicht des BMVRDJ Anzeigepflicht im Falle des Auffindens von Spionageanlagen in Ministerbüros durch Stellen des BMI, des BMLV oder BüromitarbeiterInnen des Vizekanzlers gem. § 78 StPO?

4.    Liegt der StA eine Anzeige/Sachverhaltsdarstellung wegen Spionageverdachts betreffs Vizekanzlerbüro im Palais Dietrichstein vor? Wenn ja, seit wann?

5.    hrt die StA ein Ermittlungsverfahren anlässlich des Spionageverdachts betreffs Vizekanzlerbüro im Palais Dietrichstein?

6.    Wenn ja, seit wann?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Ist dem BMVRDJ bekannt, wo sich das 19.12.2017 im Büro des Vizekanzlers sichergestellte Beweismaterial in Form einer zur Abhörung geeigneten technischen Anlage sowie eines etwa 100 Meter langen Kabels derzeit befindet? Wurde es, und wenn ja, wann, an der StA unterstehende Stellen übermittelt?