180/J XXVI. GP

Eingelangt am 30.01.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Programm "AUVAsicher"

 

Die AUVA bietet ihr Programm „AUVAsicher“ für Kleinbetriebe in Österreich kostenlos an, während Betriebe in Deutschland, den Niederlanden und in Skandinavien diese Leistung zahlen müssen. Es handelt sich dabei um eine Sicherheitsberatung für Kleinbetriebe bis 50 MitarbeiterInnen. Betriebe in Österreich können alternativ jedoch auch eine solche Sicherheitsberatung über externe Anbieter beziehen, daher ergibt sich die Frage, wie viele Betriebe tatsächlich das Programm "AUVAsicher" genutzt haben und wie viele sich eine Sicherheitsberatung über externe Anbieter zukauften.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:



1.    Wie viele Kleinbetriebe sind in der Betreuung des Programms „AUVAsicher“? (Bitte jährlich, seit 2007)

a.    Aus welchen Branchen nehmen Kleinbetriebe das Programm in Anspruch? (Bitte aufgeschlüsselt nach Branche)

2.    Wie viele Kleinbetriebe erfüllen die gesetzlichen Vorgaben, indem sie diese Leistung extern zukaufen? (Bitte jährlich, seit 2007)

3.    Wann wurde dieses Programm zuletzt evaluiert?

a.    Wo sind die Ergebnisse der Evaluation einzusehen? (Bitte um Angabe der Informationsquelle wenn möglich)

4.    Wie hoch waren die Kosten für „AUVAsicher“? (Bitte jährlich, von 2007 bis 2017 und wenn möglich nach Bundesland der betreuten Betriebe)

5.    Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz muss das Programm "AUVAsicher" alle 5 Jahre evaluieren und an die EU berichten.

a.    Haben die letzten zwei Evaluierungen stattgefunden?

                                  i.    Wenn ja, in welchen Zeiträumen?

                                ii.    Wenn ja, wo können Ergebnisse eingesehen werden? (Bitte um Übermittlung einer Kopie des jeweiligen Evaluierungsbogens oder eine Angabe der Quelle dieser)

                               iii.    Wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Evaluierung?

                               iv.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Welche Anpassungen wurden auf Grund der Evaluierungen vorgenommen?

c.    Wo kann der Bericht an die EU eingesehen werden? (Bitte mit Angabe der Quelle oder direkte Übermittlung des Berichts)

6.    Europäischer Vergleich: Wird anhand der erwähnten Evaluierungen und dem Bericht an die EU auch ein Vergleich mit den Ländern Niederlanden, Dänemark und Schweden angestellt, wo die Länder für solch eine Leistung zahlen müssen?

a.    Wenn ja, wie sahen die Ergebnisse hier konkret aus?

b.    Wenn nein, warum nicht?